Arbeitslos melden?

  • ich weiß leider nicht in welchem Kontext dieses Zitat steht.

    Aber warum verwirrt dich das???

    Wegen:
    wenn man nach 1 jahr DU wieder nach germany kommt, kann man die versicherung bis zu 3 monate ausdehnen

    Das sagt doch nichts aus. Bei der Anwartschaft geht es um ganz was anderes. Sollte dir was passieren und die 3 Monate sind rum, was machst dann ohne Anwartschaftsversicherung???


    MFG
    Jungesmedium

  • Ah ja, nach den 3 Monaten hab ich n Job oder studiere oder bin arbeitslos gemeldet, oder veraff ich gerade was?Ach du meinst wenn ich Folgeschäden habe von nem Unfall oder so?

    ?(

    Steht im Kontext von ner anderen Diskussion über Krankenversicherung..

    lG

    Einmal editiert, zuletzt von yassi (10. Januar 2007 um 17:08)

  • Habe ich schon gefunden. Braves Mädl, Suchfunktion benützt!!!

    Um nichts anderes geht es ja bei der Anwartschaftsversicherung. Da steht nichts anders drin wie das dich diese Krankenkasse wieder versichern muss, egal wieviel Prozent von deinem Körper/deiner Gesundheit noch in Australien sind.

    MFG
    Jungesmedium

  • für ne freundin:
    macht im sommer ihre ausbildung zu ende, wie läuft das, muss sie sich arbeitslos melden wenn sie das WHV in DU macht`? wie läuft das mit krankenversicherung und und und? was muss ich alles berücksichtigen!

  • Hallo Seth,

    3 Monate vor Ausbildungsende muss man sich beim Arbeitsamt melden (ganz allgemein, auch wenn man nicht danach ins Ausland geht).
    Und deine Freundin wird ja nicht einen Tag nach Ausbildungsende schon nach Australien gehen, sondern noch dazwischen etwas Zeit haben. Die Zeit dazwischen muss man sich arbeitslos melden. Und dann wird normalerweise auch die Krankenkasse durch das Arbeitsamt bezahlt. Aber sie sollte dabei gleich erwähnen, dass sie bald ins Ausland geht. (Und dann dementsprechend nach Rückkehr aus DU wieder beim Arbeitsamt melden.)
    Und für Australien muss ja dann eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Für die deutsche KV kann/sollte man eine Anwartschaft abschließen, um dann nach der Rückkehr keine Probleme mit der Wiederaufnahme zu bekommen.

    Viele Grüße
    LittleWallaby

    Einmal editiert, zuletzt von LittleWallaby (10. Januar 2007 um 23:54)

  • Zitat

    Original von Jungesmedium
    Da steht nichts anders drin wie das dich diese Krankenkasse wieder versichern muss, egal wieviel Prozent von deinem Körper/deiner Gesundheit noch in Australien sind.

    Das nenn ich ja mal gut formuliert :D :D :D

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Hallo zusammen,

    wollte jetzt auch mal was zu dem Thema sagen, da es mich auch betrifft.

    1. Arbeitslos melden ist ein absolutes muss!!! Meine Freundin und ich gehen am 08.04.07 für ein Jahr nach Australien (WHV)...zur Zeit arbeite ch als Gebietsverkaufsleiter für eine italienische Radfirma...leider hat man uns vor kurzem betriebsbedingt gekündigt, da man ds Vetriebsgebiet Deutschland dicht macht...na ja egal, da ich eh ein paar Woche später gekündigt hätte um nach DU zu gehen...Meine Freudnin hat ein Jahr Sonderurlaub bekommen!! Super!!! ...

