Berufsanerkennung Accountant

  • Hallo Ihr Lieben! :D

    Erstmal HELLOOOOOO!!! :-)) Ich beobachte Euer Forum schon ein wenig und habe mich entschlossen, um Eure Hilfe zu bitten :)
    Auch uns hat die Lust nach Australien auszuwandern gepackt und wir sind gerade dabei, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Wir werden einen Antrag auf das Visum Skilled Independent stellen, wobei ich die Hauptantragsstellerin bin. Die Anzahl der notwendigen Punkte (120) erreiche ich auch, nun geht´s um die Berufsanerkennung. Dazu habe ich drei Fragen. Ich bekam dazu zwei unterschiedliche Informationen.

    1. Seit letztem Jahr bin ich Diplom-Kauffrau (BWL) und arbeite seit sechs Jahren als Buchhalterin in Teilzeit (20 Std.). Mir wurde gesagt, dass eine dreijährige Berufserfahrung bzw. sechsjährige in Teilzeit ausreichend ist. Stimmt das so?

    2. Hat jemand von Euch sich den Beruf eines Accountant´s anerkennen lassen? Welche Tätigkeitsschwerpunkte sind entscheidend und müssen unbedingt in einem Zwischenzeugnis erwähnt werden?

    3. Reicht das Vor-/bzw. Diplom aus oder brauche ich zusätzlich einen Studienplan, aus dem ersichtlich ist welche Fächer mit jeweils wievielen Stunden ich belegt habe?

    Wie sind Eure Erfahrungen? Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort im Briefkasten habe?

    Für jeden Hinweis und Antwort bin ich sehr dankbar!!!!

    Viele Grüße

    JustMo

  • Hallo JustMo

    willkommen hier im Forum!

    Ich kenne mich mit Betriebswirtschaftern und Buchhaltern nicht aus, aber der Ablauf müsste der gleiche sein wie bei anderen Berufen. Ich will darauf hinaus, dass wenn Du Dich als Diplom-Kauffrau anerkennen lassen willst, dann brauchst Du mit diesem Beruf die Erfahrung, nicht mit einem anderen, also nicht als Buchhalterin. Wenn Du Dich als Buchhalterin anerkennen lassen willst, dann brauchst Du das Diplom nicht, also egal ob Vor- oder Haupt-Diplom.

    Aus Deiner Frage 3 entnehme ich, dass es um die Anerkennung als Diplom-Kauffrau geht. Also musst Du erst noch in diesem Beruf Erfahrung sammeln, also eine Weile darin arbeiten (nach Deinen eigenen Ausführungen also 3 Jahre Vollzeit oder 6 Jahre Teilzeit), sonst ist nix mit Anerkennung.

    Gruss, Thomas

  • Hallo Thomas!

    Danke für die schnelle Antwort!

    Diplom-Kauffrau an sich ist kein Beruf, ich kann als Buchhalterin arbeiten oder in der Marketingabteilung oder im Vertrieb oder oder oder... :) Während meines Studiums hatte ich Fächer wie Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, KOsten- und Leistungsrechnung, Unternehmensbesteuerung etc etc.... Accountant baut ja darauf auf und soweit ich es rausgelesen habe, brauche ich ein Hochschulstudium dafür.

    Vielleicht findet sich hier im Forum doch jemand, der einen ähnlichen "Werdegang" hat :]

    Wie lange hast Du auf Deine Berufsanerkennung gewartet?

    Sonnige Grüße

    Justy

  • Hey JustMO,

    ich kann Lemmi nur voll und ganz zustimmen.

    Für die Berufsanerkennung ist es immer von Vorteil, die gelernten Inhalte so detailliert wie möglich darzulegen (also auch Ausbildungs/Studieninhalte mit Umfang)... so können die Behörden das einfacher mit den in Australien üblichen Lehrinhalten vergleichen und entsprechend anerkennen.

    Grundsätzlich sollten in deiner Tätigkeitsbeschreibung alle Arten deiner Tätigkeit aufgeführt werden.

    Auf irgendeiner DIMA oder Statistik seite hatte ich auch mal zu den einzelnen SOL-Berufen die Tätigkeitsarten gesehen... das sollte helfen... falls ich die Seite wiederfinde, poste ich die noch nach.

    gruss peg

  • Hi JustMo

    Du schreibst "...und soweit ich es rausgelesen habe, brauche ich ein Hochschulstudium dafür...". Und genau das meine ich, das bedeudet in jedem Fall, dass Du Deine Berufserfahrung NACH diesem vorgeschriebenen Studium haben musst. Die interessieren sich in diesem Fall nicht für einen einzigen Tag vor Deinem Studienabschluss.

