Danke für die Antwort!
Ich freue mich nun zu wissen, dass man das Einreisedatum tatsächlich steuern kann! Und irgendwie freut es mich auch, dass ich das ohne Migrationsagentur herausgefunden habe.
Da ich das Ganze ohne Migrationsfirma machen will, habe ich noch ein paar Fragen: musstest du das Abstract von deiner Diplomarbeit an ACS senden bzw. hat die Migrationsfirma ein Abstract von dir verlangt? Weil ich auf der Seite von ACS gelesen habe, dass bei Qualifikation durch Forschung ein Abstract der Forschungungsarbeit mitgeliefert werden muss - die Frage ist, ob das auch für Diplomarbeiten gilt. Nun ist es so, dass meine gar kein richtiges Abstract hat, nur eine Aufgabenstellung / Einleitung. Außerdem hatte meine Diplomarbeit mehr mit der Theorie von Hardware zu tun, jetzt mache ich Software.
Da kommen wir schon zur nächsten Frage. Bin ich Developer Programmer, Software Engineer oder Aplications programmer? Ich würde zu einem Mittelding aus den ersten beiden tendieren. Aber ich juss mich ja für eins davon entscheiden. Wirklich große Software- Design Entscheidungen habe ich schon lange nich mehr machen müssen mangels großer Projekte, also immer nur im Kleinen und ich weiß nicht, ob das zählt. Zumal das auf meinem Arbeitszeugnis nicht so genau beschrieben wird.
Außerdem:
Musstest du deine Gehaltsabrechnungen auch schon für die Berufsqualifikationseinschätzung abgeben oder erst dann bei der eigentlichen Bewerbung?
Danke und Grüße und viel Erfolg weiterhin