Arbeitslos melden?

  • G'day!

    schon seit zwei Jahren haben mein Verlobter und ich (26 & 24) mit dem Gedanken gespielt mit dem Work and Traval Visa nach Australien zu gehen. Nachdem wir nun im Dezember Familie in DU besucht haben steht es fest!

    Wir haben beide einen guten und sicheren Arbeitsplatz. Nach vielen Überlegungen haben wir uns entschieden den Arbeitgeber zu kündigen falls wir nicht freigestellt werden. Mit 40 wollen wir uns nichts vorhalten müssen!

    Wir machen uns natürlich Gedanken was nach diesem Jahr oder evtl. nach dem 2. Jahr sein wird. Aber der Wunsch steht! Australia!

    Nun habe ich mich selbstverständlich stundenlang im Internet über das Work and Travel Visum informiert aber auf einige Fragen habe ich keine oder nicht genug Antwort gefunden. Vielleicht weiß einer hier Rat?

    1. Muss man beim Deutschen Staat, den Versicherungen usw. bescheid geben dass man 1 oder 2 Jahre ins Ausland geht?
    2. Muss man Rentenvers., Sozialvers., Krankenvers. weiterhin bezahlen?
    3. Besteht die Gefahr nach Rückkehr nicht mehr Krankenvers. zu sein?

    Dass sind wirklich viele Fragen aber ich hoffe jemand weiß Rat .

    Über hilfreiche Tipps und Infos für vor und während aber viell. auch für danach würden wir uns sehr freuen!

    Viele Grüße
    Francesca

  • Zitat

    Original von MKFJ
    ...
    1. Muss man beim Deutschen Staat, den Versicherungen usw. bescheid geben dass man 1 oder 2 Jahre ins Ausland geht?
    2. Muss man Rentenvers., Sozialvers., Krankenvers. weiterhin bezahlen?
    3. Besteht die Gefahr nach Rückkehr nicht mehr Krankenvers. zu sein?
    ...

    • Zu 1. Nicht das ich wüsste, du kündigst deinen Job und somt bist auch nimmer versichert (wenn du nicht privat verischerst bist).
    • Zu 2. NEIN besser gesagt bei manchen könntest du nicht mal wenn du möchtest!!! Allerdings fehlt dir dann die Zeit bei deinem Rentenanspruch!!!
    • JA davon abgesehen bist du, wenn du keine Auslandsversicherung hast, sowie so nicht mehr versichert!!! Wieso Ja: Es besteht die Gefahr, dass wenn du keine Anwartschaftsversicherung abschließt und dir in dieser zeit etwas schlimmeres passiert (Körperteilverlust, Lähmung, Chronische Erkrankung, etc.) dich keine Verischerung mehr nimmt.


    MFG
    Jungesmedium

    PS: Da du auf dein eigentliches Thema Arbeitslos melden? hier nich näher eingegangen bist. Nur mal so erwähnt: Arbeitslos melden und gleichzeitig ins Ausland, geht nicht

    DPS: Weitere Antworten auf deine Fragen findest du auch wenn du die Suchfunktion des Forums nutzt!

  • Also, ich versuch mich mal.

    Zitat

    Original von MKFJ
    1. Muss man beim Deutschen Staat, den Versicherungen usw. bescheid geben dass man 1 oder 2 Jahre ins Ausland geht?

    Was deine privaten Versicherungen angeht...da solltest du schon Regelungen mit dem jeweiligen Anbieter finden, was damit weiter passiert: stilllegen? weiter laufen lassen und weiter zahlen? oder was auch immer

    Zitat

    Original von MKFJ
    2. Muss man Rentenvers., Sozialvers., Krankenvers. weiterhin bezahlen?


    Fällt m.M. nach automatisch weg, sobald du kündigst und dich auch nicht arbeitslos meldest. Hatte dazumal auch meine Freundin gefragt, die bei der BfA arbeitet. Sie meinte, das dir das dann halt am Ende bei der Rente fehlt. Na ja, was solls...is ja eh nich die Welt :D

    Zitat

    Original von MKFJ
    3. Besteht die Gefahr nach Rückkehr nicht mehr Krankenvers. zu sein?


    JA!!! Erkundige dich bei deiner KV. Es könnte sein, dass, wenn du einen Unfall mit bleibenden Schaden hast, nicht mehr in der KV aufgenommen wirst. Ist uns so gesagt worden 8o Es gibt KV, die eine Anwartschaft anbieten. Da zahlst du allerdings regelmäßig einen Beitrag, nur um später wieder aufgenommen zu werden.

