Visa booklet 6 (General Skill 136 visa)

  • Hi ich habe mir das booklet 6 mit allen Details nun mal durchgelesen.
    Dabei sind mir noch einige Fragen aufgekommen.

    1.
    Die 1. instalment soll mit dem Antrag bezahlt werden.
    Habt ihr da einen Scheck beigelegt oder wie?

    2.Health examination
    You will be asked to undertake an examination by a doctor,selected by Australian authorities.
    Zusätzlich steht dabei,dass sich wohl einer melden wird mit einer Liste von Ärzten,dass man diese
    Untersuchungen machen kann ...
    Das heisst ich brauche mich beim abschicken des Visantrags erstmal um kein Attest kümmern?
    Weil der Sachbearbeiter meines Visaantrags mich informiert,und zum Arzt schickt,richtig?

    3.Sollte man den Charakterfragebogen einfach ausfüllen und mitschicken?
    Denn eigentlich steht dort,es kann sein das er angefordert wird (sah mir aber nicht nach einer Bedingung aus)

    4.
    Das polizeiliche Führungszeugnis MUSS original sein.
    Alle anderen Dokumente müssen als certified copy beiliegen auch in der original Sprache (also auch in deutsch)
    sowie übersetzt in englisch als certified copy vorhanden sein.
    Soweit alles klar.
    Aber gehe ich dann mit meinen Original dokumenten und den Übersetzungen zu einem Anwalt,oder in eine Botschaft
    die dann von den Orignalen eine Kopie machen und diese als certified authorisieren oder wie funktioniert das?

    5.
    Wenn ich in meinem Beruf nur bis Oktober 2006 gearbeitet habe,dann muss ich spätestens im April meinen
    Antrag abgeben,um Anrecht auf die 60 Punkte der SOL lsite zu haben,weil man 12 Monate von den letzten 18 gearbeitet haben muss.
    Stimmt das so?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Jackaroo (12. März 2007 um 15:08)

  • Gut,dann kann ich trotz über 125 Punkte alles vergessen.
    Denn bis der Notar alle Dokumente beglaubigt hat,ein aktueller IELTS mit Ergebnis vorliegt und ein NAAI Übersetzer all meine Dokumente fertig übersetzt hat,ist die Zeit wohl leider abgelaufen.
    Das ist natürlich sehr ärgerlich,weil ich sonst alles erfülle.
    Und das alles nur wegen 1-2 Monaten ... oh man.

    Einmal editiert, zuletzt von Jackaroo (12. März 2007 um 15:29)

  • Hey Jackaroo,

    zu deinen Fragen:

    1. Bezahlung z.B. mit der Kreditkarte (Daten im Visaformular) oder bei der Botschaft

    2. medicals erst machen, wenn die dir das sagen... (oder du dir sicher bist, dass alles i.o. ist mit dem vis... ich glaube das medical ist nur 1 jahr gültig)

    3. es gibt eine Checkliste, wo alle Formulare drauf sind die zwingend zum Antrag gehören... der Charakterbogen glaub ich steht auch drauf

    4. genau richtig... besser ist du machst die Kopien vorher und die sehen dann, dass Kopie und Original übereinstimmen und machen dir nen stempel drauf (das kannst du bei jedem Notar oder auch Pastor machen lassen)

    5. exactly

    Gruss peg

  • Jackaroo,

    nun wirf mal nicht gleich die Flinte ins Korn!

    Meines Wissens kann man den IELTS nachreichen, sofern er nicht für die Berufsanerkennung schon zwingend ist.

    Beim Notar begalubigen geht ja wohl innerhalb eines Tages oder zumindest einiger weniger.

    Übersetzer können auch ganz fit sein - must du mit denen halt aushandeln. Es gibt eine Liste der registrierten Übersetzer (http://www.bdue.de) - frag dich doch da mal durch. Oder telefonier die Gelben Seiten durch.

    Wenn du das wirklich willst und dahinter sitzt, kriegst du das auch hin.

    Barbara

  • Ich werde einen Übersetzer von http://www.naati.com.au/ nehmen.
    So wie es auch von der DIMA empfohlen ist.

    Das mit dem nachreichen ist so eine Sache.
    DIMA sagt ausdrücklich,alle Dokumente vollständig einreichen,weil man sonst erstmal mal auf die Seite gepackt oder gar abgelehnt werden könnte.

    Ich werde aber so oder so,wieder in meinem Beruf weiterarbeiten und nach 1 Jahr halt den Antrag stellen.
    Ich falle dann halt unter die neuen Gesetze im Juli.
    Das wollte ich eigentlich vermeiden,weil ich nicht weiss wie schwer es
    wirklich wird.

    Aber was solls,ich werde jetzt keine formalen Fehler in meinem Antrag riskieren,nur weil ich es noch schnell vor Juli schaffen wollte.
    Dann muss ich halt mit Geduld noch bis nächstes Jahr warten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jackaroo (12. März 2007 um 18:22)

  • Hallo Jackaroo,

    vielleicht muntert Dich das auf: wir sind zu unserer Stadtverwaltung gegangen, haben denen die ganzen Originale gegeben und die haben in unserem Beisein dann mal richtig gearbeitet: Alles einmal durchkopiert und dann den Stempel drunter gehauen, dass es beglaubigte Kopien sind. Als ich den Sachbearbeiter bat, dass er seinen Namen mit Telefondurchwahl draufschreiben soll und zwar leserlich, hat er zwar ganz schön geschluckt, hat es aber dann gemacht- habe ihn mit einer Nussescke bestochen.... Irgendjemand hatte im Forum hier auch geschrieben, dass er seine Beglaubigung bei der Kirche hat machen lassen- es muß also nicht unbedingt ein Notar sein.

    Anschließend bin ich zum Übersetzer gegangen, den ich aus den Gelben Seiten hatte und der ein vereidigter Dolmetscher ist, auf besagter naati Liste ist der aber nicht. Weder die Jobanerkennungsbehörde noch unser Case Officer haben bislang an dem Übersetzer was auszusetzen gehabt. Der Übersetzer hatte innerhalb von einer Woche unsere Unterlagen vollständig übersetzt. Ich hatte in der Woche frei und wollte die Geschichte auch einfach hinter mich bringen. Wenn Du vorab beim Übersetzer anrufst und nach Konditonen fragst, kannst Du auch gleich erfragen, ob die Kapazitäten frei haben für Deinen Auftrag- und glaub mir: Du legst da schon eine nette Summe auf den Tisch, so dass die sich Mühe geben und Deinen Auftrag auch haben wollen. Also was den Punkt angeht: nur Mut.

    Also Kopf hoch- überleg es Dir nochmal.

    LG
    Bille

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