Form 80 - Personal particulars for character assessment

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    • Form 80 - Personal particulars for character assessment

      Wir haben hier gerade so 'ne Grundsatzdiskussion.

      Es geht also hauptsaechlich ums Prinzip und darum wer Recht hat:

      GoeGa VS. Schnute


      Es steht NIRGENDWO das wir diese Form ausfuellen muessen.
      Auch auf der immi seite hab ich zu unsrem Visum (856) nix darueber gefunden, das wir die ausfuellen muessen.

      Google brachte verschiedene Ergebnisse, von - erst einreichen, wenn aufgefordert- bis hin zu -IMMER mit einreichen- oder auch - nuer erfordert bei High Risk countries erforderlich-

      Was stimmt denn nu und hat irgendwer einen link fuer mich der das bestaetigt oder auch nicht???

      LG
      Ela
      :D Google und www.border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

      When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.
    • RE: Form 80 - Personal particulars for character assessment

      Hallo Ela,

      ich stand vor etwa einem halben Jahr vor genau der selben Frage (bei einem Antrag für ein 175/176 er Visum). Mein Migratin Agent sagte zu mir, dass ich es nur einreichen müsste, wen der CO es explizit anfordert.
      ich habe inzwischen mein Visum und nie ein Form 80 ausgefüllt :)

      Bekannten von mir aus der Schweiz hat der gleiche MA empfohlen das Form 80 gleich mit ihrer Visaapplication pro Forma mit einzureichen. Das haben sie getan. (Auch ein 175er).
      Sie haben ihr Visum auch bekommen....

      Also, es scheint wohl recht egal zu sein ob man es einreicht oder nicht.

      Es erscheint mir allerdings plausiebel, dass der CO es nachfordert, wenn er irgendeinen Bedarf dafür sieht und das bei "Risikoländern" wohl auch machen wird...

      Gruß
      Markus
    • RE: Form 80 - Personal particulars for character assessment

      Jab, allerdings muss man unserem Fall ALLE Unterlagen mit dem Antrag einreichen, also auch medicals etc die ja sonst auch erst nach Aufforderung eingereicht werden.

      Wir werden die Form 80 einfach soweit ausfuellen wie wir koennen und dann mal sehen.

      In diesem Fall gings mir ja nur Hauptsaechlich darum wer von uns beiden RECHT hat. GoeGa oder ich :D

      LG
      Ela
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    • RE: Form 80 - Personal particulars for character assessment

      Ich denke, dass man, wie fast alles andere auch, das Formular erst auf Anforderung einreichen kann, wenn es überhaupt angefordert wird.

      Wenn man aber das Visa möglichst schnell haben will, sollte der Antrag so weit es geht fertig zur Entscheidung sein - und dann würde ein nachgefordertes Formular 80 eine echte Verzögerung bedeuten. Die Security Clearances werden auch oft nicht vom DIAC gemacht, sondern an andere Agencies abgegeben.

      Schnute und Google haben recht :D

      Cheers
      Hannes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Germanwings ()