Overstayer

  • Hallo ,

    Ich bin zwei mal in Australien gewesen. Beim letzten Besuch habe ich mein Visum um 3 Jahre überzogen (ohne Kosten zu verursachen). Nun bin ich 2006 schon 4 Jahre in der Heimat und hatte 2004 vergebens versucht, ein neues Visum zu bekommen.
    Könnte mir jemand von Euch sagen , ob es überhaupt noch Zweck hat , es erneut zu versuchen ?

  • Ist das ernst gemeint?

    Glaubst du, du hättest eine Chance, wenn du Australier wärst und das in Deutschland gemacht hättest?

    Gruss

    Vince

  • Tja, Andreas,
    So ist das Leben, wer sich nicht an die Regeln haelt muss mit den Konsequenzen klarkommen.
    Die Aussies wie auch die Deutschen lassen sich ungern verarschen!
    Du hast leider "Buckley's"!

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Ich glaube da ist es eher Zeitverschwendung diese Frage hier zu stellen.. sorry aber meiner Meinung nach wirst du nie wieder in Australien einreisen dürfen...

    gruß

    Einmal editiert, zuletzt von SaschaundJulia (1. Oktober 2006 um 18:11)

  • Erst mal Herzlich Willkommen hier im Forum!
    Ich bin gaaaar nicht neugierig, aaaber.....wieso hast du so lange überzogen und warst du dir der Konsequenzen nicht bewusst?

    LG
    Edit: In deinem Profil steht unter Australienerfahrung Nein. Ist das ein Versehen?

  • Hallo Andreas,

    ich kenne einen ähnlichen Fall.
    Dieser Besucher hatte dann 5 Jahre warten müssen, dann wurde ein erneuter Antrag auf ein Touristenvisum genehmigt.
    Ich nehme aber an, daß da gewisse Umstände eine Rolle spielen.
    Der hatte mittlerweile eine Lebensgefährtin und 2 Kinder, die nicht mitwollten bei dem Urlaub. Da hat sich die Behörde evtl. gedacht, daß das Risiko, daß der das nochmal macht, nicht besteht?

    Ob es funktioniert, das kann dir niemand mit Gewissheit sagen, ich glaube, du mußt halt einen Antrag stellen und sehen, ob es klappt?

    lieben gruß
    Frieda

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Andreas,

    sorry, aber irgend etwas stimmt hier absolut nicht. Bei einem derartigen Überziehen des Visums erfolgt in der Regel ein Strafverfahren einschliesslich der Verurteilung durch ein entsprechendes Gericht. Ausserdem wären die Personen, bei denen Du beispielsweise gewohnt hattest ebenfalls in das Verfahren involviert.

    Spätestens bei der Ausreise aus unserem Land wäre eine Festnahme einschliesslich Abschiebung erfolgt. Da das Überziehen des Visums eine strafrechtlich relevante Angelegenheit darstellt und automatisch die Staatsanwaltschaft involviert ist müsstest Du eine entsprechende Strafe auferlegt bekommen haben. Daraus kann ein lebenslanges Einreiseverbot resultieren, mindestens jedoch 5 bis 10 Jahre.

    In deinem Heimatland Deutschland wärst Du folglich behördlich bekannt, da auch eine Verurteilung in einem Gastland an die Behörden Deines Heimatlandes weitergegeben werden.

    Gruss brissieboy

  • Zitat

    Bei einem derartigen Überziehen des Visums erfolgt in der Regel ein Strafverfahren einschliesslich der Verurteilung durch ein entsprechendes Gericht

    brissieboy,

    Kannst du das mit absoluter Sicherheit behaupten?
    Ich kenne 2 Fälle, wo das so, wie du das beschreibst, absolut nicht der Fall war!
    Beide Overstayer haben, nachdem sie gefunden und im Detention centre im Flughafen eingesperrt wurden, ihr Flugticket aus eigener Tasche bezahlt und waren innerhalb einer Woche aus dem Land. Soviel ich weiß, wurden sie zwar einem Richter vorgeführt, aber ein Strafverfahren als solches gab es nicht, auch keine Verurteilung.
    Vielleicht ist das in Queensland anders, oder es hat sich in den letzten 5 Jahren da was geändert?

