Beiträge von reisende

    Oh, nun lese ich noch, dass ich beim Visum-Beantragen eigentlich nur die Jahre als Arbeitserfahrung angeben darf, die nach dem von ACS bestimmten Datum (hier März 2008 ) stattfanden. Damit wären es ja dann sogar nur noch 5 Jahre Arbeitserfahrung und ich würde sowieso nur 10 Punkte bekommen für 5 bis < 8 Jahre, ein Glück, gerade über 5 Jahre. :)

    Aber: Stimmt das auch? Meine ersten zwei Jahre zählen nicht mehr?

    Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage zu meinem ACS Ergebnis.

    Erstmal gute Nachrichten: Sie haben weniger als eine Woche gebraucht, um meine Dokumente zu bewerten!

    In them result letter steht:

    Your skills have been assessed to be suitable for migration under 261313 (Software Engineer) of the ANZSCO Code.

    Your qualification has been assessed as follows:
    Your Bachelor of Computer Science from University of xxxxxx completed November 2005 has been assessed as comparable to an AQF Bachelor Degree with a major in computing.

    The following employment after March 2008 is considered to equate to work at an appropriately skilled level and relevant to 261313 (Software Engineer) of the ANZSCO Code.

    Dates: Position: Employer: Country:
    03/06-06/15 (9yrs3mths) xxxxxxx
    xxxxxx GERMANY

    Jetzt bin ich verwirrt, weil ich eigentlich keine 9 Jahre und 3 Monate gearbeitet habe, denn ich hatte eine Auszeit von 2 Jahren und 1,5 Monaten, so dass meine eigentliche Arbeitserfahrung nur 7 Jahre und 1,5 Monate beträgt. Das macht durchaus einen Unterschied nachher für die Punkte, denn ab 8 Jahren gibt es mehr Punkte. Natürlich steht auf meinem Arbeitszeugnis die Auszeit drauf, aber die scheinen sie ignoriert zu haben.

    Ich will die Australische Regierung nicht belügen, ich werde angeben, dass ich 7 Jahre Arbeitserfahrung habe, aber nun kann ich das nicht mehr beweisen, denn auf dem ACS result steht 9 Jahre.

    Das ist wahrscheinlich dadurch zustande gekommen, dass ich auf dem Formular nur einen Eintrag von 2006 bis 20015 gemacht habe und nicht zwei Einträge von 2006-2010 und einen von 2013-2015, weil dort eindeutig stand, man sollte keine duplicate Einträge machen. Ich hätte dann aber mein Arbeitszeugnis zweimal hochladen müssen. Ich war die ganze Zeit über angestellt, nur wahr mein Arbeitsvertrag für die Auszeit "inaktiv" - ausgesetzt.

    Außerdem: Da steht, meine Arbeitserfahrung ab März 2008 sei bewertet worden, aber tatsächlich habe ich im März 2006 angefangen. Trotzdem steht da 9 Jahre. Komisch.

    Ist mein result letter so in Ordnung? Spielt das überhaupt eine Rolle? Oder sollte ich ACS bitten, ihn zu korrigieren mit der korrekten Anzahl von Jahren Arbeitserfahrung?

    Danke im Voraus für eure Unterstützung!

    Grüße, die reisende

    Unglaublich, heute kam schon die Antwort, und sie haben JA gesagt....

    Aber ... meine Arbeitserfahrung wurde als 9 Jahre 3 Monate eingestuft. Ich hatte aber zwischendurch eine mehr als 2jährige Auszeit. Die scheinen sie ignoriert zu haben. (Firmenzugehörigkeit blieb bestehen in der Zeit).

    Bin beeindruckt.... und besorgt, dass sie später noch sagen... "Moment mal, es waren gar nicht 9 Jahre?"

    Habe mich heute mal spaßeshalber bei ACS eingeloggt und musste zu meinem Erstaunen feststellen, dass mein Antrag schon bei Stage 4 angekommen ist! Damit wurde zumindest Stage 3 (Nachreichen von fehlenden Dokumenten) übersprungen, es ist also alles komplett gewesen.
    Was ich mich nun frage, ist, ob der Antrag jetzt tatsächlich 12 Wochen in Stage 4 bleibt, oder ob es schneller geht?
    Immer noch aufgeregt!