    Ich hoffe, du kannst damit was anfangen.

    lg
    Susanna


    Ui, jetzt war ich schon zu spät und Peter hat schon alles beantwortet... Na ja, besser 2x als gar nicht :))

  • Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

    Private Versicherungen wie z.B. Private Rentenvers. habe ich noch keine.
    Was Rechtschutz, Hausrat und Haftplicht angeht, wisst ihr, welche auf jedenfall wichtig sind oder man wirklich braucht? Die Versicherungen sagen sicherlich alle sind "Lebensnotwendig".

    Das mit der Anwartschaft habe ich auch gelesen - monatlich einen bestimmten Betrag bezahlen nur um nach der Rückkehr wieder aufgenommen zu werden. Aber sicher ist sicher. Es kann ja doch mal was passieren....

    Ich dachte, wenn mein Arbeitsgeber mich nicht freistellt und ich kündige MUSS ich mich, bevor ich ins Ausland gehe Arbeitslos melden. Ist das nicht der Fall?
    So habe ich das zumindest auf einer Seite verstanden. ?(
    Es hieß dort, wenn man sich vor dem Aufenthalt nicht Arbeitslos meldet bekommt man wenn man zurück kommt kein Arbeitslosengeld. Natürlich werden wir dann versuchen gleich wieder eine Arbeit zu finden!

    Eigentlich hoffen wir ja wirklich durch diese 1 oder 2 Jahre Work and Travel einen Job zu finden um evtl. dort zu bleiben. Allerdings sind wir realitisch und wissen dass dies sehr sehr schwer ist!
    Aber Wünsche und Ziele soll man sich ja hoch stecken! :)
    Meine Mutter lebt in Australien und hat vor mehreren Jahren einen Australier geheiratet, aber das Family Visa kommt bei uns nicht in Frage, da mein Verlobter und ich zusammen gehen möchten.

    Als wir letzten Monat im Urlaub dort waren und von den Work and Travel Plänen erzählt haben, gab es eine gute Familienfreundin, die uns Angeboten hat jederzeit einen Job dort zu bekommen. Und wenn wir uns bewähren würde Sie uns gerne sponsern. Sie findet junge Leute sollten eine Chance bekommen. Naja, soweit denken wir noch nicht.

    Es ist ganz schön viel zu bedenken und immer wieder wenn ich etwas entmutigt bin oder kalte Füße bekomme, schau ich auf australien-forum vorbei. Es tut einfach gut zu sehen dass es noch mehr "No worries" Fans gibt!

  • Zitat

    Original von MKFJ

    Ich dachte, wenn mein Arbeitsgeber mich nicht freistellt und ich kündige MUSS ich mich, bevor ich ins Ausland gehe Arbeitslos melden. Ist das nicht der Fall?
    So habe ich das zumindest auf einer Seite verstanden. ?(
    Es hieß dort, wenn man sich vor dem Aufenthalt nicht Arbeitslos meldet bekommt man wenn man zurück kommt kein Arbeitslosengeld. Natürlich werden wir dann versuchen gleich wieder eine Arbeit zu finden!

    Du musst dich gar nicht arbeitslos melden. Allerdings bist du dann auch nicht krankenversichert. D.h. also, falls du noch ein Zeit zwischen letzten Arbeitstag und Abflug zu überbrücken hast, würde ich mich arbeitslos melden, alleine schon wegen der KV. Ansonsten nicht nötig. Wenn du dann wiederkommst, gleich arbeitslos melden...wegen der KV. Das gute dann ist auch, dass die 3-Monats-Sperre dann nicht mehr greift. War zumindest bei mir so.

    lg
    susanna

  • Hi,

    habe das Prozedre grade hinter mir.

    Den Januar über arbeitslos gemeldet, sprich Krankenversichert, und bei der Anmeldung angegeben für mind. 1 Jahr im Ausland. Das ist kein Problem.
    Wenn ich dann wieder da bin nur kurz melden und wieder arbeitslos melden.

    gruß

    Yaso

  • hi ich werde auf jeden fall den midestbeitrag meiner RV weiterzahlen,das sind im monat ca 80€.alles andere ergiebt sich wieder automatisch wenn du hier wieder arbeit aufnimmst.ich gehe für min.4 jahre nach DU

    Einmal editiert, zuletzt von dingo-truck (9. Januar 2007 um 17:28)

  • Zitat

    Original von Yaso
    ...
    Den Januar über arbeitslos gemeldet, sprich Krankenversichert, und bei der Anmeldung angegeben für mind. 1 Jahr im Ausland. Das ist kein Problem.
    Wenn ich dann wieder da bin nur kurz melden und wieder arbeitslos melden...
    Yaso

    Von was sprichst du???

