frage bezüglich Kind bei Spouse Visa, doppelte Staatsbürgerschaft

  • Okay, soweit so gut.

    Zitat

    Original von fernweh
    Erst wenn das alleinige Sorgerecht vorliegt, kann der betreuende Elternteil theoretisch allein entscheiden, ob das Kind ihn begleitet. Aber auch hier kommt es dann immer noch darauf an, wie alt das Kind ist - es kann durchaus sein, dass der andere Elternteil hier erfolgreich Einhalt gebieten kann, in dem er seine Besuchsrechte auch hier mit Hilfe des Familiengerichts geltend macht.


    Genau an sowas hatte ich bei meiner Frage gedacht... Also dass solche Probleme auftreten könnten, auch wenn man eben alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht hat...
    Das geltend machen des Besuchsrecht wäre dann in den Ferien, nehme ich an?
    Und das Alter des Kindes wäre dann: Je jünger, desto schwieriger für die Mutter?
    Hier kommt es sicher auch noch darauf an, wie der Umgang und die Beziehung zwischen Vater und Kind in den letzten Jahren war, oder? Also wenn Vater und Kind eine gute Bindung haben, dürfte der Vater mehr Chancen haben als wenn das Kind sowieso wenig Wert auf den Umgang legt, oder?

    Zitat


    Man sollte sich also vorher unbedingt rundherum absichern, ob es da wirklich niemanden gibt, der einem STeine in den WEg legen kann (und natürlich auch versuchen, den Wunsch des Kindes zu berücksichtigen).


    Die Frage ist ja dann noch, ab wann kann ein Kind objektiv betrachtet sagen, was es lieber möchte. Also klar, ein Kind mit 10 Jahren kann das eher als eines mit z.B. 6 Jahren.


    Danke, dass ihr euch meinen Fragen hier so stellt =)

    [COLOR=blue]Don't worry about the world coming to an end today. It's already tomorrow in Australia.[/COLOR]

  • Je älter das Kind ist, um so eher wird seine Meinung bzw. sein Willen vom Familienrichter (der bei solchen Streitigkeiten dann das letzte Wort hat) berücksichtigt. Soll heißen, wenn das Kind dann schon 12 oder älter ist, ist die Chance groß, dass der Richter im Sinne des Kindes entscheidet (egal, was die Eltern wollen - immer vorausgesetzt, das alleinige Sorgerecht wurde einem der Elternteile nicht entzogen, weil er seinen Sorgerechtspflichten nicht Genüge getan hat. Mal nur so als Beispiel).

    Man kann eigentlich - zumindest bei Visa-Beantragung - erst mal davon ausgehen, dass es bei Beantragung des Visums keine Probleme gibt, wenn man das alleinige Sorge- und damit Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweisen kann. Man muss wirklich sehen, dass man sich mit dem anderen Elternteil irgendwie einigt und das dann am besten notariell oder anwaltlich festhält, je nachdem wie alt die Kinder sind.

  • Zitat

    Original von fernweh
    Kleiner Ausflug ins Familienrecht: Wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Liebe Fernweh,

    ich tu es nicht gern aber ich muss dir leider widersprechen.

    Wenn man Sorgerecht hat, hat man nicht automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Oft gibt es die Konstelation das der Mutter (oder Vater) das alleinige Sorgerecht zwar zugesprochen wird aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf beide Elternteile überträgt. Auch möglich wäre, das Elternteile das alleinige Sorgerecht haben und Vater Staat, damit meine ich Jugendämter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

    Liebe Grüße

    funstralia

  • Hallo, funstralia,

    macht ja nichts ;), aber ich zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Denn dieses ist ein Teil des Sorgerechts. Bsp.: Haben beide (getrennte) Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, hat immer der Teil praktisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei dem die Kinder überwiegend leben. Ausnahme: Es wurde per Gerichtsurteil expliziet auf einen der Elternteile übertragen - dieser kann dann allein bestimmen, wo die Kinder ihren Wohnsitz haben.

    .

    Ich hab ja auch nicht behauptet, dass es immer einer der beiden Elternteile hat - ich hab geschrieben, wenn es nicht per Gerichtsbeschluss geregelt wurde, dann hat derjenige das ABR, bei dem die Kinder leben - das ist nun mal so. Also immer davon ausgehend, dass z.b. bei einer Scheidung das gem. SR bestehen bleibt und lediglich festgelegt wird, bei wem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben...

    War das jetzt so verständlich? ;) Wie gesagt, immer davon ausgehend, dass es nicht Verhandlungsthema ist, hat es automatisch der betreuende Elternteil.

  • Naja, also "etwas" ist noch leicht untertrieben, findest du nicht? =)

    Vor allem kommts tatsächlich immer auf die Formulierung an - Wort für Wort, gerade wenn man um eine Sache kämpft (und wie schnell das geht, dass was falsch verstanden wird - eben weils so schwer klar zu beschreiben ist - haben wir ja eben gesehen). ;)

  • Zitat

    Original von fernweh
    Naja, also "etwas" ist noch leicht untertrieben, findest du nicht? =)

    Wohl war!!! .... Achtung jetzt wird es wieder off topic.... :D schnell weg ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!