Beiträge von Elke.S-F

    Hallo.

    Wir waren mit einem Camper im Park . Es gibt einen Campungplatz auf den man gut kommt.

    Schau dir mal meinen Bericht an. Tour WA 2007 .

    Der Park ist einfach nur toll. Schade das wir nicht mehr Zeit hatten .

    Das nächste Mal werden wir aber mit einem 4 WD dorthinfahren.

    Viele liebe Grüße

    Elke

    Ich war auf einem Konzert un Berlin bei der Moonwalkertour.


    Die Show wa r einfach nur gigantisch. Er war meiner Ansicht nach ein begnadeter Musiker und Entertainer.

    Menschlich war er aber anscheinend ein ziemliches Wrack.

    Viele liebe Grüße

    Elke

    Zitat

    Original von eric.honegger
    das ist ja ein richtig schöner Thread geworden, klasse, ich fühle mich sauwohl hier :D

    Rocky, das kann doch noch nicht alles gewesen sein was du so an Beleidigungen drauf hast, du hast doch bestimmt noch mehr davon, na los mann, ziere dich n icht. :P


    [COLOR=red]Es reicht!!!!!!!!!!![/COLOR]

    Wir sind hier nicht bei einem Boxkampf bei dem Leute angeheizt werden jemanden endgültig fertig zu machen.

    Elke

    Das habe ich gerade gelesen. Vielleicht ist das für den Ein oder Anderen interessant


    ANREISE NACH AUSTRALIEN ≡


    Frankfurt/Main - 14.05.09
    Malaysia Airlines: Australien ab 579 Euro
    Australien-Flüge zu ausgesprochen günstigen Preisen bietet die mehrfach ausgezeichnete Fluggesellschaft Malaysia Airlines vom Freitag 15. bis Montag 18. Mai 2009 zur Buchung an.
    Flüge nach Australien zu den Zielen Adelaide, Brisbane, Melbourne, Perth und Sydney werden bei der Aktion unter dem Titel "Crazy Days" ab 579 Euro inklusive Steuern, Treibstoffzuschlägen und Gebühren angeboten.
    Flüge nach Kula Lumpur, Bali, Bangkok, Phuket und Singapur werden ab 399 Euro offeriert.
    Flüge nach Auckland in Neuseeland werden ab 599 Euro angeboten.
    Der Abflug muss zwischen dem 15. Mai und 30. Juni 2009 erfolgen. Letzter möglicher Rückflugtermin ist der 20. Juli 2009. Gebucht werden kann über Reisebüros oder die Website der Malaysia Airlines.
    Dank dieser ausgesprochen günstigen Flugpreise lässt sich eventuell auch kurzfristig eine Reise im Mai oder Juni realisieren. In der Tat bieten sich die Feiertage wie Christi Himmelfahrt (21. Mai), Pfingstmontag (1. Juni) und Fronleichnam (11. Juni) dazu an mit vergleichsweise wenig Urlaubstagen zu einer insgesamt attraktiven Urlaubsdauer zu kommen.

    Malaysia Airlines darf sich auch 2009 als eine der lediglich sechs "5-Star-Airlinie" in der Welt bezeichnen. Diese Einstufung stammt aus der alljährlichen größten Fluggastumfrage der Welt. Diese Auszeichnung wurde bereits zum sechsten Mal seit 2001 an Malaysia Airlines verliehen. Mehr als 15 Millionen Befragungen führte "Skytrax Research" bislang durch. Wichtig für eine gute Bewertung sind sowohl der Service an Bord als auch am Boden, das Preis-Leistungs-Verhältnis und der Komfort. Malaysia Airlines punktet außerdem dank der sprichwörtlichen malaysischen Gastfreundschaft. Die Skytrax-Umfrage zeigt: Malaysia Airlines hat die weltweit besten Flugbegleiter. Das Kürzel der Fluglinie "MH" übersetzt man auch gerne mit der englischen Beschreibung der Gastfreundschaft der Malaien - "Malaysian Hospitality".

    Die Fluglinie bietet außerdem einen kostenlosen Newsletter-Service für Reisende, die über aktuelle Angebote und Informationen zum Service und Fluggerät direkt von der Malaysia Airlines informiert werden möchten. Die Anmeldung erfolgt ganz einfach über E-Mail.


    Quelle: Malaysia Airlines
    Website der Malaysia Airlines
    » http://www.de.malaysiaairlines.com
    Detailinformationen zur Malaysia Airlines
    » http://www.australien-info.de/malaysia_airlines.html
    Anmeldung zum Newsletter der Malaysia Airlines
    » mailto:newsletter@malaysiaairlines.de
    Stopover-Möglichkeiten in Kuala Lumpur
    » http://www.stopover-info.de/kualalumpur.html


    Viele LIebe Grüße

    Elke

    Hallo!

    @eric Bevor man irgendetwas behauptet sollte man sich kundig machen

    Das KJHG gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Damit ist auch das Jugendamt in Teilbereichen für junge Erwachsene zuständig.
    Ein Unterhaltsanrecht hat man bis zur Vollendigung des Studiums oder Vollendigung der Lehre.
    Es ist absolut legitim sich beim Jugendamt zu informieren. Du weißt ja gar nichts über die Lebensumstände der jungen Dame und warum sie sich Infos beim Jugendamt geholt hat.
    Wenn das Jugendamt dir geraten hat zum Anwalt zu gehen dann tue es.

    Viele liebe Grüße

    Elke