Versteuerung Einkunft aus D

  • Hallo zusammen! :)

    In 18 Monaten möchte ich mit dem WHV runter nach AUS gehen um zu schauen, ob es mir auch auf Dauer, also ab von Urlaub, gefällt. :flag
    D.h. ich habe dort unten erstmal keinen Job, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich für mein derzeitiges Unternehmen als Freelancerin arbeiten könnte. Soweit so gut, nun stellt sich aber natürlich die Frage zur Versteuerung.

    Kann ich mich in D abmelden, dort aber ein Kleingewerbe angemeldet haben und unter eingeschränkter Steuerpflicht in D meine Steuern zahlen? Das Unternehmen, für welche ich die Dienstleistung (Texten) erbrächte, ist ja ebenfalls in D.

    Kennt sich jemand zufällig damit aus? ^^

    Liebe Grüße,
    Hannahma

  • Hallo Hannamah,

    ich denke, dass Dir nur ein Steuerberater diese Frage korrekt beantworten kann. Oder willst Du Dich in einer nicht ganz ungefährlichen (weil ggf. teuren) Angelegenheit auf die Beiträge aus einem Forum verlassen ?

  • Da das ganze langsam ausufert...

    Eine Abmeldung in Deutschland ist bei Umzug ins Ausland vorgeschrieben (siehe http://www.stadt-koeln.de/service/produk…es-wohnsitzes-3).

    Ein WHV (H steht übrigens für Holiday = Urlaub) Aufenthalt in Oz ist letztendlich nur ein temporärer Auslandsaufenthalt, ein Urlaub. Bei einem Auslandssemester oder einem Backpacker-Trip durch Asien etc meldest Du Dich ja auch nicht in D ab, macht ja auch gar keinen Sinn. Falls Du dich doch abmeldest, vergiss nicht, auch Deiner Bank Bescheid zu sagen.

    Lange Rede kurzer Sinn, Du kannst in D gemeldet bleiben, hast dort Dein Gewerbe laufen und schreibst als Freelancer einfach Deine deutschen Rechnungen nach Deutschland und versteuerst sie dann auch dort. Da Du Dich nur temporär im Ausland aufhälst alles legitim und legal. Anders sieht es erst aus, wenn Du nach dem WHV hier bleiben solltest.

    Ach ja, der WHV Steuersatz in Oz liegt bei 32.5%. Das müsstest Du in Oz von Deinen Rechnungen an die ATO abdrücken, wenn Du in D nicht mehr steuerpflichtig, also nicht mehr gemeldet bist. [size=10]Das und d[/size][size=10]en Beratungssatz eines [/size][size=10]Steuerberaters kannst Du Dir also sparen[/size][size=10].[/size]

    Viel Spass bei den Vorbereitungen

    Adelaide, (ex München)

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