Okay, soweit so gut.
ZitatOriginal von fernweh
Erst wenn das alleinige Sorgerecht vorliegt, kann der betreuende Elternteil theoretisch allein entscheiden, ob das Kind ihn begleitet. Aber auch hier kommt es dann immer noch darauf an, wie alt das Kind ist - es kann durchaus sein, dass der andere Elternteil hier erfolgreich Einhalt gebieten kann, in dem er seine Besuchsrechte auch hier mit Hilfe des Familiengerichts geltend macht.
Genau an sowas hatte ich bei meiner Frage gedacht... Also dass solche Probleme auftreten könnten, auch wenn man eben alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht hat...
Das geltend machen des Besuchsrecht wäre dann in den Ferien, nehme ich an?
Und das Alter des Kindes wäre dann: Je jünger, desto schwieriger für die Mutter?
Hier kommt es sicher auch noch darauf an, wie der Umgang und die Beziehung zwischen Vater und Kind in den letzten Jahren war, oder? Also wenn Vater und Kind eine gute Bindung haben, dürfte der Vater mehr Chancen haben als wenn das Kind sowieso wenig Wert auf den Umgang legt, oder?
Zitat
Man sollte sich also vorher unbedingt rundherum absichern, ob es da wirklich niemanden gibt, der einem STeine in den WEg legen kann (und natürlich auch versuchen, den Wunsch des Kindes zu berücksichtigen).
Die Frage ist ja dann noch, ab wann kann ein Kind objektiv betrachtet sagen, was es lieber möchte. Also klar, ein Kind mit 10 Jahren kann das eher als eines mit z.B. 6 Jahren.
Danke, dass ihr euch meinen Fragen hier so stellt