nach welchem Recht vererbe ich

  • Hallo allerseits,

    ich bin deutsch geborene Australierin (1963 ausgewandert, 1968 eingebürgert, 1981 zurück nach Deutschland). Nach welchem Recht vererbe ich mein Vermögen. Ich bin mit einem Deutschen verheiratet und habe 2 Kinder (eins nur australierin, die andere hat beide Staatsangehörigkeiten). Wir haben ein Haus (n.n. schuldenfrei).

    Kann mir jemand da mal ein Rat geben? Wegen Testament machen und so.

    Lieben Gruß
    Kirsten

  • hi kirstenhaus
    nach meinem rechtsempfinden bist du ja deutsche ,lebst in D mit einem deutschen würde ich an deiner stelle das deutsche erbrecht anwenden denn die ses währe jetzt für dich zuständig.aber setzte dich doch mal mit einem Notar in verbindung wir haben das so gemacht,war gar nicht so teuer.ihr könnt euern kindern erbschaftsteuer ersparen wenn ihr vorher schon eine schenkung macht.diese steuer ist weitaus geringer.wenn ihr jetzt eine schenkung vom haus vornehmt dann lasst euch unbedingt das Lebenslange Niesrecht(Nutzungsrecht)eintragen .dann behaltet ihr das Wohnrecht,könnt drinn wohnen zahlt keine miete müßt das haus aber instandhalten eure kinder hätten es auf dem nahmen.aber UNBEDINGT Notar einschalten

  • Hallo Wolfgang,

    ich bin nicht deutsche, sondern Australierin, darauf lege ich auch Wert. Unsere Kinder wollen das Haus (auf dem Lande, gut für mein Alter, schlecht für 20-30 jährige) sowieso nicht.

    Soweit ich gelesen habe, kann ich nach australischem Recht vererben - sprich - mein Mann kann ich alles hinterlassen als Alleinerbe, ohne Pflichtteile für die Kinder, da es im australischen Erbrecht keine Pflichtteile gibt. Ich muss nach dem australischem Recht gar nichts an meine Kinder vererben. Somit könnte ich vermeiden, dass einer der Kinder auf die Idee kommt Erbteile haben zu wollen und somit vermeiden, dass dann das Haus verkauft werden müsste. Andersrum hat mein Mann sein Testament (berlinerische) gemacht, dass besagt, dass die Kindern, falls sie auf ihr Erbanteil bestehen, nur den Pflichtteil bekommen. Wir sind ja bereit den Kindern was zu hinterlassen, aber erst wenn wir beide nicht mehr sind.

    Wir wollen in 10 Jahren das Haus verkaufen und dann, wenn es die Gesundheit zulässt, reisen.

    Gruß
    Kirsten

  • Hallo Kirsten

    Wenn Ihr mit Eueren Kindern gut auskommt gibt es die Möglichkeit sich gegenseitig (Du deinen Mann und er Dich) als Erben einzusetzen, die Kinder können dann einen Verzicht unterschreiben in dem Sie sich erklären Ihr Erbe erst nach dem versterben beider Eltern zu vordern. So haben wir das mit unseren Eltern auch gemacht. Mein Vater ist leider vor 2 Jahren verstorben und jetzt ist meine Mutter alleinige Erbin bis zu Ihrem Tod. Wenn eure Kinder damit nicht einverstanden sind ist durch das gegenseitige einsetzen zum Erbe aber auch ein Vorteil. Ohne dies wird das Erbe unter den 3 verbleibenden(Ehepartner und 2 Kindern) zu je einem Drittel verteilt. Mit gegenseitiger Erbeinsetzung wird das Erbe in Zwei Teile geteilt . 1 Teil erhält der verbliebene Ehepartner der zweite Teil wir wiederrum in 3 Teile geteilt, je eines für die Kinder und noch ein Drittel für den verbliebenen Ehepartner.

  • Hallo Kirsten,

    ich würde dir empfehlen einen Fachanwalt zu diesem Thema aufzusuchen. Das internationale Recht ist an einigen Stellen verzwickter, als man glaubt. Bevor genau das Gegenteil in deinem Testament steht, als du gerne reinschreiben würdest, würde ich mir da professionellen und zuverlässigen Rat holen. Es sei denn es gibt hier einen Rechtsanwalt, der dir hier kostenlos diese Beratung gibt.

    Ich studiere zwar Jura, Erbrecht ist allerdings nicht mein Steckenpferd 8)

    Nochmal : bei so einem wichtigen und fachspezifischem Thema würde ich mich nicht auf ( wenn auch lieb gemeinte ) Laienvorschläge verlassen.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg dabei
    bacaroos

  • hi bac.
    wir haben eine schemkung gemacht und uns das niesrecht auf lebenszeit für jeden vorbehalten.unser sohn hat mit unterschrieben und wir kommen SEHR gut zurecht damit ich denke das ist eine vernünftige lösung.dann müßte im ernstfall ganz einfach nur durch die erben geteilt werden.aber du hast recht ohne fachanwalt oder notar sollte man das nicht machen

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