Wer behauptet, dass 1 kein Grund ist? Gibt's da ne Referenz?
"Das Generalkonsulat in Sydney weist in seinem Merkblaett ausserdem darauf hin, dass Umstaende, die grundsaetzlich jeden Australier bzw. Deutschen ohne Australische Staatsangehoerigkeit betreffen, nicht zur Begruendung des Antrages geeignet sind, z.B. Wahlrecht fuer Australier."
Referenz: http://www.doppeltestaatsbuergerschaft.com.au/begruendung-zu…ungsantrag.html