Polizeiliches Führungszeugnis

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    • Polizeiliches Führungszeugnis

      Hallo,
      gibt es verschiedene Führungszeugnisse in Dtld.? Meine kommt daher, dass ich für die "registration" in DU ein Führungszeugnis brauche. In den Anweisungen steht, dass es für die letzten 10 Jahre sein soll und dass der Zeitraum vermerkt sein soll. Auf dem Führungszeugnis, dass ich jetzt bekommen habe, steht aber kein Zeitraum. Beim Einwohnermeldeamt sagte man mir, dass es 2 verschiedene Führungszeugnisse gibt, ein privates und eines für Behörden, welches dann auch direkt an die Behörde geschickt würde, aber natürlich (!) nicht nach DU. Daher hab ich dann dann private beantragt. Nur sagt dies ja nichts über den Zeitraum aus. Was mach ich nun? Reicht dies aus? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Viele von euch haben doch damit schon ihre Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Tipps? Danke!!
      LG Petra
      7.11.09 IELTS overall 8.5 (8.5,8.5,7.5,9), skills assessment: teach australia - 25.5.10; VIC sponsorship beworben am 7.5.2010, erhalten am 23.12.2010; 176 visa lodged 11.4.2011, erhalten 10.9.2012! visa Validation 29.3.2013 :D final move 24.6.2013
    • RE: Polizeiliches Führungszeugnis

      Also: Das normale reicht. Weil wohl im polizeilichen Führungszeugnis selbstverstädnlich alle Deine Straftaten der letzten 10 Jahre vermerkt sind.
      Für problemloses passieren sollte "Keine Eintragung" vermerkt sein.
      Das mit den zehn Jahren ist auch für Leute eher wichtig, die innerhalb der letzten zehn Jahre vorübergehend für länger als 180 Tage im Ausland waren, z.B: in Timbuktu.
      Dann bräuchtest Du für den Zeitraum Deines Aufenthaltes ein Führungszeugnis von Timbuktu.
      Das große polizeiliche Führungszeugnis ist tatsächlich nur für den deutschen innerbehördlichen Verkehr bestimmt, bspw. für eine Einstellung im öffentlichen Dienst.
      Das will in OZ aber keiner sehen.
      Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.(Goethe)
      Je schlechter die Straße, desto schöner die Gegend (Lord Hutton)
    • Im "normalen" Führungszeugnis (Bundeszentralregisterauszug) stehen gerade nicht alle Strafen drin. Damit auch Leute, die mal kleinere Straftaten begangen haben, nicht bei der Arbeitssuche o.ä. gehandicapt sind, werden nur Verurteilungen über 90 Tagessätze und mehr als drei Monate Freiheitsstrafe eingetragen. Das Urteil ist da, aber es steht nicht drin. Die unbeschränkten Führungszeugniss z.B. für Staatsanwaltschaft und Strafgerichte enthalten alle Eintragungen, die noch nicht gelöscht wurden.
      Rechtskräftige Verurteilungen werden in bestimmten Fristen gelöscht (wenn nichts neues dazukommt) und sind dann weder im "normalen" noch im unbeschränkten Bundeszentralregister verzeichnet.
      Eine "Laufzeit" gibt es nicht. Was eingetragen und noch nicht gelöscht ist, steht drin. Wenn nichts drinsteht, ist halt nichts (mehr) gespeichert.
      Ob die Australier überhaupt wissen, dass es auch en unbeschränktes Register gibt und dass im "normalen" bestimmte Verurteilungen nicht drinstehen, sei mal dahingestellt.
      Übrigens kann man auch eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn es einen "wichtigen Grund" gibt. Eine geplante Auswanderung könnte so ein wichtiger Grund sein. Dann ist der Bundeszentralregisterauszug leer und man / frau gilt als nicht bestraft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yanjep ()

    • Vielen Dank für eure Antworten, dann werde ich mal mein "sauberes" Blatt Papier rüberschicken und hoffen, dass nicht bemängelt wird, dass es keinen Zeitraum umfasst. Ich war ja zwar immer hier, aber das können die daran ja nicht sehen.
      LG Petra
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    • Du hast aber bei der Beantragung des Visums auf irgendeiner Form erfasst, wo Du Dich die letzten zehn Jahre aufgehalten hast.
      Da gab es irgendwie tatsächlich 10 Zeilen untereinander, in die man schreiben konnte, wo man überall war. Nebst Aufenthaltszeitraum....
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