Anspruch auf Kindergeld?

  • Hallo Leute,

    ich hab da mal ne Frage bzgl.dem Anspruch auf Kindergeld.
    Ich bin jetzt 22 und werde im Feb. 23 jahre alt, ich fliege am 15.02.07 nach Du. Also Anspruch auf Kindergeld hätte ich altersmäßig, da das bis einschl. 25 gilt.
    Aber ich habe nach meinem Abi eine Ausbildung gemacht, bin nun in dem Betrieb in dem ich meine Ausbildung 2006 beendet habe übernommen worden und arbeite hier bis einschließlich Jan. 07.
    Nun meine Frage habe ich noch Anspruch auf Kindergeld wenn ich 1 jahr mit dem WHV nach Ausiie gehe und dort einen Sprachkurs mache und mich dort so zu sagen weiterbilde?

    Habts ihr zu dem Thema evetuell Erfahrungen gemacht? oder wisst ihr was?
    N paar Antworten wären super...


    LG
    Yassi

  • Hallo Yassi,

    diese Frage stellen sich wirklich die wenigsten wenn sie für längere Zeit ins Ausland gehen - aber wenn du es gut begründen, bzw. auch dokumentieren kannst, dass du etwas in Australien gemacht hast, was dich auch beruflich hier in Deutschland weiterbringt, hat man Anspruch auf Kindergeld.

    Aber lass dir sagen, dass es sehr mühsam ist, die jeweiligen Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse davon zu überzeugen. Vater Staat spart wo er kann (was ja im nachhinein für uns alle nicht schlecht ist) und du müsstest dafür auch ein Arbeitszeugnis von deinem australischen Arbeitgeber beim Amt vorlegen, woraus klar erkennbar ist, dass dieser Schritt für deine berufliche Zukunft von Vorteil war.

    Ich habe für einen Zeitraum von 6 Monaten mein Kindergeld nachgezahlt bekommen. Bearbeitungszeitraum für diesen Bescheid, betrug nach meiner Wiederkehr aus OZ knapp 5 Monate. Das ganze ist bei mir jetzt 2 1/2 Jahre her und wird auch von Amt zu Amt unterschiedlich entschieden...

    Viel Glück...

    2 Mal editiert, zuletzt von mate24 (15. November 2006 um 12:25)

  • also ich werde das mal ausprobieren, da ich schn gerne die 150E zum ausgeben hätte.

    Schon mal vielen Dank für deine schnelle Antwort :]

  • Hi Katrin, hallo Yassi,

    Anspruch haben wohl die Eltern auf Kindergeld. Aber oft ist es ja so, dass man vielleicht nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern sozusagen ja nicht mehr auf der Tasche liegt und wenn man dann ins Ausland geht....

    Wenn dem so ist und du nicht mehr zu Hause wohnst, dann würde ich als fairer Elternteil meinem Kind dieses Geld für dieses Unterfangen zuweisen.

    Zudem wäre das Kindergeld ja für Yassi auch hilfreich und würde ihre Eltern vielleicht auch nachts besser einschlafen lassen, wenn sie wüssten dass ihr Kind vor Ort besser klar kommt. Aufgrund dieser 150 Euro..., besser klar kommen muss man dadurch in OZ natürlich nicht...

    Falls du aber noch zu Hause wohnst und du in Australien bist, macht doch einfach 50:50...

  • hallo ihr

    aus eigener erfahrung, kann ich euch sagen, dass die familienkasse KEIN kindergeld für auslandsaufenthalte gibt, ausgenommen, du machst z.b. einen sparch für 3 monate, über diese 3 monate bekommst du dann noch dein kindergeld.

    die kindergeldstelle, glaubt nämlich nicht dass du ihn diesem jahr in australien unter der verdienstgrenze von 7.000 € bleibst.

    du versuchen auf den "Putz zu hauen", aber das hat mir, bzw. meinen eleternm, auch nur noch 2 weitere monate eingebracht.

    im prinzip verstehe ich die entscheidung der familienkasse nicht, da ich denke die meisten während dieser zeit immer noch auf der tasche der eltern liegen, und sei es die enormen kosten zur ermögliching eines solechen aufenthaltes.

    grüßle

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