    Ich habe weder Germanistik noch Übersetzung studiert. Habe ich überhaupt eine Chance, diesen Test zu bestehen?

    Der Test muss (mindestens) ein "paraprofessional" sein, also scheint der schon einfacher zu sein als für einen "professional" Naati-Übersetzer. Zudem schreiben sie, man kann den Test mündlich (interpreter) oder schriftlich (translater) machen mit verschiedenen Bedingungen.
    Für Deutsch gibt es aktuell nur den mündlichen Test.

    Auf die Testergebnisse muss man bis zu 10 Wochen warten... Also lieber früher machen.
    Allerdings ist nur der Professional Translator test außerhalb Neuseelands und Australien verfügbar. Da müsste ich ja erst nach Australien reisen, um den parafprofessional interpretor Test zu machen. :( Damit hat sich das schon erledigt. Die 5 Punkte sind gar nicht zu bekommen, es sei denn ich fliege im September nach Australien und melde mich jetzt schon mal (bis 30.Juni) für den Test an.

    Bürokratie!!! Ich spreche fließend Deutsch und kriege keine Punkte dafür. Muääääääähhh! :(

    Und den Professional Translator test , den könnte ich in London machen. Aber dazu müsste ich schon richtig, richtig gut sein im Übersetzen..... Und nicht nur im Deutsch sprechen.

    Ich will mich auf ein Skilled Independent Visa (189) bewerben und möchte gerne die 5 Punkte dafür haben, dass ich Deutsch spreche. :)


    Auf dieser Seite hier http://www.australia-migration.com/page/Languages/59 lese ich:


    You can score an additional 5 bonus points in the points test for skilled migration if you have skills in one of Australia's community languages.
    You must either:

    Have professional level language skills as evidenced by a qualification equivalent to an Australian degree at an university where instruction was in the language; OR
    Be accredited by the National Accreditation Authority for Translators & Interpreters (NAATI) at the professional level (Level 3);


    Auf dieser Seite
    http://www.immi.gov.au/Visas/Pages/checklists/189.aspx

    aber steht:
    Credentialed community language: evidence that you have been accredited at the paraprofessional level or above for interpreting or translating by the National Accreditation Authority for Translators and Interpreters (NAATI).

    Einen Abschluss in deutscher Sprache habe ich ja, aber auf der government page steht gar nichts mehr darüber, dass das reicht. Jetzt muss ich sogar übersetzen können? Ich dachte, dafür müsse man studiert sein.

    Kennt sich jemand da aus? Wie bekomme ich diese Punkte?


    Danke und Grüße!
    die reisende

    Habe heute die Beglaubigungen der deutschen Dokumente geholt mit englischem Text(!), aber deutschem Stempel, neben den sie auf meine Bitte hin noch "certified true copy of the original document" geschrieben haben.
    Die internationale Geburtsurkunde habe ich für alle Fälle auch noch einmal beglaubigen lassen.

    Soeben alles abgeschickt. Bin aufgeregt. Daumen drücken!

    Achso, danke für die Beruhigung. :)

    Ich glaube, ich werde das dann so machen, dass ich das Arbeitszeugnis beim Notar beglaubigen lasse, das Diplomzeugnis ist ja schon von meiner Uni einmal beglaubigt kopiert worden, und das muss dann hoffentlich reichen.
    Dann das Ganze nochmal zur Übersetzung, damit der Stempel mit übersetzt wird. Und so werde ich das Ganze abschicken. Wenn sie dann tatsälich noch einen dritten Stempel (nach deutscher Beglaubigung + NAATI-Stempel) haben wollen, werde ich mich darum kümmern, ansonsten muss das dann erstmal so reichen. *Schweiß von der Stirn wisch*

    Ohje, das klingt immer komplizierter. Wozu soll ich es denn dann überhaupt beglaubigen lassen. Und in OZ ein Deutsches Dokument beglaubigen lassen ist irgendwie auch Quatsch. Und die Dokumente um die halbe Welt schicken, damit sie wieder zu mir zurück geschickt werden, abgestempelt und beglaubigt, nur damit ich sie dann wieder eingescant online hochladen kann.... :(

    Oh, vielen Dank für's nochmal nachschauen.

