Hi,
ich war selber eine Weile Freelancer auf W&T-Visum und habe ohne Probleme eine TFN und dann ABN bekommen.
Solltest du weiterhin einen Wohnsitz in DE behalten, kannst du auch von dort Rechnungen schreiben (und halt alle Steuern dort machen). Ob die jetzt eine dt. oder austral. Rechnung bezahlen, ist ja egal.
Christian
PS: Nur so als weiterer Hinweise, man muss das W&T-Visum nicht nur beantragen bevor man 31 ist, sondern dann auch 1 Jahre nach Bewilligung einreisen.