ZitatOriginal von HaveFun
hallo
.......
was bedeutet das fuer uns ??
Yo, auch unbedingt wissen wollen!
Bitte darum Info's unbedingt (mit)zuteilen!
Cheers
ZitatOriginal von HaveFun
hallo
.......
was bedeutet das fuer uns ??
Yo, auch unbedingt wissen wollen!
Bitte darum Info's unbedingt (mit)zuteilen!
Cheers
m.E. geht es dabei um in Deutschland geborene und aufgewachsen Kinder von ausländischen Eltern, die sich mit 23 Jahren bisher für den elterlichen ODER deutschen Pass entscheiden mussten .
Es ist alles noch sehr undurchsichtig!
Ich ha nur das hier gefunden:
http://www.stern.de/politik/doppel…eg-2073851.html
Grüsse,Anne
So, Koaltionsvertrag wurde ja heute Nacht veröffentlicht und wie erwartet äußern sich die Partein zur doppelten Staatsbürgerschaft, bloß leider nicht so wie ich mir das gewünscht hätte:
Auf Seite 105 heißt es:
"Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht."
Zumindest meine Kinder werden wohl mehrere Pässe behalten dürfen, auf mich selbst und die meisten Mitglieder im Forum, wird die Änderung im Staatsangehörigeitsrecht keine Auswirkung haben. Es bleibt dabei, dass erst eine Beibehaltigungsgenehmigung beantragt und genehmigt werden muss.
Den Koalitionsvetrag kann man übrigens hier downloaden, falls jemand das gesamte Kapitel lesen möchte:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/media.pdffile.…84.original.pdf
Für mich sieht die Lage relativ klar aus:
Für Deutsche in AUS wird sich nichts ändern. Doppelstaatsangehörigkeit in diesem Kontext bleibt (leider) verboten.
Weiterhin einzige Möglichkeit bleibt die BBG
Yep Finn-in-web ,so verstehe ich das auch.
Mein Posting von heute morgen ist anscheinend irgendwo auf Seite 1 untergegangen, deshalb noch mal in Kürze:
Koaltionsvertrag wurde ja heute Nacht veröffentlicht und wie erwartet äußern sich die Partein zur doppelten Staatsbürgerschaft, bloß leider nicht so wie ich mir das gewünscht hätte:
Auf Seite 105 heißt es:
"Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht."
Es bleibt also dabei, dass erst eine Beibehaltigungsgenehmigung beantragt und genehmigt werden muss.
Den Koalitionsvetrag kann man übrigens hier downloaden, falls jemand das gesamte Kapitel lesen möchte:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/medi...84.original.pdf
Noch ist er ja nicht gültig. Die Entscheidung dauert noch bis 14.12. Mal sehen, ob dann das Papier noch Gültigkeit hat...
off -topic:
der muss durchgehen! wer 45+Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 63 ohne Abzuege in Rente gehen!
Beeilung bitte Frau Merkel und Genossen!
Wie war das jetzt? Australien erlaubt auch keine doppelte Staatsbuergerschaft?
ZitatOriginal von Partybus
Wie war das jetzt? Australien erlaubt auch keine doppelte Staatsbuergerschaft?
Doch, Australien ist es egal wie viele Staatsbuergerschaften Du hast, Deutschland erlaubt aber nur eine.
Gruss,
Yvonne
was passiert wenn ich die australische staatsbuergerschaft annehme ohne die beibehaltungsgenehmigung zu haben ?
ich verliere dann die deutsche ?
aber ich habe ja noch meine deutsche geburtsurkunde..
nen kollege hat mir gesagt solagen ich diese habe kann ich auch wieder nen pass beantragen..
was ich jetzt nicht ganz glaube, aber vielleicht hat ja hier jemand damit erfahrung ?
gruss stefan
mandurah
Beantragen kannst du das mit Sicherheit.
Ob das dann genehmigt wird, steht ja auf einem anderen Blatt. Bestimmt müsstest du dann aber deine australische Staatsbürgerschaft wieder abgeben.
Meine Einschätzung dazu: wenn du das unbedingt wolltest und dich wieder in Deutschland ansiedeln willst, dann ist es wahrscheinlich möglich. Ob es einfach wäre oder ein Riesenaufwand, wer kann das schon wissen?
Und es käme auch darauf an, ob du Anspruch auf eine deutsche Rente hast, oder noch so jung bist, daß du dir einen Rentenanspruch erarbeiten könntest. Weil der deutsche Staat will ja nicht, daß du ihm dann auf der Tasche liegst.
Wenn du einen deutschen Pass beantragst obwohl du die SB verloren hast begehst du ein Verbrechen, 2 Jahre Knast oder so.
Du musst einen Wiedereinbürgerungsantrag stellen, Papierkrieg ohne Ende.
vollkommen recht, Murph!
Da hab ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Einfach neuen Pass beantragen geht natürlich nicht, da muß man schon einen Wiedereinbürgerungsantrag stellen, ganz logisch!
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