    Jetzt bin ich aber wieder verwirrt. Nach der Übersetzung noch einmal beglaubigen lassen? Reicht da nicht der NAATI-Stempel?

    War gerade beim Einwohnermeldeamt. Sie sagen, sie machen es nicht. Sie machen nur Beglaubigungen für Behörden. Ich sagte, ACS sei doch eine Behörde. Nein, sie machen es nicht. :(


    Kann ich eigentlich auch die bereits existierenden englischen Übersetzungen auf englisch beglaubigen lassen - in Deutschland?

    Bin jetzt etwas verwirrt, was ich machen soll.

    Habe bereits Dipomurkunde und -zeugnis beglaubigt (auf deutsch) vorzuliegen, könnte jetzt eine Beglaubigung für das Arbeitszeugnis einholen, und dann alles noch einmal übersetzen lassen, mit NAATI-Stempel drauf. Würde das reichen? Oder muss ich das dann noch mal beglaubigen lassen (?) ??

    Oops, ja klar, Diplom-Urkunde und Zeugnis, nicht die Arbeit.

    Wirklich? Das war ok so bei dir? Auch bei ACS? Und wann war das? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie die Bedingungen im Jahre 2013 geändert haben.

    Also da steht jetzt drin, auf jedem Dokument solle so etwas in der Art "certified true copy of original document" stehen. Und meine Übersetzungen sind ja nur NAATI-zertifiziert. Reicht das auch?

    Danke und Grüße,
    Nina

    Hallo,

    endlich habe ich alle Dokumente zusammen, und will bei ACS meine Berufsqualifizierung anerkennen lassen.

    Nun lese ich aber, dass alle Dokumente beglaubigt sein müssen - auch die Deutschen? Natürlich sind die englischen Übersetzungen beglaubigt, aber ich habe die deutschen Originale übersetzen lassen.

    Könnte das zu einem Problem für mich werden? Muss der Beglaubigungs-Stempel auch übersetzt werden?

    Muss ich anschließend alle Dokumente noch einmal in Papierform an ACS senden? Da würde ich natürlich Kopien senden, aber die deutsche Beglaubigung habe ich jetzt gar nicht übersetzen lassen.

    Aktuell habe ich folgende Dokumente:
    Internationale Geburtsurkunde (original eingescant)
    Diplomarbeit (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)
    Tätigkeitsnachweis (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)

    Grüße,
    die reisende

    Hallo Theodor,

    wow, vielen Dank für diese wertvollen Informationen! Das macht mir richtig Hoffnung.

    Wenn ich das Arbeitszeugnis selbst übersetze, habe ich ja auch Einfluss darauf, wie es im Englischen klingt ;), so dass es besser zur Beschreibung von "Software Engineer" passt. Und außerdem kann ich dann die Arbeitszeiten auch auf diesem Papier noch einmal unterbringen.

    Ich habe mir bereits eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen. Und das Diplom .... da würde ich wohl schon eher auf einen Naati-Übersetzer zurückgreifen. Aber vielleicht würde meine Uni mir das Diplom auch noch mal auf Englisch ausstellen, wenn ich es selbst übersetze.

    Ich frage mich nur, wie ich "Diplom" übersetzen soll. ?( "Master" trifft es leider nicht ganz, das würde die Uni sicher so nicht unterschreiben, und "Bachelor" ist zu wenig.

    Danke auch für die Info mit den Gehaltsbescheinigungen.... dann versuche ich es auch erstmal ohne. Und wenn sie es doch haben wollen, frage ich bei uns im Personal nach, ob sie es mir noch einmal auf Englisch ausstellen. Super. :)

    Freu, freu. :)

    Hallo, ich wil meine Berufsqualifikation mit ACS einschätzen lassen.