    auf jedenfall habe ic mich direkt arbeitslos gemeldet und nachdem ich einige Vermittlunsvoschläge von der Arbeitsagéntur bekommen hatte, haber ich der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich ab Anfang April nach Australien gehe...sie haben sich das gleich vermekrt, mir alles Gute gewünscht und seit dem höre ich nicht mehr von dennen... das bedeutet aber trotzdem, das man bis zum Abreisetag für den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss(man kann natürlich aber falls ein neuer Arbeitgeber auftaucht, diesem gleich mitteilen das man nach Australien geht)... bis zu diesem Tag ist man auch weiterhin krankenversichert und bekommt sein Arbeitslosengeld (natürlich nur solange man es bewilligt bekommen hat)...

    nach dem Abreisetag wird man bei der Arbeitsagentur abgemeldet und wenn man dann aus DU wiederkommt, muss man sich gleich wieder dort melden... hat man dann noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1, sprich hat man die bewilligten Tage nicht vollkommen ausgeschöpft, so stellt man ganz normal einen Antrag auf Wiederbewilligung und man bekommt für die Restdauer das Geld... dies ist bis zu vier Jahren möglich...hat man zum Beispiel eine Bewilligung von 360 Tagen Arbeitslosengeld 1 bekommen und nur 60 Tage genommen, dann hat man noch einen Restanspruch von 300 Tagen...ist dann man dann drei Jahre irgdenwo im Ausland unterwegs und kommt dann zurück, so hat man noch immer diese 300 Tage überig und kann sie nutzen.

    2. Krankenversicherung: Ich bin bei der IKK direkt unn habe mich im Vorfeld natürlich auch informiert. Die Arbeitsagentur ist verpflichtet dich bei einer Krankenkasse anzumelden... die IKK direkt möchte von mir nur eine kurze Bestätigung haben wann ich ausreise bzw. das ab diesem Datum keine versicherungspflicht in Deutschalnd besteht (eventuell Nachweisen mit Flugtickets oder Visum)..dann haben sie mir geschrieben, dass ich mich dann nur bei der Arbeitsagentur wieder melden muss und die melden mich wieder bei der ikk direkt an.. also keine Anwartschaftsgebühren oder sonstiges...

    für die Zeit in DU bin ich bei der DKV versichert und werde zusätzlichnoch eine Unfallversicherung bei der Debeka abshcließen, um eventuell Leistungen zu beziehen falls ich einen Unfall und Invalide werde...

    Ich glaube das war es erstmal...bei Fragen..einfach fragen! :)

    Gruß

    sascha

  • Oh mann, das is echt n leidiges Thema.

    Also ich hab gekündigt, muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht?

    Und Krankenversicherung, selbst wenn ich so ne Anwartschaft bezahle und dann arbeitslos wiederkomme werd ich doch eh zwangsmäßig versichert un dann hab ich die Kohle in den Wind geschossen..

    Sorry Leute ich blick echt gar nix mehr.... :(

  • Zitat

    Original von yassi
    Also ich hab gekündigt, muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht?

    JA, du musst nur sagen ab wann du Deutschland verlässt.

    Zitat


    Und Krankenversicherung, selbst wenn ich so ne Anwartschaft bezahle und dann arbeitslos wiederkomme werd ich doch eh zwangsmäßig versichert un dann hab ich die Kohle in den Wind geschossen..

    Du wirst sicher arbeitslos wieder kommen oder möchtest du dir einen Job aus Australien mitbringen. :)

    Darum geht es doch gar NICHT!!! es geht nur darum, was passieren wird, wenn du also Pflegefall zurück kommst bzw. du zurück in Deutschland nicht mehr in der Lage sein wirst eine Arbeit anzunehmen o.ä.!!!

    Eigentlich ganz einfach...

    Beispiel: Lebensversicherung; Lebst du, hast du nichts davon.
    Beispiel: Arbeitslosenversicherung; Hat Arbeit, hast nichts davon.
    ...


    MFG
    Jungesmedium

  • Darum geht es doch gar NICHT!!! es geht nur darum, was passieren wird, wenn du also Pflegefall zurück kommst bzw. du zurück in Deutschland nicht mehr in der Lage sein wirst eine Arbeit anzunehmen o.ä.!!!

