Statutory Declaration - Wer kann in D bestätigen?

  • Hallo,

    wie ich schon berichtet habe, wird mein Antrag auf ein Visum als Former Resident nun erneut bearbeitet. (Vielen Dank für alle eure guten Wünsche!)

    Jetzt ist das angekündigte Schreiben mit all den Anforderungen bei mir eingetroffen mit einer Fristsetzung von "21 working plus 42 calender days" und nun muss ich mich beeilen wieder alles mögliche einzureichen.

    Eines der Punkte ist: A Statutory Declaration from you detailing whether or not you have at any time acquired Australian citizenship.

    Wie eine Statutory Declaration auszusehen hat, habe ich im Internet gefunden, aber sie ist ja auf Englisch und irgend jemand muss sie bestätigen. Das kann in Australien ein Arzt sein oder ein Apotheker oder, oder, oder.

    Kann mir jemand sagen, wie das in Deutschland geht. (Ich habe die Erfahrung gemacht, dass englischsprachige Texte nicht gerne bestätigt werden.)

    Schon mal vorab vielen Dank und liebe Grüße
    Susanne

    Einmal editiert, zuletzt von yowie_wa (1. April 2007 um 21:58)

  • Soll das eine Art Beglaubigung sein oder vielleicht sogar eine Eidesstattliche Versicherung? Wenn dem so ist, kannst du das beim Notar machen. Es kommt halt ganz drauf an, welche Form gefordert ist? Steht das nicht dabei? Ich meine, sollst du es einfach nur unterschreiben und gut ist? Oder soll deine Unterschrift beglaubigt sein? Das könnte ein Notar machen. Oder einen Schritt weiter wäre eben eine Eidesstattliche Versicherung, was nochmal stärker ist als eine Unterschriftsbeglaubigung.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    In Leo (Online Wörterbuch) wird "Statutory Declaration" übersetzt mit "Eidesstattlicher Erklärung/Versicherung".
    Alleine unterschreiben geht leider nicht, es muss auch ein Zeuge unterschrieben.

    Ich habe jetzt beim googlen selbst noch was gefunden. Vielleicht ist das auch für andere hilfreich:

    6. Who may witness a statutory declaration overseas?

    A statutory declaration can be made overseas provided that it is witnessed by a person who falls within one of the categories in Schedule 2 to the Regulations.

    Example 1

    A doctor who is registered to practise medicine in Australia may witness a Commonwealth statutory declaration when he or she is overseas.

    A doctor who is registered to practise medicine in a foreign country (and not in Australia) cannot witness a Commonwealth statutory declaration.

    Example 2

    A member of a police force in Australia may witness a Commonwealth statutory declaration overseas.

    A police officer of a foreign police force cannot witness a Commonwealth statutory declaration.

    If you need to make a Commonwealth statutory declaration overseas, you should be able to contact a person listed under Schedule 2 as an authorised witness at the nearest Australian Embassy, High Commission or Consulate.

    http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.ns…rmationsheet#s6

    Kennt sich jemand damit aus?

    Gruß Susanne

  • hi
    hallo susanne
    habe für meinen Pass den ich mal per Post verlängert habe auch so etwas gebraucht.
    Mein Konsul in frankfurt sagte damals es müsse ein
    Arzt
    pfarrer
    Notar
    Polizist
    richter, sein er muß mit seiner <Unterschrift beglaubigen das ich die person bin die den Antrag stellt.
    Gruß
    carlo

  • Hallo Susanne,

    also, es ist immer etwas schwierig mit den verschiedenen Rechtssystemen.

    Du brauchst ja die Erklärung für Australien, musst diese Erklärung allerdings hier in Deutschland abgeben; und wenn ich es richtig sehe, auf jeden Fall vor einem Notar, egal ob nun Unterschriftsbeglaubigung oder Eidesstattliche Versicherung.

    Hier in Deutschland gibt es aber das System mit Zeugen gar nicht.

    Du kannst also diese Erklärung nehmen, zum Notar tappeln und deine Unterschrift beglaubigen lassen. Kein Problem.

    Du kannst außerdem diese Erklärung nehmen, zum Notar tappeln und diese Erklärung als Eidesstattliche Versicherung abgeben. Das muss dann vorgelesen werden. Dauert ein klein bischen länger. Zu versicherst hier also an Eides Statt etwas, das, wenn es falsch ist, du dich strafbar machst.

    Beide Sachen können grunsätzlich auf Englisch gemacht werden. Sollte jeder vernüftige Notar machen können.

    Eigentlich müsstest du bei Dokumenten, die hier in Deutschland ausgestellt werden, aber für Australien bestimmt sind, noch ein Apostille einholen. Dies ist eine Art Überbeglaubigung/Bestätigung (wird vom Landgerichtspräsidenten ausgestellt), dass der Notar dazu befähigt war. Leider werden solche Dinge im internationalen Rechtsverkehr verlangt. Es gibt Abkommen zwischen den verschiedenen Staaten, die eben besagen, hier brauchen wir nur pure Unterschriftsbeglaubigung, hier eben Unterschriftsbeglaubigung mit Apostille, und bei anderen Staaten vielleicht Unterschriftsbeglaubigung mit Legalisation. Ist halt so.

    Die Frage eben bei dir ist wirklich, WAS genau wollen die auf der anderen Seite. Geht das irgendwie hervor? In dem Link, den du eingestellt hast, wird halt nur davon gesprochen, wenn du das in Australien alles machst. Das ist ja easy. Was ist aber, wenn du diese Erklärung in einem anderen Land abgibst. Das müsste m.E. mal geklärt werden.

  • Hallo,

    ich habe heute bei meiner Bearbeiterin in Australien angerufen. Sie sagte mir eine Unterschrift von einem Arzt oder einer Polizeistation in Deutschland würde ausreichen.

    Dann will ich das mal glauben (auch wenn ich noch leise Zweifel hege, ob nicht doch wieder was schief geht).

    Danke für euer Antworten.

    Susanne

  • Hallo Susanne,

    habe eben Deinen anderen Thread gelesen; muß ich wohl übersehen haben.
    Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir viel Glück!!!

    LG:Gienny

  • Hallo Susanne,

    erstmal freu ich mich für dich, dass deine Unterlagen nochmals gecheckt werden.

    wegen der St. DECL. .... ich habe es alles von einem Notar machen lassen....Die Notarin hatte alle zu beglaubigten Seiten zusammengebunden und so musste ich nur einmal 10 Euro zahlen. Das Beglaubigen durch einen Arzt wäre mir zu unsicher, da wir damit schon einmal ein Problem hatten (mit dem Konsular). Und viel Zeit für viel hin und her bleibt die ja nicht...

    liebe Grüße

    funstralia

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