• hallo

    ich hab mal ne frage. wie sieht das genau mit dem wechsel vom 457 visum zum pr aus?
    ist folgendes richtig:
    ich werde für 2 jahre gesponsort, dann kann ich das pr beantragen (und esist auch ziemlich sicher dass ich es bekomme), muss allerdings dann nochmal beim selben arbeitgeber arbeiten bevor ich freie arbeitsplatzentscheidung habe. stimmt das so oder kann ich auch schon nach 2 jahren den arbeitgeber wechseln oder das pr sogar noch früher bekommen. ist das pr dann ein ganz normales 137er oder ist dieses etwas ganz anderes. ich hoffe jemand bringt licht ins dunkle oder hat sogar schon den selben weg gemacht.

    danke

  • Zitat

    Original von thomaskraneis
    ich werde für 2 jahre gesponsort, dann kann ich das pr beantragen (und esist auch ziemlich sicher dass ich es bekomme), muss allerdings dann nochmal beim selben arbeitgeber arbeiten bevor ich freie arbeitsplatzentscheidung habe.

    Das 457 ist 4 jahre gueltig. Kommt natuerlich drauf an, wie lange dein Arbeitsvertrag laeuft.

    Das PR kannst du sofort beantragen (Citizenship nach 2 jahren, was aber auf 4 anghoben werden soll). Ob du dann weitere 2 Jahre an den Arbeitgeber gebunden bist, kommt drauf an, wer das Visum beantragt. Du selber, oder die Firma fuer dich.

    LG
    Ela

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  • Hallo Thomas

    ich muss Lüllsche leider widersprechen, das stimmt so nicht, weder das mit der Dauer, noch das mit der Bindung an den Arbeitgeber.

    Das 457 ist verfügbar zwischen 3 Monaten und 4 Jahren. Das dazugehörende Sponsoring ist aber maximal 2 Jahre gültig. Bei einem 4-jährigen Visum musst Du also nach 2 Jahren nochmals offiziell vom gleichen oder von einem anderen Arbeitgeber gesposort werden, dass es seine Gültigkeit behält. Wenn Dich Dein Arbeitgeber entlässt, aus welchem Grund auch immer, und wann auch immer (z.B. nach zwei Monaten schon) verliert das Visum seine Gültigkeit, dann musst Du einen neuen Sponsor finden, oder innerhalb von 28 Tagen das Land verlassen.

    Wenn Du ein permanentes Visum beantragen willst, hängt es davon ab, welches. Wenn Du z.B. alle Bedingungen für ein 136er Visum erfülltst, dann kannst Du das jederzeit beantragen. Dann solltest Du dieses Visum auch dem 457 vorziehen, schon von Anfang an, weil Du damit vom Arbeitgeber unabhängig bist. Es macht vielleicht Sinn ein 457 zu beantragen, weil es wahrscheinlich deutlich schneller bearbeitet wird, aber dann soltest Du unmittelbar NACH der Austellung des 457 das 136 beantragen (nicht währen der Bearbeitungsprozess läuft).

    Erfüllst Du nicht alle Bedingungen für ein 136, dann kannst Du frühestens nach 2 Jahren mit einem neuen Sponsoring von Deinem Arbeitgeber z.B. ein 121 beantragen. Das ist auch permanent.

    Ein permanentes Visum wird IMMER von Dir beantragt, es wird lediglich durch einen Abeitgeber, einen Staat oder einen Familienangehörigen gesponsort oder nominiert. Das tut nie ein Arbeitgeber für Dich (d.h. der Arbeitgeber kann Dir die Arbeit und die Kosten abnehmen, aber es geschieht immer in Deinem Namen).

    Beim Visum 121 bist Du unabhängig!! Obwohl es vom Arbeitgeber gesponsort wird, musst Du nicht wirklich dort arbeiten. Du musst allerdings mit dem Arbeitgeber z.B. einen Arbeitsvertrag haben, um das Visum überhaupt zu bekommen, und den kannst Du nach der Visumaustellung nach den gültigen Vertragsbedingungen kündigen, und den Arbeitgeber dann wechseln. Wenn Dich der Arbeitgeber sponsort, dann wird er eventuell eine Art Rückzahlungsklausel in den Vertrag einbauen, falls Du innerhalb einer gewissen Frist selber kündigst.

    Klar?

    Gruss, Thomas

  • mensch danke dir. das nenne ich ja mal ne konkrete antwort. also heisst das ich könnte nach 2 jahren plus bearbeitung des pr freie aerbeitsplatzwahl haben, wenn der sponsor mitspielt und mich aus dem vertrag entlässt. werd mich jetzt mal übers 121er informieren, hoffe die anforderungen sind dort nicht so hoch wie beim 136er.
    also nochmal danke

  • gut o.k. dann nehm ich alles wiede zurück und behaupte das gegenteil.

    Bei uns ist es nämlich so, das mein mann einen 3 Jahres-Arbeitsvertrag hat, aber das 457 soll für 4 Jahre gültig sein. (wobei ich natürlich weiss, das wenn es keinen Arbeitgeber gibt, das Visum seine gütltigkeit verliert)
    Und für einen kollegen meines göttergatten hat die firma den ganzen visakram erledigt für das PR, und musste ordnerweise gründe erbringen, warum sie ihn sponsorn wollen. Dafür das die nun die ganze arbeit machen muss er nun 2 weiter Jahre in der firma bleiben, ansonsten muss er die kosten für's visum erstatten.

    Wir spielen nämlich auch mit dem Gedanken das PR zu beantragen. Und das was ich hier geschrieben habe ist sozusagen "eigene Erfahrung" Aber gut. Theorie und praxis sind halt zwei verschiedenen dinge.

    LG
    Ela

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  • aktuell
    ist das 457 ist 4 jahre gültig und muß nicht nach 2jahren erneuert werden.so ist
    es bei mir jedenfalls.hab eine arbeitgeberbindung für die 4 jahre kann dann erst wechseln wenn du einen 2jahresvertrag hast,dann gilt dein visa ebenfalls 2 jahre steht aber in dem visalabel welches in deinen pass kommt.

  • dann hatte ich ja wenigstens teilweise recht.
    Aber Lemmi schrieb ja schon ... gültig .. von ... bis ...


    LG
    Ela


    PS: Über Ostern sind wir in Dubbo :D :D Höhlen und Zoo gucken ..... wenn du noch einen tip hast, was noch so sehenswert ist, immer her damit :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Schnute (30. März 2007 um 06:09)

  • @dingo-truck
    Obwohl Dein Visum 4 Jahre gültig ist, ist Dein Sponsoring nur 2 Jahre gültig. Dein Arbeitgeber muss dies nach 2 Jahren erneuern. Wahrscheinlich wird er automatisch von den Behörden dazu aufgefordert. Im Zweifelsfall würd ich an Deiner Stelle nach 2 Jahren nachhaken, dass es nicht vergessen wird, und Du plötzlich illegal bist.

    @Lüllsche
    Bei Euch ist es ja so, wie ich geschrieben habe, die Firma hat die Arbeit und die Kosten übernommen, und hat eine Rückzahlungsklausel in den Vertrag eingebaut. D.h. aber auch, dass Dein Mann tatsächlich aus dem Vertrag kommt wenn er will, und muss eben dann Teile der Kosten zurückzahlen. Das scheint eine normale Verfahrensweise zu sein. Auch in Deutschland und der Schweiz macht man solche Vertragszusätze, wenn die Firma Kosten übernimmt für irgendetwas.

    Gruss, Thomas

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