Moin,
das war auch mit "an dieser Stelle" gemeint.
Beiträge von cbk
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Moin,
Danke schonmal für die Wünsche. Da kann das ja nur noch schiefgehen.
--> Na, wird schon hinhauen.Ich habe gerade meine Bordkarte für die erste Flugetappe (Paderborn - Frankfurt) ausgedruckt. So langsam glaube ich dran, daß es morgen losgeht.
Da mich schon viele Leute angesprochen haben, ich solle doch etwas von mir während der Fahrt hören lassen, werde ich das wohl am Besten an dieser Stelle öffentlich machen, da das mit zieg PNs wohl doch ausarten würde.
22 hours and 43 minutes until lift-off.
Gruß
Chris Benjamin -
Zitat
Original von Akubra
Eigentlich unverständlich. Wir haben eher eine Krise, da wird weniger Urlaub gemacht, die Preise sollten in einer freien Marktwirtschaft also theoretisch eher sinken. Theoretisch.Grüsse
TimMoin Tim,
also für mich ist das sehr logisch, wenn ich den Wechselkurs des AUS-Dollar zu Euro und US-Dollar sehe. Die Aussies haben ihre Währung dermaßen massiv abgewertet, daß für "Auslander" wie mich die Preise gerechnet in Euro sogar noch gesunken sind.Gruß
Chris Benjamin -
Moin Schnute,
was die Möglichkeiten des deutschen Staates angeht, sieht es bei Alkohol etwas anders aus. Du mußt grundsätzlich unterscheiden zwischen "Führerschein entzogen" und "Fahrerlaubnis entzogen".So ein Führerscheinentzug wird normalerweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet und kann sich auf bis zu 3 Monate erstrecken. Danach bekommt man automatisch seinen Führerschein zurück. So einen Führerscheinentzug kann man in gewissen Grenzen auch hinauszögern und ihn so z.B. in seinen Urlaub legen, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Dazu reicht man bei Gericht Widerspruch gegen den Entzug ein und zieht ihn irgendwann wieder zurück, um dann die Strafe anzutreten.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hingegen etwas ganz anderes und weitaus schärfer. Dabei kann man sich nicht aussuchen, wann man die Strafe antritt. Es ist auch keine eigentliche Strafe sondern vergleichbar der Sicherungsverwahrung ein Schutz der Gesellschaft vor potentiell sehr gefährlichen Autofahrern. Leider hat Dee-Jay nicht geschrieben, was genau passiert ist. "Lappen weg" kann beides heißen. Bei Alkohol tippe ich aber eher auf den entzug der Fahrerlaubnis, zumal er auch von einem Termin bei der MPU spricht.
Darum muß er ja auch zur MPU, um zu beweisen, daß er nicht mehr potentiell gefährlich ist. Mein Nachbar war auch mal so klug dauernd mit Alkohol fahren zu müssen. Irgendwann haben sie ihn erwischt. Es hat 10 Jahre gedauert, bis er wieder einen Führerschein machen durfte. Er hatte eigentlich nur 12 Monate Sperrfrist, konnte danach aber in der MPU nicht überzeugen, daß er nie wieder mit Alkohol fahren wird. Da war zwar die Strafe (Sperrfrist) abgesessen, aber danach kam das Verwaltungsrecht, das besagt, daß nur fahrtüchtige Personen einen Führerschein machen dürfen. Nicht umsonst muß ja jeder Fahrschüler zum Sehtest etc. ... bei der Vorgeschichte mit Alkohol schicken sie ihn dann noch zur MPU. Ist das Führungszeugnis sauber, wird davon ausgegangen, daß er kein Alkoholproblem hat. Sperrfrist bedeutet also, daß er vor Ablauf der Frist keinen neuen Führerschein machen darf. Es besagt aber nicht, daß er automatisch nach Ablauf der Frist zur Führerscheinprüfung zugelassen wird.
Ja, du hast richtig gehört, er darf den Führerschein neu machen. Weil wenn die Fahrerlaubnis (und nicht nur der Führerschein) entzogen wurde und die MPU bestätigt, daß von der Person im Straßenverkehr keine übermäßige Gefahr mehr ausgeht, darf er mit der Fahrschule komplett von vorne anfangen. Also das komplette Programm, als ob er noch nie einen Führerschein gehabt hätte.Ciao
Ach ja, guck mal hier: http://www.tuv.com/de/alkohol_am_steuer.html
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Original von eric.honegger
ähem....nur ums richtig zu stellen, der Internationale hat nur eine Laufzeit von 2 Jahren, nicht 3 wie hier einer schrieb.Moin Eric,
ich habe gerade meinen internationalen Führerschein zur Hand.Ausgestellt am: 17.9.2008
Gültig bis: 16.9.2011Also für mich sind das 3 Jahre.
