Versteuern von Einkommen

  • Hallo,

    wir stehen kurz vorm Abflug nach DU mit PR Visa da mach ich mir doch Gedanken über das Geld und benötige mal eure Hilfe weil ich aus den
    Internetseiten nicht schlau werde.

    1.) Haus verkauft Geld geht mit nach Du muß man das versteuern ?
    2.) Geldtransfers über das Jahr verteilt wie werden die versteuert ?


    Könnt Ihr mir meine Fragen beantworten ?

    Danke Volker

  • Hi Volker

    wenn Du mit Deinem Haus einen Gewinn erwirtschaftet hast, und das Haus kürzer als 10 Jahre besessen hast, dann unterliegt der Gewinn in Deutschland der Einkommenssteuer, mit Deinem ganz persönlichen Einkommenssteuersatz. Dies in jedem Fall, egal wie lange Du in dem entsprechenden Jahr in Deutschland wohnst, oder auch wenn Du nicht in Deutschland wohnst.

    Zwischen D und AU gibt es seit etwa 30 Jahren ein Doppelbesteuerungsabkommen, d.h. D wird sich das Geld bei Dir irgendwie holen können.

    Geld bzw. Vermögen aus Immobilien, die nicht in irgend einem Zusammenhang mit Australien stehen, unterliegen in Australien keiner Steuer, egal in wieviel kleinen Häppchen Du das Geld transferierst.

    Gruss, Thomas

  • Hallo Thomas,

    das mit dem Haus ist klar ich muß hier keine Steuern zahlen das selbst mi.2 Jahre selbst bewohnt.

    Also wenn ich in Dtl. noch ein Einkommen habe versteuere ich das in Dtl.
    und kann es ohne Probleme nach Du transferieren habe ich das richtig verstanden ?

    Gruß Volker

  • Ja, Vermögen, das Du mitnimmst, sollte steuerfrei sein, aber nicht die Erträge (also z.B. Zinsen), die Du damit erwirtschaftest.

    Gewinn aus Immobilienveräusserung in Deutschland (wenn nicht mindestens 2 Jahre selbstbewohnt) ist in jedem Fall in D steuerpflichtig, egal wo Du wohnst, und egal wo Du arbeitest.

    Wenn Du noch vor Abreise in diesem Jahr Einkommen hast, also aus ganz normaler Arbeit, denke ich, dass das in Australien steuerpflichtig wird. Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Ich kenne es nicht im Detail, aber es entspricht weitestgehend einem Musterdoppelbesteuerungsabkommen der OECD, ist also dem mit der Schweiz sehr ähnlich, welches ich kenne. D.h. Einkommen eines Finanzjahres ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem Du die meisste Zeit des Jahres gewohnt hast. Aber das australische Finanzjahr geht von Juli bis Juni und nicht wie in Deutschland von Januar bis Dezember. D.h. nach deutschem Steuerrecht hast Du weniger als das halbe Jahr in Deutschland gewohnt, und nach australischem Recht hast Du auch weniger als ein halbes Jahr in Australien gewohnt. Das macht es kompliziert.....

    Nichtsdestotrotz, wo auch immer Dein diesjähriges Einkommen schlussendlich steuerpflichtig wird, auf jedem Fall nur in einem der beiden Länder. Das ist der Hauptzweck des Doppelbesteuerungsabkommens.

    Hilft das?

    Gruss, Thomas

  • Ich glaube jetzt habe ich es,

    wenn ich also in Dtl. das ganze Jahr über noch einkommen erziehle werde ich das auch in Dtl. versteurn müssen.

    das was dann übrigbleibt kann ich mir dann nach Du überweisen.

    Stimmt das so ?

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