    Und apropos... ich warte noch. Ich weiss allerdings, dass es bei mir offiziell 10 Wochen gehen wird, und 7 sind davon rum...

    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original von Lemmi1963
    ...wenn Du Dich als Diplom-Kauffrau anerkennen lassen willst, dann brauchst Du mit diesem Beruf die Erfahrung....

    Ist das so? Soweit ich gelesen habe, prüft beispielsweise das NIA nur die Ausbildung/das Studium. Oder liege ich falsch?

    ChrisG78 hat am 11.02.2007 02:18 ähnliches geschrieben:
    „Diese Anerkennung ist an einen dreijaehrigen Bachelor gekoppelt, bei dem man mindestens 9 von 12 vorgeschriebenen Faechern absolviert haben muss (die genauen Faecherbezeichnung kann man am besten auf den Seiten von CPA, ICAA und NIA nachlesen). Darueber hinaus benoetigt man noch eine detailierte Stellenbeschreiebung usw. usw.“

    Zum letzten Satz: Was ist mit „Stellenbeschreibung“ gemeint?

    Es geht doch erst mal nur um die Berufsanerkennung und nicht um den Antrag für das Visum, bei dem Berufserfahrung zählt, sogar Bedingung ist.

  • Hallo zusammen

    Berufsanerkennung und Punkte fuer den Visaantrag sind zwei verschiedene paar Schuhe fuer Accountants:

    1.) Berufsanerkennung (Quelle: http://www.cpaaustralia.com.au/cps/rde/xchg/S…75_ENA_HTML.htm):

    CPA Australia is one of three identified assessing authorities for the following ASCO occupations:

    Accountant (2211-11)
    External Auditor (2212-11)
    Corporate Treasurer (2213-11)
    Finance Manager (1211-11)

    To meet the educational standard for any of the above ASCO occupations, you must have formal qualifications assessed by as at least comparable to an Australian Bachelor degree. These qualifications must include adequate coverage of at least 9 of the 12 core curriculum areas required for Associate membership. Work experience will not be accepted in lieu of formal qualifications.

    The core curriculum areas are:

    accounting systems and processes
    financial accounting
    management accounting
    accounting theory
    commercial law
    economics
    quantitative methods
    finance
    information systems design and development
    auditing
    taxation law
    company law

    tbc

  • 2.) Punkte fuer Visaantrag (Quelle: http://www.immi.gov.au/skilled/genera…-occupation.htm):

    You will only be awarded points for your nominated occupation if you meet the following:

    the occupation you nominate is on the SOL current at the time you make your application
    the relevant Australian assessing authority for your nominated skilled occupation determines that your skills are suitable for that occupation.
    A complete list of the points awarded for each occupation is available on the SOL.

    Fazit fuer die Berufsanerkennung benoetigst du keine Berufserfahrung, denn CPA, CAA oder NIA schauen nur auf deine formale Qualifikation und geben dir dann einen positiven oder negativen Bescheid. Du wirst sehr detaillierte Informationen zu deinem Studium beifuegen muessen, damit die deutschen Faecher anerkannt werden.

    DIAC verlangt allerdings zusaetzlich zu der formalen Qualifikation folgendes (Quelle:http://www.immi.gov.au/skilled/genera…ience-study.htm):

    To meet the recent work experience requirement, you must demonstrate that you have been employed in an occupation on the Skilled Occupation List (SOL) for 12 of the 24 months immediately before lodging your visa application.
    See: Form 1121i Skilled Occupation List (SOL) and Employer Nomination Scheme Occupation List (ENSOL) (129KB PDF file)

    To meet this requirement you must have been employed at a skilled level for at least 20 hours a week.

    Fuer diesen Nachweis benoetigst du detaillierte Stellenbeschreibungen etc. DIAC nennt folgende Beispiele:

    Certified copies of your work references for any positions held during the relevant period. Your work experience references must meet the following requirements:
    the reference should show the official letterhead of the company or government department providing the reference
    the letterhead should indicate clearly the full address of the company and any telephone, fax numbers, email and website addresses
    the name and position of the person authorised to sign the employment reference should be typed or stamped below that person's signature
    the direct contact number of the person writing the reference should be included in the letter
    the letter should indicate the exact period of employment, including whether permanent or temporary, full or part time, position/s held, the main five (5) duties undertaken, and the salary earned – positions should not be described by generic titles (for example, research officer) but according to the nature of the duties undertaken (for example, research chemist)
    a payslip from your current employment should also be included – this is especially important for applicants working in government departments.
    Other documents which may assist you in evidencing your work experience claims could include, but are not limited to:

    contracts
    pay slips
    tax returns
    group certificates
    superannuation information

    tbc

  • Wie bereits oben erwaehnt zaehlt nur die Berufserfahrung, die du nach Abschluss deines Studiums gesammelt hast. Alles waherend deines Studiums zaehlt nicht, da du zu diesem Zeitpunkt deine Qualifikation noch nicht abgeschlossen hattest. Alles klar so weit ;)

    Abschliessend noch ein kleiner Hinweis: Wenn die Berufsbezeichnung Accountant ins deutsche uebersetzt wird erhaelt man haeufig den Begriff 'Buchhalter'. Buchhalter (Bookkeper) und Accountant sind allerdings zwei verschiedene Berufe. So weit ich weiss ist nur 'Accountant' ein SOL Beruf waehrend Bookkeeper noch nicht einmal 40 Punkte einbringt.