    Und weshalb sollten sich die deutschen Behörden da große Gedanken drüber machen?

    Versteh mich nicht falsch, ich befürworte das absolut nicht, daß jemand sein Visum überzieht und illegal im Land bleibt.
    Aber hier wurde ja gefragt, ob derjenige eine Chance hat, mal wieder nach Australien zu kommen?

    feiertägliche Grüße
    Frieda

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Frieda,

    es geht um die "Vorgeschichte", welche zu eroieren ist. Auch eine richterliche Verfügung bzw. Vorstellig bei einem Richter ist aktenkundig.

    Mehrere Fakten müssen diesbezüglich berücksichtigt werden, die da wären

    1. wurde illegal gearbeitet

    2. wurden eventuell Vergehen gleich welcher Art begangen

    3. wurde medizinische Hilfe gleich welcher Art in Anspruch genommen

    4. in wieweit ist der Vorsatz bzgl. der Missachtung der Visumsbestimmungen bei der Aufnahme von bezahlten Tätigkeiten feststellbar

    5. Steuerhinterziehung durch bezahlte Tätigkeiten in Verbindung mit Visaverletzung (cash-Verfahren).

    Diese Gegebenheiten werden berücksichtigt und ihnen nachgegangen. Denn hieraus ergibt sich der Straftatbestand der illegalen Beschäftigung über einen Zeitraum X . Drei Jahre Aufenthalt müssen finanziert sein und ich glaube nicht, dass dieses nur mit Zuwendungen geschieht.

    Auf Andreas bezogen unterstelle ich ihm diese Gegebenheiten selbstverständlich nicht. Aber wie eben angeführt sind die Punke 1 bis 5 von Bedeutung.

    Es muss hinterfragt werden, um eine dezidierte Aussage treffen zu können.

    Eine exakte Aussage kann m.E. ein entsprechendes Konsulat bzw. diplomatische Vertretung in z.B. Deutschland treffen. Grundsätzlich stellt ein Visumsdelikt eine Straftat dar. Die Justiz wägt aber ab, in wieweit der Aufwand für ein Verfahren lohnend und eine Ahndung in Form einer Geldstrafe, Gefängnisstrafe oder Einreisesperre durchführbar ist.

    Die deutschen Behörden sind über Straftaten deutscher Bürger in soweit informiert, wenn diese eine gewisse Schwere darstellen. Für die deutsche Justiz ist es deshalb von Bedeutung - allerdinges erst ab einer in Ausland erfolgten Verurteilung in Form einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe - , da sich Beschränkungen ergeben. So kann es beispielsweise bei einer Bewerbung für eine Tätigkeit erhebliche Probleme geben. Auch dürfen gewisse öffentliche oder vorsitzende Tätigkeiten nur eingeschränkt wahrgenommen werden.


    Gruss brissieboy

  • Hallo brissieboy,

    das was du schreibst, schließt das, was ich meine nicht aus.
    In beiden Fällen, die ich angegeben hatte, haben die 'Überzieher' gearbeitet.
    Der eine hatte eine Partnerin, die hatte sogar einen Government Job (da fragte ich mich allerdings, wie arg muß man das Schicksal herausfordern?).
    Es gab kein Gerichtsverfahren!

    Aber nichts desto trotz kann es jeder versuchen, ein Visum zu bekommen.
    Und dann entscheidet halt das Immigrationsdepartment, ob derjenige wieder reinkommt oder nicht.

    Man kann auch Probleme sehen, wo keine sind!
    Soll Andreas doch probieren, ob er ein Visum kriegt, mehr wie ablehnen können sie das nicht.
    Und ich denke, daß er nach 5 Jahren evtl. Chancen hat.