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Moin,
falls es jemanden noch interessieren sollte, ich habe heute zumindest mal das Permit für den östlichen Teil der Great Central Road (also für den Teil auf NT Gebiet) bekommen.Nachdem ich denen das länger erklärt habe warum ich keine Details nennen kann, steht da bei "vehicle description": "TBA - Purchasing a vehicle whilst on holidays".
Da sollte man dann doch problemlos mit durchkommen oder?
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Original von Dee-Jay
Hab ich das jetzt richtig verstanden: Rein Hypothetisch gedacht: Ich kriege den Lappen vor meiner Reise wieder und kann damit ohne Probleme in AUS fahren? Oder einfacher: Wenn man einen gültigen DE-Lappen hat gibt es keine Probleme?Moin David,
sobald du den deutschen Lappen hast, hast du in AUS keine Probleme. Du hast doch schon die Plastikkarte oder? Mit dieser Plastikkarte gehst du dann zu deinem Straßenverkehrsamt und beantragst den internationalen Führerschein. Der ist 3 Jahre gültig. Nimm aber noch ein Paßbild von dir mit. Der internationale Führerschein ist eine reine Formsache und du kannst ihn sofort mitnehmen, wenn du bereits den EU-Führerschein (also die Plastikkarte) hast. Solltest du noch die rosa oder grün/graue Pappe haben, mußt du den zuerst in einen EU-Führerschein umschreiben lassen.Ach ja, wieviel Promille waren es genau? Wenn es mehr als 1,8 waren, könntest du Glück haben und auf "Unzurechnungsfähigkeit" aus der Nummer raus kommen.
Ich für meinen Teil beherzige immer den Spruch: "24 hours from bottle to throttle". Ok, eigentlich heißt es "12 hours", aber nach 12 Stunden bin ich noch nicht wieder fit, wenn der Alkohol-Pegel vorher ganz weit oben war.
Ciao
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Moin,
also ich habe alle Dinge, die auch in Deutschland etwas schwerer zu bekommen sind, bereits in D gekauft und nehme sie mit. Manche Werkzeuge in Läden zu finden, dauert etwas länger, so daß ich diese Sachen schon aus D mitnehme, bis mein Freigepäck von 20kg ausgeschöpft ist.Also Zelt, Schlafsack und Isomatte habe ich auch noch dabei, weil ich noch Gewicht im Gepäck frei hatte. Spart Zeit in AUS und wir haben hier eh so eine Reste-Rampe, was Outdoor-Sachen angeht, also stimmte auch der Preis.
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Original von Dee-Jay
1. Kann ich in Australien einen Führerschein machen oder bin ich mit dem deutschen Führerscheinentzug weltweit gesperrt?Moin,
ich glaube so ein ähnliches Thema hatten wir hier schonmal. Offiziell bist du weltweit gesperrt. Die Frage ist nur, ob die australischen Behörden aus D überhaupt erfahren, daß du gesperrt bist. Normalerweise dürften die dich in AUS während der Sperrfrist gar nicht zur Fahrprüfung zulassen. Solltest du nach dem WHV auf die Idee kommen mit dem AUS-Führerschein in D rumfahren zu wollen, wird es richtig kriminell. Selbst wenn wir das mit der Sperrfrist mal außen vor lassen, mußt du mindestens 6 Monate in dem Land gelebt haben, in dem du den Führerschein gemacht hast, um diesen bei Rückkehr nach D in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen zu können.Gruß
PS: Wieviel Promille waren es denn und wie sieht es mit der MPU aus?
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Moin,
wer hat noch Lust in den Chat zu kommen? -
Moin,
das gibt es in Deutschland auch, wenn man ordentlich drüber ist. Zudem ist hier die Polizei inzw. gerade bei Motorradfahrern dazu übergegangen die Fahrzeuge auch schon bei geringeren Geschwindigkeitsübertretungen "zur Kontrolle" zu beschlagnahmen. Du bekommst dann zwar nach 3-4 Tagen dein Fahrzeug zurück, aber vor Ort darfst du dann erstmal zusehen, wie du wieder nach Hause kommst.--> Glaub mir, wenn dann ein Hamburger in der Eifel an einer Landstraße im Nirgendwo sein Mopped am Samstag abgeben darf und dann sehen muß, wie er wieder nach Hamburg kommt, das zieht.
