Zollgebühren für Waren auch bei WHV?

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade mal das Forum ein wenig durchgestöbert und bin bei " Zollgebühren für Neuwaren" hängengeblieben. Jetzt nun meine Frage:

    Wenn ich ein Jahr mit dem WHV nach Australien gehe und mir zwei Monate davor eine neues Notebook kaufe, muss ich das dann in Australien auch noch einmal versteuern??? Eigentlich wäre es ja eine Frech+++, allerdings "andere Länder, andere Sitten und Gesetze".

    Ich habe irgendwas gelesen, dass man für alle mitgebrachten Waren, die nicht älter als 12 Monate sind, eine Steuer zahlen muss... jetzt ist halt nur die Frage, ob dies auch für das WHV gilt...ich hoffe nicht!

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke!

    Gruß

    Sascha

  • Hi Gienny,

    dank dir für deine Antwort. Mal schauen ob jemand aus dem Forum noch mehr darüber weiß...

    danke,

    Gruß

  • Das Thema "Zollgebuehren bei Neuwaren" bezog sich, wenn ich mich recht erinnere, auf Umzuege von Deutschland nach Australien. Meiner Meinung nach brauchst du dein neues Notbook nicht zu versteuern. Du willst das ja benutzen, und nicht verkaufen in AUS.

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • Oh das wäre klasse...hatte schon Bedenken das jetzt eventuell ziemlich viel
    verzollt werden würde. Also ist es wohl doch Visumabhängig...

    danke und Gruß

    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaschaundJulia (8. September 2006 um 10:31)

  • Ich meine der Zoll muss dir ja auch erst einmal beweisen, dass dein Notebook jünger wie 12 Monate ist,.. ich denke auch dass sich auf Umzüge etc. bezieht!

    gruß,

    Dave

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