  • Habe mich vieleicht etwas unklar ausgedrückt :)

    Wollte nur sagen das sich arbeitslos melden, nach Australien gehn, wieder zu kommen und sich dann wieder arbeislos melden kein Problem ist.

    Ich habe meinen Job Ende Dezember auslaufen lassen, habe mich für den Januar arbeislos gemeldet und werde ab Februar mind. für 1 Jahr nach Australien gehn.

    Wenn ich wieder komme melde ich mich wieder Arbeitslos bin dadurch versichert und such mir einen neuen Job.

  • Zitat

    Original von Yaso
    ...Wollte nur sagen das sich arbeitslos melden, nach Australien gehn, wieder zu kommen und sich dann wieder arbeislos melden kein Problem ist...

    Auch wenn du das vielleicht nicht hören magst, aber sich arbeitslos melden setzt vorraus das man gewillt ist eine Arbeit zu suchen/anzunehmen. Ausserdem müsstest du dich alle 2 Wochen oder so bei deinem Arbeitsamt melden. Du kannst dich allso nicht arbeitslos melden, abmelden ja, aber nicht arbeitslos!!!

    Zitat

    Original von Yaso
    ...Wenn ich wieder komme melde ich mich wieder Arbeitslos bin dadurch versichert und such mir einen neuen Job.


    Nicht wieder Arbeitslos, sondern Arbeitslos.


    MFG
    Jungesmedium

  • Hmm dann erklär das mal dem Arbeitsamt :)

    Also ich kann nur sagen wie es bei mir lief.
    Zum Arbeitsamt Arbeitslos für den Januar gemeldet.
    Gesagt ab Februar Auslandsaufenthalt. Steht jetzt so auf meinem Antrag vermerkt. D.h. ich bekomme (falls das Arbeitsamt sich nicht weigert) Geld für den Januar.
    Während meiner Zeit im Ausland gibts nichts und wenn ich wieder komme muss ich mich da einfach nur noch mal melden.

    Da ich nur im Januar kein Job habe, hat das Arbeitsamt auch großzügig darauf verzichtet mir diverse Termine für Vermittlungsgespräche etc zu verpassen.

  • Zitat

    Original von Yaso
    Während meiner Zeit im Ausland gibts nichts und wenn ich wieder komme muss ich mich da einfach nur noch mal melden...

    Das ist alles korrekt!!!

    Aber in der Zeit in der du kein Geld bekommst, biste auch nicht Arbeitslos, sondern einfach abgemeldet. Keine Zahlungen an die Rentenkasse, etc...


    MFG
    Jungesmedium

  • Zitat

    Original von MKFJ
    Private Versicherungen wie z.B. Private Rentenvers. habe ich noch keine.
    Was Rechtschutz, Hausrat und Haftplicht angeht, wisst ihr, welche auf jedenfall wichtig sind oder man wirklich braucht? Die Versicherungen sagen sicherlich alle sind "Lebensnotwendig".

    Aaaaaaaaaaaalso: Die private Haftplicht gilt für max ein Jahr auslandsaufenthalt. Würde ich also lassen und mal fragen ob die Versicherung einen Zusatz macht, das für ein weiteres Jahr zu verlängern, sollte mit einem kleinen Prämienzuschlag kein Problem sein. Nette Versicherungen machen sowas auch Zuschlagsfrei.

    Löst ihr euren Hausrat auf? Stelltl ihr Sachen unter? Ihr könnt die Versicherung ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen kündigen, wenn ihr schriftlich erklärt, das der komplette Hausraut aufgelöst worden ist, da ihr ins Ausland geht. So einfach ist das :D
    Solltet ihr Sachen unterstellen (einlagern), könnte das teuer werden, da bei der Hausratversicherung vorrausgesetzt, das es sich um ständiges(!) bewohnen handelt.

