Hallo zusammen!
In 18 Monaten möchte ich mit dem WHV runter nach AUS gehen um zu schauen, ob es mir auch auf Dauer, also ab von Urlaub, gefällt.
D.h. ich habe dort unten erstmal keinen Job, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich für mein derzeitiges Unternehmen als Freelancerin arbeiten könnte. Soweit so gut, nun stellt sich aber natürlich die Frage zur Versteuerung.
Kann ich mich in D abmelden, dort aber ein Kleingewerbe angemeldet haben und unter eingeschränkter Steuerpflicht in D meine Steuern zahlen? Das Unternehmen, für welche ich die Dienstleistung (Texten) erbrächte, ist ja ebenfalls in D.
Kennt sich jemand zufällig damit aus?
Liebe Grüße,
Hannahma