    Gruß
    Frieda

    ----------------------------------------------------------------
    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • wie es gelaufen is weis ich nicht . aber ein elgier der hier ein aussieladen hat. der hat auch sein visum uberzogen. und der konte fur 6 jaren nicht wieder zuruck, nach diesen frist konte er zuruck.

  • Hallo,

    ich bin es nochmals selber.Hatte gerade eine Gallenblasenentfernung hinter mir.
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Eigentlich wollte ich damals eine Aufenthaltgenehmigung beantragen,
    da ich bei meiner australischen Freundin bleiben wollte,leider wurde ich krank und hätte meinen Antrag verspätet abgeben müssen ,hatte dann Schiss überhaupt zur Behörde zu gehen."Wäre kein Problem gewesen"sagte man mir am Flughafen aber nun ist es zu spät und Sie müssen min. 3 Jahre warten.
    Das tat ich ,aber wurde abgelehnt, Meine Freundin hat mich nun 3 mal schon besucht. wir sind immer noch ein Paar.
    Schulden oder andere Delikte habe ich in Australien nicht zu verbuchen.

    Gruß Andreas

  • Hallo,

    ich bin es nochmals selber.Hatte gerade eine Gallenblasenentfernung hinter mir.
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Eigentlich wollte ich damals eine Aufenthaltgenehmigung beantragen,
    da ich bei meiner australischen Freundin bleiben wollte,leider wurde ich krank und hätte meinen Antrag verspätet abgeben müssen ,hatte dann Schiss überhaupt zur Behörde zu gehen."Wäre kein Problem gewesen"sagte man mir am Flughafen aber nun ist es zu spät und Sie müssen min. 3 Jahre warten.
    Das tat ich ,aber wurde abgelehnt, Meine Freundin hat mich nun 3 mal schon besucht. wir sind immer noch ein Paar.
    Schulden oder andere Delikte habe ich in Australien nicht zu verbuchen.

    Gruß Andreas

  • Hello Andreas,

    ich wünsche Dir beste Genesung!

    Du hast fast schon Deine Frage selbst beantwortet, da Du zur damaligen Zeit Angst hattest zu den Behörden zu gehen. Aber die Behörden hätten ohne Weiteres akzeptiert, dass Du länger bleiben musstest (selbstverständlich auch wolltest), da Du gesundheitliche Probleme hattest und erst dann abreisen musstest, wenn es medizinisch zumutbar und vertretbar gewesen wäre.

    Mich freut es, dass Ihr trotz allem noch ein Paar seid!

    Leider musst Du Dich darauf einstellen, dass ca. 5 bis 10 Jahre es Dir verwehrt bleiben wird zu uns zu kommen. ABER: ich persönlich gehe eher von 5 Jahren Sperrfrist aus. Vielleicht kann Dir das australische Konsulat Näheres erklären.

    Grüsse brissieboy

  • Hallo Andreas,

    ich weiß einen persönlichen Fall:

    wurde auf der Straße aufgegriffen (Urlauber-Visum vom 3 Monaten war ungefähr 1 Jahr überzogen) und kam sofort in Abschiebehaft. Dort
    saß er 4 Wochen und wurde dann nach Deutschland abgeschoben.
    Er erhielt 4 Jahre Sperre und mußte die Kosten, welche Australien "auslegte" ( Haftzeit, Rückflug) zurück erstatten.

    Er kann also nach Ablauf der 4 Jahren wieder Antrag auf ein Visum stellen.

    Solltest Du an mich persönlich Fragen hierzu haben, bitte als PN.

    Gruß
    Gienny

    PS.: Ich wünsche Dir gesundheitlich wie auch privat alles Gute!

    Einmal editiert, zuletzt von Gienny (6. Oktober 2006 um 18:03)

  • Hallo Andreas,
    ich kann mir nciht vorstellen, dass du nie wieder nach Australien einreisen kannst, immer hin hast du dort ja keinen Schaden oder Kosten verursacht.
    Auf jeden Fall wünsch ich euch alles Gute, das wird schon noch, dass du wieder nach Australien kannst! Viel Glück dabei! :))

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