    Hab ich doch verstanden, aber was ist wenn ich als Pflegefall zurück komme und keine Anwartschaft bezahlt habe?
    Was macht man dann hier in Deustchland mit mir?

    Weisste was ich meine?

    Also wenn ich Sie bezahle und nix passiert, hab ich die Kohle doch für lau gezhlt, oder? ?(

    Einmal editiert, zuletzt von yassi (11. Januar 2007 um 14:58)

  • Zitat

    Original von yassi
    Hab ich doch verstanden, aber was ist wenn ich als Pflegefall zurück komme und keine Anwartschaft bezahlt habe?
    Was macht man dann hier in Deustchland mit mir?

    Weisste was ich meine?

    Also wenn ich Sie bezahle und nix passiert, hab ich die Kohle doch für lau gezhlt, oder? ?(

    Dann findest du im schlimmsten Fall keine KV, die dich aufnimmt!!!

  • Hi Yassi,

    auf jedenfall arbeitslos melden, auch wenn du gekündigt hast...du bist dann ab der Arbeitslosmeldung über die Arbeistagentur krankenversichert...allerdings bekomst du, weil du selber gekündigt hast, eine Sperrzeit...In dieser Sperrzeit (das sind meiner Meinung nach nur drei Monate ) bekomst du kein Arbeitslosengeld 1 gezahlt, du bist aber krankenversichert und rentenversichert..

    Beispiel:

    Du hast gekündigt und gehst zur Arbeitsagentur um dich arbeitslos zu melden. Du bekommst, je nach dem wie lange du gearbeitet hast (mindestens musst du aber 12 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben) eine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 1.

    Da du ja selber gekündigt hast, bekommst eine Sperrzeit...wenn die die Arbeitsagentur nun z.B. für 360 Tage lang dein Arbeitslosengeld 1 bewilligt hat, bist du zwar kranken-und rentenversichert, bekommst baer kein Geld...erst nach der Sperrzeit bekommt du wieder Geld... die Sperrzeit wird allerdings von deiner Anspruchsdauer heruntergerechnet... hast du also am Anfang 360 Tage musst du 90 Tage warten bist du Geld bekommst..dann hast du noch 270 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld 1!

    Wichtig!! Du hast ab dem Zeitpunkt wo du dich arbeitslos meldest vier Jahre lang Anspruch auf diese 360 Tage Arbeitslosengled 1!!! Daher ist es sau wichtig sich arbeitslos zu melden!!! Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich jetzt arbeitslos meldest, dann ein Jahr DU und dann wiederkommst und dich wieder arbeitslos meldest!!! allerdings beachte dabei, dass wenn du die Sperrzeit jetzt noch nicht bei dir zu Ende ist, dann bekommst du die Sperrzeit weiterhin, wenn du auch wieder zurück kommst, also solange bist du die Sperrzeit quasi verbraucht hast...

    Schau auch mal hier auf der Arbeitsagentur Seite nach:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_248238/Navi….html__nnn=true


    ich weiß es ist ein schei** Thema, aber irgendwie wird es schon klappen!!!

    Wann gehts denn bei dir los?

    by the way... wie ich bereits geschrieben habe, nimmt mic meine Krankenkasse auch wieder auf auch ohne Anwartschaftsgebühren...habe ich auch schriftlich bekommen!! Die Arbeitsagentur ist verpflichtet dich wieder bei der letzten Krankenkasse anzumelden... und die Krankenkasse kann nicht nein sagen!!

    Gruß

    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaschaundJulia (11. Januar 2007 um 15:09)

  • Eben das ist der Punkt. Es geht darum, in die Krankenkasse wieder reinzukommen, in der man vorher war. Das ist bei verschiedenen Kassen nämlich nicht so einfach.

  • Beispiel:

    Du hast gekündigt und gehst zur Arbeitsagentur um dich arbeitslos zu melden. Du bekommst, je nach dem wie lange du gearbeitet hast (mindestens musst du aber 12 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben) eine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 1.


    leider ist es so, dass ich nach meiner Ausbildung nur 7 Moante bei Firma geblieben bin, hab ich somit jetzt gar keinen Anspruch mehr?

