ZitatOriginal von weltraumaffe
Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag durchführt. Dadurch erhälst du schonmal keine Sperre beim Amt. Dann musst du dir entweder einen zweiten Job verschaffen wo der Jobbeginn 6 - 9 Monate + ist. oder du schreibst dich bei einer Uni ein, für ein Studiengang Wintersemester.
Hi,
das möchte ich hier nicht so stehen lassen.
Es mag sein, dass die Idee mit der Uni eine Möglichkeit ist.
Ein Aufhebungsvertrag allerdings führt so gut wie immer zu einer Sperre bei der Agentur.
Wenn überhaupt so eine Möglichkeit, dann ein Abwicklungsvertrag, allerdings nur mit anwaltlicher Absicherung.
Dies aus mehrfacher eigener Erfahrung, keine Theorie.
Die Agentur wartet nur auf Aufhebungsverträge.....
lg
pauline