Steckenbeschränkungen bei Mietwagen

  • Wir haben für unsere Reise im Feb - März 2007 in D über Holidayautos bei Europcar in Perth ein Auto gebucht. Uns wurde ein Voucher übergeben, auf dem steht, dass wir nördlich von Perth nur bis Carnarvon fahren dürfen. Wir wollen jedoch bis Exmouth und über Tom Price - Newman - Meekatharra nach Perth zurückfahren.
    Bei einem Anruf bei Europcar in Perth wurde uns gesagt, dass diese Einschränkung bez. der Strecke nicht bestünde; wir müssten jedoch darauf achten, nur asphaltierte Straßen zu benutzen. - Es steht also schriftliche Einschränkung bez. der Strecke gegen mündlich-telefonische Auskunft.

    Falls die schriftliche Regelung gilt, müssten wir unsere Reiseplanung erheblich ändern, was sehr schade wäre.

    Wer weiß mehr?
    VG
    osz

  • Hallo OSZ,
    normalerweise darf man mit einem normalen PKW auf allen Bitumen-Strecken fahren, d.h. Ihr könnt auch nach Exmouth. Interessant wird es, wenn unterwegs eine längere Umleitung eingerichtet ist. Dann kann es u.U. einige Kilometer über unbefestigte Strassen gehen und der Unterboden nimmt dann entsprechende Bodenproben :D
    Am besten lasst Ihr dann vor der Rüchgabe des Wagens ein Unterbodenwäsche machen. Das kann Ärger vermeiden ;)
    Wenn die Ölwanne usw. keinen Schaden genommen hat ;(

  • Hi OSZ

    Zitat

    Es steht also schriftliche Einschränkung bez. der Strecke gegen mündlich-telefonische Auskunft.

    Es gilt immer die Schriftliche Vereinbarung denn die Mündlicheauskunft kannst du ja leider später nicht mehr beweisen das ihr etwas anderes ausgemacht habt.

    Aber bei eurer Routenwahl dürftet ihr normal keine Probleme haben. 8)

  • Hallo Kaj und WBB_OZ,
    vielen Dank für eure Antworten. Dass nur die schriftlich niedergelegten Bedingungen gelten, ist mir klar.

    Aber vielleicht kann mir noch jemand Auskunft geben, der schon mal ein Auto bei Europcar in Perth gemietet hat und sich an die Bedingungen erinnert bzw., ob es möglich war - falls diese Einschränkung vorgesehen war -, sie zu löschen, evtl. auch gegen einen Zuschlag bei der Versicherung.
    vg
    osz

    Einmal editiert, zuletzt von osz (23. Januar 2007 um 00:18)

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