Warum Visum ueberhaupt?

  • Ich finde es eine Sauerei, dass EU Mitglieder in Australien ein Touristenvisum benoetigen.
    Als Aussie brauche ich doch auch keins wenn ich in die EU einreise.
    Die machen hier viel zu viel Theater.
    Kosten diese Touristenvisa Geld oder gibt es die gratis?

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Hi Brocken,

    die elektronischen ETAs sind offenbar nicht kostenlos (s. Wolfgangs Antwort hierunter) ... manchmal wird von Reisebüros EUR 10,- Bearbeitungsgebühr verlangt.

    Gruß Susanne

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

    Einmal editiert, zuletzt von Culcairn (13. September 2006 um 20:42)

  • Zitat

    Original von brocken
    Ich finde es eine Sauerei, dass EU Mitglieder in Australien ein Touristenvisum benoetigen.
    Als Aussie brauche ich doch auch keins wenn ich in die EU einreise.
    Kosten diese Touristenvisa Geld oder gibt es die gratis?

    It's like it is: normales Touristenvisa kostet A$ 10,00
    Auch wenn das von vielen Reiseveranstaltern übernommen wird, so müssen die A$ 10,00 trotzdem vom Veranstalter an das Gouvernment bezahlt werden.

    Zu Deiner Fußnote möchte ich kurz anmerken, dass ich Deine Auffassung respektiere aber nicht teile.
    Zwei Elternteile mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften müssen den Kindern aus dieser Verbindung die Möglichkeit geben ohne Probleme das Land oder die Citizenship wählen zu können, und zwar wann immer und wo immer sie wollen. Wenn sie sich für ein Land zu einem frühen Zeitpunkt entscheiden müssten, oder für Sie von den Eltern schon entschieden wird, wäre ihre spätere konträre Wahl, nach kennelernen des jeweiligen Landes in gewisser weise verbaut.
    Wie gesagt: nur meine persönliche Meinung.

  • (Auch wenn das nicht in diesen Thread gehört)

    8o Sehe die Fußnote ja jetzt erst.

    Also, ich respektiere Deine Meinung brocken, aber schlisse mich Mightymozzie an.

    Ich bin übrigens einer dieser seltenen Fälle und durch das damals bestehende Gesetz so wie eine kurz darauf folgende Änderung zu meinen 2 Pässen gekommen.

    Kinder haben automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters bekommen (bei verheirateten Eltern) Kurze Zeit später wurde nun halt entschieden, das dass nicht mit der Gleichstellung Mann/Frau zu vereinbaren sei und so konnte die Eltern auf Antrag die der Mutter zusätzliche dazu bekommen.


    Des weiteren sollte man sich in der heutigen Zeit alle Wege offen halten.
    Und solange der Daueraufenthalt in Australien für meine Freundin nicht gesichert ist, werde ich an diesem Zustand nichts ändern, was ich im allg. auch so wie so nicht vorhabe. ;) Lebe schliesslich scon mein ganze Leben damit und kenne es neben nicht anders.


    Cheers
    Glen

  • Zitat

    Original von Mightymozzie
    Zu Deiner Fußnote möchte ich kurz anmerken, dass ich Deine Auffassung respektiere aber nicht teile.
    Zwei Elternteile mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften müssen den Kindern aus dieser Verbindung die Möglichkeit geben ohne Probleme das Land oder die Citizenship wählen zu können, und zwar wann immer und wo immer sie wollen. Wenn sie sich für ein Land zu einem frühen Zeitpunkt entscheiden müssten, oder für Sie von den Eltern schon entschieden wird, wäre ihre spätere konträre Wahl, nach kennelernen des jeweiligen Landes in gewisser weise verbaut.
    Wie gesagt: nur meine persönliche Meinung.

    Hallo!

    Ich bin ja noch neu in dem Forum, mir ist aber die Signatur von Brocken auch bereits aufgefallen. Ich möchte dazu nur zu bedenken geben, dass Kinder aus Mischehen, wie es bei meinen Kinder beispielsweise der Fall ist (Spanisch/Deutsch) wohl die Möglichkeit haben sollten, sich bei allen ihren Familienangehörigen wie zuhause zu fühlen und nicht als 'Ausländer'. Schliesslich sind sie es ja nicht. Mein Sohn spricht etwas Deutsch (7 Jahre alt), er unterhält sich mit meinen Eltern am Telefon und wir besuchen sie regelmässig. Ich fände es unnatürlich, wenn sie auf eine ihrer Nationalitäten verzichten müssten. Sie sind nun mal beides.

    Ich habe ebenfalls Bekannte in meinem Alter, die Eltern verschiedener Nationalitäten haben und sie selbst haben aber nur eine Nationaltät, obwohl sie beide hätten haben können. Das tat ihnen auch keinen Abbruch, allerdings waren sie auch zu einem Land wesentlich mehr verwurzelt. Sicherlich spielte das mit eine Rolle.

    Wie gesagt, ich fände es unnatürlich, wenn die Kinder aus Mischehen auf eine ihrer Nationalitäten verzichten müssten.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Praktisch finde ich allerdings auch die Tatsache, dass man 2 Staabüs hat, wenn man z.b. deutsche eltern hat und in aus innerhalb eines bestimmten zeitraums geboren ist. auch das öffnet einem die möglichkeit, in das land seiner geburt zurückzukehren, wenn die eltern nach d zurückgekehrt sind...

    also ich persönlich habe damit keine probleme.

    Man gut, dass jeder seine eigene Meinung haben kann...

  • Und noch besser / schöner, das man seine Meinung auch ohne "gefahr" in diesem Forum kund tun kann ohne gleich den Kopf einziehen zu müssen :D


    Gruss Glen

  • Soweit mir bekannt ist, kann man vor der Einreise ein Visum beantragen oder eben, und das ist eben die Ausnahme für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika, diese können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

    Für mich bedeutet dies, man braucht ein Visum, entweder vor oder nach der Einreise.

    Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien.

    Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

    Für Staatsangehörige der Länder, die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen.

    Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

    Sollte ich diese Aussage etwar falsch Verstehen :))

    Cheers
    Glen

    PS.: Auszüge aus den Infos des Auswärtigen Amtes

    Einmal editiert, zuletzt von Glen (14. September 2006 um 20:30)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!