    Wann gehts denn bei dir los?

    Am 15.02. :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

    Die Arbeitsagentur ist verpflichtet dich wieder bei der letzten Krankenkasse anzumelden... und die Krankenkasse kann nicht nein sagen!!

    Na also, dann meld ich mich arbeitslos, lass mich für die 12 Moante Frei stellen von der Arbeitsagentur und dann muss die Arbeitsagentur mich doch wieder versichern, wenn ich wieder komme ob ich jetzt Pflegefall bin oder nicht!!Oder? ?( ?(

    Sorry Leute vielleicht check ich s auch einfach nicht! :(

    Was ist wenn ich wieder über die Arbeitsagentur versichert werde, dass ist doch dann nicht mehr "meine alte" Versicherung, sondern irgendeine, oder?
    Dann hat mir der ganze Stress mit der Anwartschaft doch gar nix gebracht!

    Einmal editiert, zuletzt von yassi (12. Januar 2007 um 09:51)

  • Hi,

    deine Ausbildung zäht auch dazu...du hast während deiner Ausbildung ja auch schon in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt...und deine Ausbildung hat ja mit Sicherheit auch länger als zwei Jahre gedauert oder nicht...

    Also wie gesagt, ich würde sobald du gekündigt hast, sofort zur Arbeitsagentur gehen und dich arbeitslos melden, denen aber auch gleich sagen, dass du ab dem 15.02.07 nach Australien gehst... dann bist du bis zu diesem Zeitpunkt krankenversichert und hast Anspruch auf Arbeitslosnegeld 1, welches du augrund der Sperrzeit (du hast selber geküdnigt) voerst nicht bekommen wirst... nach dem du wieder in Deutschland bist, gleich ab zur Arbeitsegentur wieder Arbeitslos melden..dann werden die dich wieder bei der letzten Krankenkasse anmelden...

    Wie lange arbeitest du denn noch? Bis Ende diesen Monats? Wenn ja, dann wirst du auch noc eine Sperrzeit für das Arbeitslosnegeld 1 haben, wenn du aus Australien zurück kommst...

    Wenn du Lust hast, dann schreib doch deiner Krankenkasse mal eine Email und schildere den Fall...habe ich auch gemacht und nun habe ich es ja auch schriftlich das sie mich wieder nehmen, nach dem Australienaufenthalt..und das ohne Anwartschaft...

    Bei uns geht es am 08.04.07 los... fliegen von Hamburg über Dubai nach Bangkok (bleiben dort 2 Tage) und dann gehts weiter nach Sydney...

    Vielleicht kann man sich ja mal treffen in Australien??

    Gruß

    Sascha und Julia

  • Vielen Dank für deine Hilfe!!

    Meld mich asap arbeitslos und n Briefchen an meine Krankenversicherung werde ich auch schreiben.Bis Ende des Monats arbeite ich noch und das mit der Sperrzeit hab ich nun auch kapiert ;)

    Ich meine, dass ich als Pflegefall zurück komme is ja eher unwarscheinlich und die verdienen ja auch was an mir wenn ich gesund zurück komme....

    Können uns auf jeden Fall mal treffen, wenn ihr angekommen seid :]


    Liebe Grüße
    Yassi

    Einmal editiert, zuletzt von yassi (12. Januar 2007 um 11:34)

  • Hallo an alle,

    das Thema ist zwar schon alt und es ist alles wichtige dazu gesagt worden, was auch stimmt, aber ich wollte meine erfahrung noch weiter geben, was manchen vielleicht auch helfen kann.