    Ich habe auf der Seite von ACS gelesen habe, dass bei Qualifikation durch Forschung ein Abstract der Forschungungsarbeit mitgeliefert werden muss - die Frage ist, ob das auch für Diplomarbeiten gilt. Nun ist es so, dass meine gar kein richtiges Abstract hat, nur eine Aufgabenstellung / Einleitung. Außerdem hatte meine Diplomarbeit mehr mit der Theorie von Hardware zu tun, jetzt mache ich Software. Die Diplomarbeit machte 50% meiner Gesamtnote aus.

    Da kommen wir schon zur nächsten Frage. Bin ich Developer Programmer, Software Engineer oder Applications programmer? Ich würde zu einem Mittelding aus den ersten beiden tendieren. Aber ich muss mich ja für eins davon entscheiden. Wirklich große Software- Design Entscheidungen habe ich schon lange nich mehr machen müssen mangels großer Projekte, also immer nur im Kleinen und ich weiß nicht, ob das zählt. Zumal das auf meinem Arbeitszeugnis nicht so genau beschrieben wird.

    Zum Thema Arbeitszeugnis: Auf meinem steht nicht drauf, ob ich Voll- oder Teilzeit gearbeitet habe. Ich lasse gerade ein Extra-Papier anfertigen mit den Zeiten. Die haben sich bei mir über die Jahre geändert. Ich komme immer über die erfordlichen 20 Stunden pro Woche, jedoch hatte ich zwischendurch zwei Jahre Auszeit. Außerdem: Der Wortlaut meiner Arbeitsbeschreibung ist ziemlich anders als die Erklärung der einzelnen Berufsbilder. Naja, vielleicht klingt es auf Englisch, nach der Übersetzung, ja besser.

    Ich habe irgendwo gelesen, dass man für die Anerkennung der gearbeiteten Jahre auch den jeweils ersten und letzten Gehaltsschein von jedem Arbeitgeber braucht. Das ist bei mir einfach, denn ich war ja immer bei demselben Arbeitgeber, auch nach meiner Auszeit. Aber brauche ich dann auch die Gehaltsscheine direkt vor und nach der Auszeit? Bzw.... Brauche ich diese Scheine dann erst bei dem eigentlichen Visa-Antrag oder auch schon für's ACS assesment?

    Ich habe mich auch noch nicht entschieden, von wem ich die Übersetzung machen lasse, aber ich werde wohl jemanden nehmen, der von der Naati anerkannt ist, damit es weniger Probleme gibt.

    Freue mich mich über jeden Hinweis,
    Grüße, die reisende

    Danke für die Antwort!
    Ich freue mich nun zu wissen, dass man das Einreisedatum tatsächlich steuern kann! Und irgendwie freut es mich auch, dass ich das ohne Migrationsagentur herausgefunden habe. ;)

    Da ich das Ganze ohne Migrationsfirma machen will, habe ich noch ein paar Fragen: musstest du das Abstract von deiner Diplomarbeit an ACS senden bzw. hat die Migrationsfirma ein Abstract von dir verlangt? Weil ich auf der Seite von ACS gelesen habe, dass bei Qualifikation durch Forschung ein Abstract der Forschungungsarbeit mitgeliefert werden muss - die Frage ist, ob das auch für Diplomarbeiten gilt. Nun ist es so, dass meine gar kein richtiges Abstract hat, nur eine Aufgabenstellung / Einleitung. Außerdem hatte meine Diplomarbeit mehr mit der Theorie von Hardware zu tun, jetzt mache ich Software.

    Da kommen wir schon zur nächsten Frage. Bin ich Developer Programmer, Software Engineer oder Aplications programmer? Ich würde zu einem Mittelding aus den ersten beiden tendieren. Aber ich juss mich ja für eins davon entscheiden. Wirklich große Software- Design Entscheidungen habe ich schon lange nich mehr machen müssen mangels großer Projekte, also immer nur im Kleinen und ich weiß nicht, ob das zählt. Zumal das auf meinem Arbeitszeugnis nicht so genau beschrieben wird.

    Außerdem:
    Musstest du deine Gehaltsabrechnungen auch schon für die Berufsqualifikationseinschätzung abgeben oder erst dann bei der eigentlichen Bewerbung?

    Danke und Grüße und viel Erfolg weiterhin