Wer darf uebersetzen?

  • Hallo,

    Ich frage mich, wer meine deutschen und brasilianischen Dokumente (hier in Brasilien) uebersetzen darf.

    Im "Skilled – Independent (subclass 136)" steht folgendes:
    "accompany documents not in English with accredited English translations"

    Im file 47.sk wird gesagt, die Uebersetzung muss bei jemandem von NAATI gemacht werden.

    Auf deren Homepage finde ich keine zugelassenen Uebersetzer fuer ein anderes Land ausser in Australien.

    In irgendeiner anderen Quelle las ich folgendes:
    "Documents which are in languages other than English must be translated by an accredited translator or translating service. In Australia, translators must be registered with the National Accreditation Authority for Translators and Interpreters (NAATI). You can visit NAATI?s website on: http://www.naati.com.au"

    Kann mir jemand sagen, ob die Uebersetzung nun zwingend von NAATI sein muss, oder tut es auch ein anderer vereidigter Uebersetzer? Wer hat schon erfolgreich Uebersetzungen eingereicht, die nicht von NAATI waren?

    Gruss Christian

    Einmal editiert, zuletzt von cwoern (28. Juni 2007 um 21:53)

  • Hallo cwoern

    Also übersetzen darf jeder registrierte (vereidigte) Übersetzer in Deutschland. Ich war zunächst auch etwas verwirrt wegen diesem Naati-Zusatz und habe dann das booklet zum gen.skilled migr. visa nochmal mal genau durchgelesen und irgendwo stand dass dann mit dem vereidigten, registrierten Übersetzer.

    Gruß

    urmel :D

  • Hallo Christian,

    ich kann es auch nur noch mal bestätigen- wir haben auch von einem vereidigten Übersetzer aus den gelben Seiten unser Führungszeugnis in diesem Jahr nochmal übersetzen lassen. Bei NAATI ist der nicht registriert. Es hat keine Probleme von der australischen Behörde gegeben.

    LG
    Bille

  • Na, dann muss ich mir wohl nicht so viele Gedanken machen. Vielen Dank schon einmal fuer die Antworten. Hat jemand auch schon andere Erfahrungen gemacht und nicht NAATI-konforme Uebersetzungen wurden zurueckgewiesen?

    Gruss Christian

  • Hallo bin grad selbst auf der gov. seite unterwegs und hab zufällig das hier vor der Linse:

    Translating documents into English
    Documents in languages other than English, that you provide with your application must also be accompanied by an accurate English translation of each of those documents.

    If you are applying for a visa outside Australia and you are having documents translated outside Australia, it is recommended that you use a translator who is professionally qualified.

    If you are applying for a visa in Australia and you are having documents translated in Australia, it is recommended that you use a translator who has been accredited by the National Accreditation Authority for Translations and Interpreters (NAATI). Further information on NAATI is available from their website.

    Damit dürfte jetzt wirklich alles bestätigt sein.

    Coco

  • Ja, nun ist es fast klar :D. Jetzt reden die von Empfehlungen. Aber egal, ich lasse mein Zeug von einer "normal" vereidigten Uebersetzerin uebersetzen, so wie es andere anscheinend auch erfolgreich gemacht haben.

    Gruss Christian

  • Hallo
    was Übersetztungen betrifft war ich ganz überrascht als meine
    frau auf der Botschaft in Berlin nachfragte ob sie ihr Scheidungsurteil(nicht mit mir) und heiratsurkunde unbedingt übersetzten lassen muß.
    Antwort der botschaft:
    Nein wir hier in Berlin können alle deutsch lesen und Reden.
    Und so war es auch keine probleme gehabt Visa bekommen .

    Gruß
    Carlo

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