Krankenversichert nach der Rückkehr nach Deutschland

  • Hallo Leute,
    ich habe ein großes Problem. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp.
    Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt und kriege so 3 Monate Sperre und bin so auch nicht übers AAmt krankenversichert. Wenn ich nach einem Jahr aus Australien zurück komme, erlischt auch mein Auslandskrankenschutz und ich solange nicht krankenversichert, wie ich keine neue Arbeit habe. Wie kann man denn die Zwischenzeit überbrücken (Anwartschaftsversicherung ist viel zu teuer)???

  • hi mates,

    und wird es durch die neue Reform nicht sogar noch easier? hier ín der Deutschen Welle wurde berichtet, dass es demzufolge nach der Reform eine KrankenversicherungsPFLICHT gibt .... das deute ich so, dass wenn jeder eine Krankenversicherung haben MUSS, dann muss man auch da reinkönnen.

    Gruß Susanne

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

  • Hallo Schlumpf 88,

    wie ja Franzi schrieb, hat Sie selber gekündigt und ist somit nicht krankenversichert.
    @ Franzi
    Was ich jetzt an deiner Stelle machen würde, geh zum AA und meld dich arbeitslos. Somit kann die Sperrzeit in Kraft treten. Erzähle den nicht, das Du nach AUS gehst. Nach den drei Monaten Sperrzeit schickt ein Verwandter / Bekannter ein Schreiben von Dir an das AA ab, das Du dich beim AA abmeldest, da Du erst einmal ins Ausland gehst. Wenn Du zurück kommst, meldest Du dich wieder beim AA und normalerweise hast Du dann schon deine Sperrzeit hinter dir. Sollte das nicht klappen, geh zu Deiner KK und sag das Du wieder Mitglied sein möchtest. Falls Du kein Einkommen hast, ist der Monatsbetrag nicht so hoch. Sollte deine KK die Aufnahme verweigern, gehe zur AOK, die nehmen jeden. Das mit der Anwartschaft ist meines Erachtens nur Geldschneiderei.
    Culcairn
    Soweit ich weis, tritt diese Krankenversicherungspflicht erst 2009 in Kraft und was dann mit den Leuten ist, die das Geld nicht haben, ist eine andere Frage. Aber irgendwie muss ja dieser Bürokratiestaat amm Leben gehalten werden.

    Bye und Carpe Diem
    sven

    P.S.: An Franzi: Döbeln bei Freital?

    Einmal editiert, zuletzt von AUS Erfahrener (20. Februar 2007 um 02:18)

  • Zitat

    Original von AUS Erfahrener

    Culcairn
    Soweit ich weis, tritt diese Krankenversicherungspflicht erst 2009 in Kraft und was dann mit den Leuten ist, die das Geld nicht haben, ist eine andere Frage. Aber irgendwie muss ja dieser Bürokratiestaat amm Leben gehalten werden.

    Bye und Carpe Diem
    sven

    ?

    ach haben die schon wieder ein Gesetz verabschiedet, das nicht ausgereift ist? wird vermutlich schon wieder reformiert bevor alles in Kraft getreten ist.

    Gruss

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

  • Zitat

    Original von AUS Erfahrener
    Hallo Schlumpf 88,

    wie ja Franzi schrieb, hat Sie selber gekündigt und ist somit nicht krankenversichert.

    Bye und Carpe Diem
    sven

    P.S.: An Franzi: Döbeln bei Freital?

    Das stimmt so nicht. Sie ist krankenversichert. Wenn sie jetzt kündigt, dann 1 Jahr nach Oz geht, und dann, wenn sie wiederkommt, sich arbeitslos meldet, sind die 3 Monate Speerfrist vorbei. Kannst mir ruhig glauben. Bei mir wars ja auch so :rolleyes:

  • Zitat

    Original von AUS Erfahrener
    Was ich jetzt an deiner Stelle machen würde, geh zum AA und meld dich arbeitslos. Somit kann die Sperrzeit in Kraft treten. Erzähle den nicht, das Du nach AUS gehst. Nach den drei Monaten Sperrzeit schickt ein Verwandter / Bekannter ein Schreiben von Dir an das AA ab, das Du dich beim AA abmeldest, da Du erst einmal ins Ausland gehst. Wenn Du zurück kommst, meldest Du dich wieder beim AA und normalerweise hast Du dann schon deine Sperrzeit hinter dir. Sollte das nicht klappen, geh zu Deiner KK und sag das Du wieder Mitglied sein möchtest. Falls Du kein Einkommen hast, ist der Monatsbetrag nicht so hoch. Sollte deine KK die Aufnahme verweigern, gehe zur AOK, die nehmen jeden. Das mit der Anwartschaft ist meines Erachtens nur Geldschneiderei.
    Culcairn
    Soweit ich weis, tritt diese Krankenversicherungspflicht erst 2009 in Kraft und was dann mit den Leuten ist, die das Geld nicht haben, ist eine andere Frage. Aber irgendwie muss ja dieser Bürokratiestaat amm Leben gehalten werden.


    Dazu sag ich mal jetzt nichts :baby: :rolleyes: :baby: :rolleyes: :baby:

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

    Einmal editiert, zuletzt von Schnute (20. Februar 2007 um 08:56)

  • HI,

    also nach Aussage meiner Krankenkasse ende Januar tritt das neue Gesetz mit der Pflichtkrankenversicherung Ende April in Kraft. Ich weiß allerdings nicht ob es nicht schon wieder Änderungen gab.