Ach ja, er darf dann das Mopped in der folgenden Woche höchstpersönlich in der Eifel bei der örtlichen Polizei abholen. Da darf er dann auch wieder zusehen, wie er dahin kommt.Ciao
Nachtrag: Warum können die das bei den ewigen Handy-Telefonierern am Steuer nicht auch so machen? Einfach an Ort und Stelle das Fahrzeug für 3 Tage einbehalten? Das würde wenigst was bringen.
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Original von pauline
Haben es noch in D erledigt.Gruss
paulineMoin Pauline,
das wollte ich ja auch, nur was erzähle ich denen, wenn die nach Fahrzeug-Marke, - Modell und Rego fragen?Oder ist das unwichtig, wenn nur mein Name auf dem Permit steht?
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Wenn es um exotische Strecken geht, könntest du auch mit South African Airways von Frankfurt über Johannesburg nach Perth fliegen.
--> Kleiner Stop-Over mit ausflug nach Pretoria.
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Original von Aussi-Anne
Wenn ich also in 2 Tagen ca. 3000€ verdiene.dann sollte ich Buisness für ca. mindestens 6000 € fliegen.
Der junge Mann geht als Backpacker rüber!Ich glaube Bernd will damit ausdrücken, daß man als Backpacker nehmen muß, was man kriegt und erst bei entsprechenden Gehältern über komfortablere Reisemöglichkeiten nachdenken sollte.
Ach ja: Ich fliege in 5 Tagen Frankfurt - Singapore - Sydney durchgehend Qantas.
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Moin,
wäre es möglich einen Lösch-Button in den Editor aufzunehmen?Wenn ich meine eigenen Beiträge nachträglich ändere, wäre es wünschenswert diese auch komplett löschen zu können. Es ist nämlich blöd dann den Text rauszunehmen und "bitte löschen" reinschreiben zu müssen, weil man weder einen komplett leeren Beitrag stehen lassen noch diesen komplett löschen kann.
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Moin,
bei einigen Straßen brauche ich ja Permits, um diese befahren zu dürfen. Konkret geht es bei mir um die Great Central Road von Laverton bis Yulara (also jeweils ein Permit für die WA- und eins für die NT-Seite. Dazu will ich dann weiter über den Mereenie Loop.Das Blöde dabei: Für die Great Central Road in WA muß ich einen Zeitraum von 3 Tagen angeben, an denen ich die befahre. Für das kurze Stück auf der NT-Seite kann ich mir dann 3 Wochen! Zeit lassen. Für den Mereenie Loop muß ich mir das Permit wohl in Alice holen, wie auch immer das gehen soll, wenn ich von Yulara aus ankomme?
Jetzt aber das Hauptproblem: Die wollen alle "vehicle details" sehen. Wie soll ich das denn machen, wo ich mein Motorrad doch erst in Perth kaufe?
Kann ich einfach überall "unknown" in die Felder eintragen. Schließlich muß ich spätestens bei der Rego passen, was die Details angeht, da die mir derzeit komplett unbekannt ist.
Wie macht ihr das? Bei Mietwagen weiß man ja vorher auch nicht so genau, was man da bekommt.Gruß
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Moin,
waren die beiden Camper, die ihr hattet, baugleich oder waren zumindest die Räder (= Reifen plus Felge) identisch?
Wenn ja, hätte ich mir den besten Satz Reifen von beiden Fahrzeugen ausgesucht und den auf das fahrtüchtige Auto montiert. Das Selbe gilt für Verbandskästen (so es denn welche gab) etc.Sowas nennt man allgemein: Kanibalisieren
Ich nenne es: Aus drei Kaputten mach ein Heiles.
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Zitat
Original von daluk
Jau!
Da wuerde ich sogar noch ein bisschen weiter gehen und gleich bei Abholung des Fahrzeugs darauf bestehen, dass ein verkehrstaugliches bereitgestellt wird.
Mir waer's dabei sch***egal, ob Apollo oder irgendein anderer Name an dem Wagen stuende. Ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug muss nicht angenommen werden.Moin,
leider habe ich in Europa die Erfahrung machen müssen, daß es nichtmal die ganz großen Vermieter schaffen (ich meine Europcar und Avis) verkehrstaugliche Fahrzeuge bereitzustellen. Dafür habe ich mich schon zu oft um Dinge wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste streiten müssen, als das ich daran noch glaube. Meistens fehlen diese Dinge bei der Übergabe erstmal obwohl sie in Europa Vorschrift sind.Aber das liegt wohl an den Autoherstellern. Dort werden ja auch Verbandskästen etc. als Sonderausstattung in den Preislisten geführt (guckt euch mal Audi, BMW und VW an).
Ciao
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Moin,
ja klar ist der möglich, geh einfach mal auf die Startseite -->https://www.australien-forum.de/wbb23/hmportal.php.Ciao