    Bei Rechtschutz bin ich mir nicht so sicher, aber ich glaube, auch da gilt die Einjahresregelung. Wenn die Versicherung sich drauf einlässt, würde ich da auch auf ein Minimum reduzieren, je nach dem was ihr abgedeckt habt. (Also Berufsrechtsschutz kann schon mal weg, z.b.)

    Zitat

    Original von MKFJ
    Ich dachte, wenn mein Arbeitsgeber mich nicht freistellt und ich kündige MUSS ich mich, bevor ich ins Ausland gehe Arbeitslos melden. Ist das nicht der Fall?
    So habe ich das zumindest auf einer Seite verstanden. ?(
    Es hieß dort, wenn man sich vor dem Aufenthalt nicht Arbeitslos meldet bekommt man wenn man zurück kommt kein Arbeitslosengeld. Natürlich werden wir dann versuchen gleich wieder eine Arbeit zu finden!

    Super, melde dich arbeitslos. Das heisst, das du auch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen musst. Den arbeitslos heisst, das du arbeit suchst, haut ja aber nicht hin, weil du gar nicht da bist. Du bist verpflichtet, selbst einen einwöchigen Urlaub beim Arbeitsamt zu melden, sonst drohen sperren. Ist nichts anderes als ein Arbeitsverhältnis. Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld aber auch entsprechende verpflichtungen. Wie willst du das machen, wenn du in Australien bist?
    Du meldest dich zwar beim Arbeitsamt, als momentan nicht berufstätig. Und fertig. Und wenn ihr wieder da seit, meldet ihr euch nochmal, diesmal als arbeitslos, das heisst keine Sperre und nichts.


    Zitat

    Original von MKFJ
    Eigentlich hoffen wir ja wirklich durch diese 1 oder 2 Jahre Work and Travel einen Job zu finden um evtl. dort zu bleiben. Allerdings sind wir realitisch und wissen dass dies sehr sehr schwer ist!
    Aber Wünsche und Ziele soll man sich ja hoch stecken! :)
    Meine Mutter lebt in Australien und hat vor mehreren Jahren einen Australier geheiratet, aber das Family Visa kommt bei uns nicht in Frage, da mein Verlobter und ich zusammen gehen möchten.


    Stell doch den Antrag auf Familienzusammenführung. Vom alter her haut das bei dir gerade noch hin. Und da ihr verlobt seit, gehe ich mal davon aus das ihr heiraten wollt, und dann stellt ihr ein prospective marriage Visum. Ihr heiratet innerhalb von 9 Monaten nachdem dein Visum durch ist und beantragt das Prosp. marriage Visum und heiratet innerhalb 9 Monaten. Also das ist nur so 'ne Idee von mir. Aber im Gegensatz zu dem ganzen anderen Prozedere erscheint mir das am einfachsten. Korrigiert mich, wenn ich irre.

    Zitat

    Original von MKFJ
    Als wir letzten Monat im Urlaub dort waren und von den Work and Travel Plänen erzählt haben, gab es eine gute Familienfreundin, die uns Angeboten hat jederzeit einen Job dort zu bekommen. Und wenn wir uns bewähren würde Sie uns gerne sponsern. Sie findet junge Leute sollten eine Chance bekommen. Naja, soweit denken wir noch nicht.

    Na dann habt ihr doch schon mal richtig gute Chancen auf ein 457 Visum. Das gilt dann 4 Jahre. Freut euch :] :]

    Habe fertig :D :D :D :D

    LG
    Ela

    PS: doch noch nicht so ganz..... @ Jungesmedium: Missverständnis mit dem Wort ARBEITSLOS. lest mal büschen weiter oben

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Vielen Dank! Echt cool so eine Resonanz zu erhalten!

    Bis jetzt sieht unsere Planung wie folgt aus. Wenn unser Arbeitgeber uns nicht freigestellt, würden wir auf Ende November kündigen und gleich am 1. Dezember fliegen. Sodass ab dem 1.Dezember die Auslandsvers. gilt.
    Bei meiner KV werde ich mich erkundigen wie das mit dem "stilllegen" aussieht. Und mit der KV wenn wir wieder zurück kommen müssten.