    Bis dann!

  • Moment, Moment.... erst mal Danke für deine Beiträge.

    Das Berufsanerkennung und Visums-Antrag zwei Paar Schuhe sind, ist mir völlig klar. Daher wundere ich mich über die Aussagen wie "...brauchst Du mit diesem Beruf die Erfahrung" sowie "...detailierte Stellenbeschreibung". Ich habe mir bislang die Bedingungen bei NIA durchgelesen und Berufserfahrung zählen für die Anerkennung keine Rolle. Und darum geht es doch in diesem Forum, oder?

    Wenn nicht: Mir geht es erst mal NUR um die Berufsanerkennung. Allerdings habe ich mich bislang nur mit NIA beschäftigt, CPA muss ich mir erst noch durchlesen. Die Fächer scheinen ähnlich, aber doch anders ;)

    Na dann komme ich mal zu meinem Fall: Ich bin kein echter "Accountant", habe nämlich BWL und Bauingenieurwesen studiert. Zusammen nennt man das „Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen“, abgeschlossen 1997! Den Ingenieur-Teil kann ich bei Engineers Australia nicht anerkennen lassen, weil dort wiederum Berufspraxis verlangt wird, die ich jedoch im kaufmännischen Bereich gemacht habe. Bleibt mir also nur, den BWL-Part als Accountant zu „verkaufen“.

    Auch bei NIA muss ich für die Berufsanerkennung 9 von 12 Fächern nachweisen. Im Vergleich zu meinem Diplom-Zeugnis könnte ich folgende Zuordnung anbieten:

    Basic Accounting --> Einführung in BWL?
    Cost and Management Accounting --> Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechung)
    Financial and Corporate Accounting --> Controlling?
    Auditing --> kein Nachweis
    Current Accounting Issues (standards and theory) --> Bilanzierung?
    Business Finance --> Finanzierung / Baufinanzierung
    Introductory Law (including contract law) --> Wirtschaftsrecht
    Economics --> VWL
    Statistics --> Wirtschaftsstatistik
    Computer Information Systems --> Wirtschaftsinformatik
    Taxation Law --> Steuerlehre
    Company Law --> Baurecht / Bauvertragsgestaltung

    Würde das so hinkommen?
    Bei Basic Accounting, Financial and Corporate Accounting sowie Current Accounting Issues bin ich mir der Zuordnung nicht sicher.

    Wie sähe es bei CPA aus?

    accounting systems and processes --> ??? (Allg. BWL?)
    financial accounting --> Controlling?
    management accounting --> ??? (Was ist der Unterschied zu Fin. Acc.?)
    accounting theory --> Rechnungswesen
    commercial law --> Wirtschaftsrecht
    economics --> VWL
    quantitative methods --> Wirtschaftsstatistik
    finance --> Finanzierung / Baufinanzierung
    information systems design and development --> Wirtschaftsinformatik
    auditing --> kein Nachweis
    taxation law --> Steuerrecht
    company law --> Baurecht / Bauvertragsrecht

    Oder sollte ich mir das gleich „abschminken“, da ich kein reines BWL-Studium nachwesen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von juny (25. Februar 2008 um 21:49)

  • Guten Morgen

    Basic Accounting (oder Financial Accounting) muesste in etwa der Einfuehrung ins Rechnungswesen gleichkommen. Da geht es um die einfachen Buchfuehrungsgrundsaetze (Soll und Haben), Jahresabschluss, Inventur etc.

    Corporate and Financial Accounting behandelt hauptsaechlich Aktiengesellschaften. Es geht hier um konsolodierte Jahresabschluesse, Steuern, Intangibles, Cash Flows. Wenn du dein Studium bereits 1997 beendet hast koennte es hier Probleme geben, da du nicht nach den International Financial Reporting Standards gelernt hast.

    Current Accounting Issues (oder Accounting Theory) behandelt hauptsaechlich allgemeine Accountinggrundsaetze, Agency Theory, Environmental Accounting.

    Ich hoffe das hilft ein wenig bei der Zuordnung.

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