Haftpflicht und Krankenversicherung

  • Hallo zusammen!

    Ich brauche wieder eure Hilfe :)

    Mein Freund und ich gehen Mitte Februar 07 nach Australien zum Arbeiten und bleiben dort für ein Jahr. Mein Freund (26) braucht noch eine Haftpflichtversicherung, da seine nur in Deutschland greift. Außerdem sucht er noch eine Krankenversicherung. Wer hat Tipps für ein Paket oder auch einzeln?

    Wir haben schon die DVK in Betracht gezogen für die Krankenversicherung, haben aber nichts für die Haftpflichtversicherung bisher gefunden. Wer hat Erfahrung damit und Tipps?

    Herzlichen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe!!!

    Liebe Grüße

    Catrin

  • Moin moin,

    wenn es sich um einen ganz normale Privathaftplichtversicherung handelt sollte eigentlich Ausland bis zu einem Jahr mit drin sein. Wundert mich .......

    Krankenversicherung bei der DKV ist eigentlich nur zu empfehlen, wenn ihr superkerngesund seit, keine Brille tragt, kein Übergewicht habt und im leben noch nie Kopfschmerzen hattet. ansonsten wird gnadenlos abgelehnt. ....

    Ruf mal bei den gesetzlichen an oder gib mal krankenversicherung Ausland im Google ein. So hab ich letztendlich den Bund der Auslandsentsandten gefunden bei dem wir jetzt versichert sind. http://www.bdae.de

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Also das find ich auch recht komisch....

    Bin zwar kein Experte, aber vielleicht wollten die ihn auch nur abwimmeln.
    Ich denke auch, das eine gewöhnliche Privathaftpflich im Ausland gültig ist.
    Er sollte aber mal genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen, was Sache ist.
    Und auf jeden Fall nochmal nachfragen.

    Es gibt auch bei Versicherungen manchmal unwissende oder unmotivierte Menschen. Das habe ich selber schon erlebt, als ich mich ebenfalls nach dem Versicherungsschutz im Ausland erkundigt habe.

    Gruß Tanja

  • Hallo zusammen,

    warum soll die DKV gnadenlos aussortieren?? Wir haben dort unsere Krankenversicherung abgeschlossen und den Antrag kann man sich ganz einfach auch über das Internet ausdrucken... dort werden auf jedenfall eine komischen Fragen zwecks Übergewicht, Brille etc. gestellt...

    Meiner Meinung nach bieten die einem ein gutes Paket für relativ wenig Geld an. Meine Freundin zahlt 21,95 € im Monat und ich 27,40 €... aber wie gesagt wir haben den Antrag erst vor ein paar Tagen abgeschickt...glaube aber nicht das da noch was kommen wird.

    also bis jetzt bin ich zufrieden.

    Gruß

    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaschaundJulia (6. Januar 2007 um 11:30)

  • Hallo zusammen,

    erst mal danke für euren ganzen Tipps... wegen der Krankenversicherung entscheidet sich mein Freund wohl auch für die DKV - die hat eigentlich gute Leistungen und ist preiswert.

    Wegen der Haftpflichtversicherung - da haken wir nochmal bei der Versicherung genauer nach... mal sehen... bei mir ist sie eigentlich auch dabei...

    Für weitere Tipps bin ich bzw. wir immer noch dankbar :)

    Lg, Catrin

  • An jedem Vertrag sind die Allgemeinen Bedingungen (AGB's) und die besonderen Bedingungen angeheftet. Und wenn der Vertrag nicht von 1895 ist, sollte Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert sein. Sofern der ständige Wohnsitz nicht dorthin verlegt wird ........


    Auszug aus den Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung
    -------------------
    D
    Besondere Bedingung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
    Eingeschlossen ist - abweichend von § 4 Ziffer I 3 AHB - die gesetzliche
    Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden
    Nutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen
    Wohnungen und Häusern gemäß Buchstabe A Ziffer 3.
    Mitversichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht aus dem Eigentum
    von Wohnungen und Häusern einschließlich der dazugehörigen Garagen
    und Gärten, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
    in der Schweiz oder Norwegen gelegen sind, sofern sie vom Versicherungsnehmer
    ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden.
    Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort
    außerhalb der Staaten liegt, die der europäischen Währungsunion
    angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem
    Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen
    Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

    --------------------------

    Wobei die Zeitspanne "vorrübergehend" noch festzulegen wäre. Meist wird von einem Jahr ausgegegangen.

    Ich würde denen einfach - wenn die schon keine Ahnung haben - einfach Punkt D der Besonderen Bedingunge zur Privathaftpflichtversicherung - angeben und die sollen dir dann kurz schriftlich mitteilen, das das auch tatsächlich abgedeckt ist und fertig ..........


    LG
    Ela


    PS: Nu fragt mich bloss nicht, was mein Job in DE war :D :D :D

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