    Arbeitslos melden ist ne absolute pflicht um sich alle leistungen zu sicher!!!! (ist ja oben schon super beschrieben worden)
    Bei mir lief das so ab: Gekündigt, Arbeitslos gemeldet, gleich gesagt das ich ins ausland gehe, weggeschickt worden um unterlagen zu sammeln, termin zur abgabe bekommen und damit war dann alles gegessen, muss mich nicht mehr melden oder sonst was. Wenn ich zurück komme soll ich mich einfach nur wieder anmelden und gut.

    Ich habe bei meinem arbeitgeber gekündigt und hätte somit eine sperrzeit von 3monaten bekommen sollen. Als grund meiner kündigung hab ich angegeben eine auslandsreise zu machen um meine englischkenntnisse zur beruflichen weiterbildung aufzubessern (entspricht auch der wahrheit). Dieser grund hat anlass gegeben meine sperrzeit auf 6wochen zu verkürzen.

    Die 6-wochen sperrzeit laufen auch schon wärend ich in australien bin, denn zwischen meinem letzten arbeitstag und meiner abmeldung beim arbeitsamt liegt eine woche und ab da beginnt die sperrzeit und läuft durch...

    Hoffe das hilft noch einigen leuten. Aber das wichtigste ist ja schon super erklärt worden!!!

    Liebe Grüße manuel

    PS: Wenn ihr Fragen habt schreibt einfach.

    PPS: groß- und kleinschreibung ist nur eine erfindung um die existenz der shift-taste zu rechtfertigen. Alle rechtschreibfehler bitte übersehen und ignorieren :)

    3 Mal editiert, zuletzt von manuel_26 (7. Juni 2008 um 04:53)

  • Was ich jetzt rausbekommen habe: 4 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses habt ihr noch nachgehenden Leitungsanspruch (dazu sollte man aber einen Antrag stellen, ist aber nur ein Blatt und bei mir hat es die Dame von der AOK ausgefüllt), und sie meinte auch, dass es ein relativ neues Gesetz gebe, dasbesagt, dass die letzte Krankenkasse, bei der man versichert war, verpflichtet sei, einen wieder aufzunehmen, auch nach einem Auslandsaufenthalt. Man darf sich nur nicht dazwischen bei einer anderen KK oder privat versichern. Falls es nicht über das Arbeitsamt läuft, müssen sie einen zumindest freiwillig versichern lassen.

  • Hi,

    also jetzt mal was ganz anderes. Ich habe in einem Beitrag (da werde ich jetzt nochmal suchen) von einer Angestellten bei einer Krankenkasse gelesen, dass da letztes Jahr das Gesetz geändert wurde und man diese Anwartschaft nicht mehr benötigt, sondern auch so wieder aufgenommen werden muß!

    Aber ich seh mal nach und poste hier später den Link.

    gruß,
    winx

  • Und hier ist auch schon die Info, ist vom Reisebineforum und das wichtigste ist die Info von Bine selbst:

    "Nach der neuen Gesundheitsreform zum 1.4.2007 und nach Rücksprache und Diskussionen mit verschiedenen Vertretern von Krankenkassen (die wohl etwas eher auf dem "Stand der Technik" sind als Deine Barmer), kann man sich, wenn man NICHT in Deutschland ist, bei seiner Krankenkasse abmelden OHNE irgendwelche Übergangsversicherungen, Weiterzahlungen oder Anwartschaftversicherung.

    Wenn man zurückkommt greift unsere neue Versicherungspflicht und Deine Krankenkasse (Deine alte) muss Dich wieder aufnehmen ... auch im Krankheitsfall.

    Über das Arbeitsamt ist man NATÜRLICH bei Abwesenheit in Deutschland und nach Abmeldung, weil man ins Ausland geht und nicht mehr verfügbar ist, natürlich NICHT versichert.

    Zitat:
    ..... danach nicht in ein Versicherungsloch zu fallen.

    Ein "Versicherungsloch" gibt es in Deutschland nicht mehr seit der Gesundheitsreform.
    http://www.die-gesundheitsreform.de

    Gruß
    Bine"


    hier die beiden Links zu den Diskussionen:

    Link 1

    Link 2

    Gruß,
    winx

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