Hallo!
Ich fuerchte ja, dass alle ratlos den Kopf schuetteln werden bei meiner Frage...ich bin seit knapp 6 Monaten down under und in Kuerze wird meine Arbeitserlaubnis fuer meinen Arbeitgeber auslaufen. Jetzt hat mir dieser vorgeschlagen doch einfach eine ABN (business number) zu beantragen und meine Arbeit fuer ihn in Rechnung zu stellen. Angeblich sei das die undichte Stelle im Working holiday- visa?!? Ist das legal? Es klingt zu gut um wahr zu sein. Ich hab absolut nix im Netz finden koennen, hat jemand damit Erfahrung?
Danke schonmal,
eure Marcella
ABN und working holiday
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Marcella -
19. Juni 2007 um 01:41
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Ich denke schon, dass dies geht.
Habe heute beim Taxation Office angerufen und nachgefragt, ob man mit einem Working Holiday Visum eine ABN bekommen kann.Die Dame meinte, das würde gehen.
Einfach das Formular "ABN for Individual (Sole Trader)" vor Ort oder online ausfüllen.Ich habe das heute selbst gemacht und bin gespannt, ob ich eine ABN bekomme.
Beim Ausfüllen konnte man später u.a. "Contractor/Subcontractor" auswählen.
Ich denke dieser Punkt wäre für dich interessant.http://abr.gov.au
http://help.abr.gov.au/Default.asp?usertype=BC -
Na aber dankeschoen, dass is ja schon mal ein Anfang. Jetzt stellt sich bloss noch die Frage, ob das denn auch in Ordnung ist, wenn man bei dem gleichen Arbeitgeber taetig ist. Eigenes Business hin oder her...?
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Bist du dann nicht als Subunternehmerin bei ihm beschäftigt? Ich würde in dem Fall wegen der Versicherung fragen, die ja normal der Arbeitgeber für den Zeitraum deiner Beschäftigung für dich bezahlt, das ist auch in Australien so, wenn auch ein bischen anders. Genau weiss ich das nicht, aber wer haftet im Falle des Falles wenn etwas schief läuft, nicht nur bei Unfällen sondern auch, wenn der Firma des Arbeitgebers Schaden durch deine Dienstleistung entstanden ist. Ich würde da aufpassen und die Sache nicht ganz so naiv sehen und alles abklären und schriftlich aushändigen lassen.
Aber wenn da wirklich was dran ist, das wäre ja echt zu schön um wahr zu sein. Ich würde das auch nicht so offiziel an die grosse Glocke hängen, sonst machen die da in nächster Zeit einen Riegel vor und man kann diesen Weg auch wieder vergessen....halt uns trotzdem mal auf dem Laufenden
Gruss
Denny -
hi,
meine ABN ist heute per Post gekommen.
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Hallo an alle Interessierten,
hab jetzt mal weitere Recherchen betrieben und dabei ist rausgekommen, dass ABN und working holiday einwandfrei funktioniert. Tatsaechlich ist es das einzige Loophole um bei ein und demselben Arbeitgeber fuer laenger als ein halbes Jahr taetig sein zu koennen. Hat natuerlich aber auch seine Haken (und deshalb werd ichs persoenlich auch nicht machen) : Da man sich mit der ABN natuerlich zur eigenen Steuerabfuehrung verpflichtet, sollte man ein separates Bankkonto einrichten auf das dann der evtl. Betrag woechentlich einbezahlt wird. Und die Steuererklaerung muss man von Uebersee machen (und wer da schonmal durchmusste weiss wovon ich spreche, ich hab das fuer Schottland machen muessen und das ist ja wenigstens noch EU, aber das war schon mehr als meine deutschen-steuersensiblen Nerven aushalten konnten....).
Aber wer gute Nerven hat kann das locker machen. Viel Glueck.
Eure Marcella -
und muss man dazu auch in Deutschland als Freiberufler angemeldet sein??
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Ich weiss es zwar nicht mit Sicherheit, aber ich kanns mir nur schwer vorstellen. Hat das eine ja nix mit dem anderen zu tun. Ist ja ein vollkommen unterschiedliches System...
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Hi,
mal ne frage verständnis halber. Wenn ich jetzt als whvw diese ABN habe kann ich dann mein Visum verlängern?? Kann ich dann auch anderweitig unternehmerisch tätig werden zb: irgend was eröffnen usw? oder bezieht sich das alles nur auf die dauer des whv und dann egal ob ABN oder nicht es bleibt beim whv
vielen dank
patrick
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Natuerlich nur fuer die Dauer des Visums. Da is nix mit laenger. Was meinst Du denn mit anderweitig unternehmerisch taetig sein? Die ABN macht Dich zu Deinem eigenen Unternehmen.
Bis denne,
Marcella -
Ich weis, dass viele Englaender/Iren hier fast ausschlieslich auf ABN arbeiten. Hat wohl steuerliche Vorteile, aber fuer die gelten glaub auch etwas andere Regeln...
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Hallo Denny,
der Arbeitgeber muss auch fuer Subunternehmer 'super annuation' (9 % vom Bruttogehalt) und Workers Compensation bezahlen (richtet sich nach dem Verdienst). Um abgesichert zu sein bei Schaeden, die der Subunternehmer verursacht, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung haben.
Gruss
Gitte@Leachim
Die Gesetze sind gleich in Bezug auf ABN, Steuer etc., egal ob es sich um Deutsche oder Englaender handelt. -
Hi Etna,
die nette Dame vom Taxback Office hat mir da was anderes erzaehlt. Sie meinte fuer UK Einwohner gibts die Moeglichkeit seine in Oz gezahlten Steuern zum Grossteil zurueckzubekommen.
Das trifft ja anscheinend auf deutsche Backpacker nicht zu...Gruss Michi
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Ich glaube doch, Michi. Lies mal hier
Tax returnGruss Gitte
Ansonsten gebe einfach mal 'Tax' in das Suchfeld auf der Hauptseite unten links ein.
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Ich hab mich hier schon mal umgeschaut, doch leider nicht wirklich was gefunden. Der verlinkte Beitrag hilft mir da auch nicht wirklich...
Die Situation scheint die zu sein: Als nicht Uk-Backpacker zahle ich 29.5% Steuern die ich nicht zurueckbekomme. (3 Bekannte mussten sogar noch was draufzahlen...) Einzige Moeglichkeit waere(wenn man die Voraussetzungen erfuellt) sich als "Australian Resident for Tax Purposes" zu melden.
Fuer UK Leute scheint es da irgendwelche Sonderregelungen zu geben.Die andere Methode ist sich von vornherein als Resident zu melden und nur 13% zahlen. Dann wuerde ich aber auf keinen Fall versuchen noch was zurueckzubekommen sondern mich still und heimlich verdruecken...
Wenns nen anderen Weg gibt bin ich natuerlich brennend interessiert!
@ Marcella: Sorry wenn das jetzt n bisschen Off-Topic ist...
Gruesse Michi
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Dann musst Du dich hier mal durchwuehlen, Michi. Da muessten alle Antworten zu finden sein.
Gruss
Gitte -
Hallo,
ist es nich so, das wenn man 6 Monate am Stück an einer Stelle arbeitet man als "Tax resident" gilt und nur 15% Taxes zahlen muß?
greets,
winx
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