    Arbeitslos werden wir uns nicht melden, weil wir ja keine Arbeit suchen....(eigentlich ganz logisch :))

    Die Wohnung geben wir auf. Da meine kleine Schwester zu dem Zeitpunkt in Ihre eigne Wohnung zieht, bekommt sie das meiste. (Hausrat und Haftpflicht wird frühzeitig gekündigt).
    Bett, Schrank und evtl.. manche Dinge die wir nicht wiederkaufen wollen wenn wir zurück kommen, stellen wir bei den Schwiegereltern unter. Haben vor dort wieder in das alte Kinderzimmer zu ziehen für die letzten 3 Monate um so noch etwas mehr Geld in die Kasse zu bekommen :)

    Und wer weiß vielleicht klappt es ja mit dem Sponsor Visa oder aber auch wie Lüllsche meinte mit dem Familienantrag. Wäre natürlich ein Traum! :)

    Mfg
    MK&FJ
    PS: Jetzt gibt's es erst mal eine Kaffeepause und dazu Vegi Brot und ....Tim Tam! Leider nur noch 2 Packungen ....die werden sorgfältig eingeteilt!

  • Hi,
    also ich habe dasselbe Problem, ab 31.01.07 bin ich auch arbeitslos und da ich selber gekündigt habe, habe ich eh kein Anrecht die ersten 6 Monate auf Arbeitslosengeld, der Typ vom AA hat mit gesagt ich müsste mich also auch nicht melden, da ich frewillig gekündigt habe.

    Krankenversichert ist man aber auch noch 4 Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, so der Typ vom Arbeitsamt und meine KK.

    Meine KK hat mir auch angeboten eine Anwartschaft in Anspruch zu nehmen, was ca. 40€ pro Monat kosten würde. Das sind aber pro Jahr echt mal über 400€ extra, muss jeder selber wissen wie er das macht.
    Ich finds auf jeden FAll ne Menge wenn man bedenkt, dass ich ja auch noch die Auslandskrankenversichreung bezahlen. Fast 1000€ also. 8o

    Hab nun aber auch noch eine Frage; gibt es noch eine Alternative zu dieser Anwartschaft, weiss da jemand was?

    Danke und LG
    yassi

  • Zitat

    Original von yassi
    ...
    Hab nun aber auch noch eine Frage; gibt es noch eine Alternative zu dieser Anwartschaft, weiss da jemand was?
    ...
    yassi

    HI!

    Mmmh, da wird es sehr schlecht ausschauen wenn du keinen "Strohmann" bei einer Krankenkasse sitzen hast.
    Du kannst also wenn du darauf verzichten möchtest nur hoffen das nichts passiert damit du zurück in Deutschland wieder arbeiten kannst.

  • Zitat

    Original von yassi
    Hab nun aber auch noch eine Frage; gibt es noch eine Alternative zu dieser Anwartschaft, weiss da jemand was?

    Danke und LG
    yassi

    Seh ich genauso wie Jungesmedium. Wir haben uns damals halb tot gesucht. Die einzigste Möglichkeit, dich abzusichern, ist eine Antwartschaft. Ansonsten nur die Alternative "drauf ankommen lassen".

    lg
    Susanna

  • Zitat

    Original von reischa
    ich habe mich auch fuer die dkv entschieden. da hier wirklich alles abgedeckt ist, was man sich nur vorstellen kann. und an der gesundheit sowie deren leistung sollte doch nicht gespart werden! oder? zu versicherungen die ich vorher noch nie gehoert habe, bzw. ich nicht einmal beurteilen oder ander die ich kenne, das die leistungen auch stimmen ... naja (:

    auch ein vorteil der dkv. wenn man nach 1 jahr DU wieder nach germany kommt, kann man die versicherung bis zu 3 monate ausdehnen. d.h. wenn man wieder in deutschland landet und du bist nicht gesetzlich krankenversichert bzw. gar nicht versichert, dann kommt die dkv auf.

    das bei mir der fall. da ich meinen job gekuendigt habe, und mich arbeitslos gemeldet habe (natuerlich mit angabe, das ich im ausland bin) und ich keine anwartschaft fuer eine gesetzliche krankenverischerung zahle (warum auch), schliesslich werde ich dann ueber das arbeitsamt wieder versichert sein. aber was ist, wenn man z.b. an einem freitag od. samstag nach germany kommt. dann ist man in dieser zeit nicht versichert. lass da irgendetwas passieren. dann sitzt du auf den kosten ... und dann wird es nicht billig


    just my 2 cents


    Leute ich bin verwirrt?
    Also kann ich mir doch die Anwartschaft sparen und mich bei der DVK 3 Monate weiter versichern ????

    LG
    Yassi

    Einmal editiert, zuletzt von yassi (10. Januar 2007 um 16:25)

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