Hallo Susanne,
also, es ist immer etwas schwierig mit den verschiedenen Rechtssystemen.
Du brauchst ja die Erklärung für Australien, musst diese Erklärung allerdings hier in Deutschland abgeben; und wenn ich es richtig sehe, auf jeden Fall vor einem Notar, egal ob nun Unterschriftsbeglaubigung oder Eidesstattliche Versicherung.
Hier in Deutschland gibt es aber das System mit Zeugen gar nicht.
Du kannst also diese Erklärung nehmen, zum Notar tappeln und deine Unterschrift beglaubigen lassen. Kein Problem.
Du kannst außerdem diese Erklärung nehmen, zum Notar tappeln und diese Erklärung als Eidesstattliche Versicherung abgeben. Das muss dann vorgelesen werden. Dauert ein klein bischen länger. Zu versicherst hier also an Eides Statt etwas, das, wenn es falsch ist, du dich strafbar machst.
Beide Sachen können grunsätzlich auf Englisch gemacht werden. Sollte jeder vernüftige Notar machen können.
Eigentlich müsstest du bei Dokumenten, die hier in Deutschland ausgestellt werden, aber für Australien bestimmt sind, noch ein Apostille einholen. Dies ist eine Art Überbeglaubigung/Bestätigung (wird vom Landgerichtspräsidenten ausgestellt), dass der Notar dazu befähigt war. Leider werden solche Dinge im internationalen Rechtsverkehr verlangt. Es gibt Abkommen zwischen den verschiedenen Staaten, die eben besagen, hier brauchen wir nur pure Unterschriftsbeglaubigung, hier eben Unterschriftsbeglaubigung mit Apostille, und bei anderen Staaten vielleicht Unterschriftsbeglaubigung mit Legalisation. Ist halt so.
Die Frage eben bei dir ist wirklich, WAS genau wollen die auf der anderen Seite. Geht das irgendwie hervor? In dem Link, den du eingestellt hast, wird halt nur davon gesprochen, wenn du das in Australien alles machst. Das ist ja easy. Was ist aber, wenn du diese Erklärung in einem anderen Land abgibst. Das müsste m.E. mal geklärt werden.