  • wenn du nach d kommst gehst du zum aa und meldest dich arbeitsuchend zurück du bist dann auf JEDEN FALL kv versichertda führt kein weg dran vorbei auch wenn du vorher gekündigt hast

  • AUS Erfahrener: Deine Idee mit dem Nicht-Bescheid-Sagen beim AA ist gar nicht so schlecht. Werds mit überlegen. Und Döbeln liegt ca. 70km von Freital weg. Gibt es noch ein Döbeln?

    Zu der Diskussion mit der Sperrzeit. Ich habe mich bereits beim AA erkundigt und es ist wirklich so, daß man nur dann übers AA krankenversichtert ist, wenn man Arbeitslosengeld bekommt. Da dies allerdings während einer Sperrzeit von 3 Monaten nicht der Fall ist, fliegt man beim Verlassen von Deutschland aus der Gesetzlichen Krankenkasse raus. Und meine IKK nimmt mich nach meiner Rückkehr nach D nicht zurück. AOK weiß ich nicht.

  • also was das thema anwartschaft betrifft. ich war heute mal bei der techniker krankenkasse, diese aussage dürfte also auch alle anderen gesetzlichen kassen betreffen:

    "seit der pflichtversicherung ab dem ersten april ist eine anwartschaft nicht mehr nötig. die kasse nimmt einen nach rückkehr aus dem ausland wieder auf. allerdings ist durch die kassen ein anfrage an das ministerium gestellt worden, wie mit der anwartschaft zu verfahren ist. es ist aber davon auszugehen, das die anwartschaft keine berechtigung mehr hat."

    so also ich bin jetzt dank dieser aussage ziemlich beruhigt und auch einigermaßen erfreut. denn bei meiner ersten anfrage waren es noch 40 euro monatlich, die ich hätte zahlen müssen. die 480 euro pro jahr australien kann ich mir nun also sparen. super!

  • Zitat

    Original von Franzi
    ...Wie kann man denn die Zwischenzeit überbrücken (Anwartschaftsversicherung ist viel zu teuer)???

    N'abend!!!

    Liest hier den "keiner" (<= Bezieht sich nicht auf alle oder gewisse Personen!!! Wollte nur auch mal nen cooleren Ton anschlagen:-) die "Alten Beiträge im Forum" oder informiert sich vorab bevor er XMonate ins Ausland geht...?


    Eine Anwartschaftsversicherung ist keine Überbrückung sondern sie stellt lediglich sicher das dich die Versicherung, bei der du diese abschließt, wieder versichern muss. Was ist den wenn du in Australien deinen Arm verlierst und dadurch in Deutschland keinen Job mehr findest...?

    Dein Anspruch läuft aus und du musst dich privat versichern, aber wer nimmt dich ohne Arm???


    MFG
    Jungesmedium

  • Also, ich weiss ja nicht, ob sich das in der Zwischenzeit geaendert hat, aber als ich 2004 nach 6 Jahren Australien nach Deutschland zurueckkam, konnte ich mich nicht gesetzlich versichern lassen und arbeitslos melden war auch nicht so einfach wie ich mir vorgestellt habe. Da waere ich eher vorsichtig!

  • Ich bin auch 2004 nach einem Jahr nach Deutschland zurück gekommen. Hab mich gleich am nächsten Tag arbeitslos gemeldet, war in dem Moment sofort versichert (hab extra nachgefragt gehabt), und Geld habe ich auch sofort bekommen, da die 3 Monate Sperrfrist schon vorbei waren.

    Selbst wenn die 3-Monats-Sperre aber noch gewesen wäre - versichert wäre ich trotzdem gewesen. Da hatten wir uns bereits vor Abreise nach Australien erkundigt, wie denn das dann wäre, wenn wir zurückkommen. Also, das war kein Problem...

  • Da hat die Regierung ja endlich mal was Sinnvolles beschlossen. Ich habe natürlich gleich meine IKK gefreagt, und auch die meinten, daß sie mich wieder aufnehmen. Ein Problem weniger!!
    Danke CYX

  • oceanaussi

    wie gesagt, dass hat sich jetzt im april 2007 geändert. denn ab sofort muß jeder deutsche mitglied in einer krankenkasse sein, sodass die gesetzlichen die aufnahme nicht mehr verweigern können... selbst wenn man nach 35 jahren aus dem fernen ausland zurück kommt. für alle backpacker und jahresurlauber gibt es also entwarnung in sachen anwartschaft.

    m f g

    cyx

  • Danke, cyx. Jetzt ist es leider zu spät. Bin wieder in Oz und hier krankenversichert. Aber falls ich mal zurückkommen sollte, ist das gut zu wissen. War damals knapp 2 Monate in Deutschland bevor ich Arbeit fand und eine Krankenversicherung bekam. Ist aber glücklicherweise nichts passiert in der Zeit.

    Gruß
    Mel

  • nichts zu danken oceanaussi,

    was mir bei deiner antwort noch eingefallen ist: an dieser stelle sollten wir es vielleicht für alle ahnungslosen nochmal deutlich sagen:

    "eine auslandskrankenversicherung bei einem der privaten anbieter ist für so einen aufenthalt in australien natürlich trotzdem pflicht. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun."

    cyx

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!