Kündigung freiwillige GKV

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kündigung freiwillige GKV

      Hallo zusammen,

      ich schlage mich zzt. mit dem wenig erquickenden Thema "Abmelden/Kündigen der freiwilligen GKV" herum. Folgende Situation:

      1. Wir reisen als Familie Ende August aus D mit einem 457-Visum für mindestens 2 Jahre aus und melden uns auch ordnungsgemäß ab :]
      2. Mein Arbeitsvertrag in D läuft noch bis Ende Oktober, d. h. ich habe im September und Oktober Resturlaub und Überstunden.
      3. Versichert sind wir ab Ende August in Australien (schon wegen des 457-Antrags) bei Austhealth mit dem 320 Plan.

      Die spannende Frage ist nun, ob wir uns zum Ende August bei der freiwilligen GKV abmelden bzw. kündigen können? (Das Thema Anwartschaft haben wir für uns schon geklärt - braucht also hier nicht thematisiert werden)

      Offenbar ist die KV eher der Meinung, dass die Versicherungspflicht am Arbeitsverhältnis "hängt". Ich bin eher der Auffassung, dass ich dann aber die Versicherung wählen kann (also auch Austhealth), zumal mir eine deutsche GKV in diesen beiden Monaten gar keine Leistung zukommen lässt / lassen kann.

      Also tendiere ich zur Kündigung mit Nachweis der weiterversicherung bei Austhealth.

      Hat irgendjemand vielleicht schon Erfahrungen mit dieser Konstellation bzw. RICHTIG Ahnung der Rechtslage?

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • freiwillige GKV

      Hallo Mat,

      ich weiß zwar nicht wie die "gesetzliche Regelung" aussieht, aber ich habe ein ähnliches Problem.
      Ich bin auch freiwillig in der GKV (TK) und wollte mir für einen ca. 3 monatigen Aufenthalt in DU die KK sparen, da ja wie Du auch schon bemerkt hast keine Leistung erbracht wird. :(
      Laut einer MA der KK kann ich mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende die Mitgliedschaft beenden und dann eine Anwartschaft, etc. wählen oder ganz beenden.

      Dann wäre es jetzt höchste Zeit, denn es ist ja Monatsende.....

      Wenn ich mich dann aber privat versichere wird es evtl. bei der Rückkehr schwer in die GKV wieder aufgenommen zu werden, wenn keine Anwartschaft besteht.
      Dafür gibt es aber sicherlich noch Wege um dieses zu umgehen. :]

      Da Du aber scheinbar angestellt bist, weis ich nicht ob es auch geht. ?(

      Ich bin als Selbständiger freiwillig in der GKV.

      Gruß

      Andi
      Nur weil ich nicht bekomme was ich möchte :(, nehme ich noch lange nicht alles was ich bekommen kann. :] :D
    • RE: freiwillige GKV

      Hi Andy,

      die Anwartschaft ist ja recht günstig - in unserem Fall ~44 € / Monat. Für die drei Monate würde ich das an deiner Stelle schon machen.

      Dann hast du bei der Rückkehr wenigstens keine Probleme. Ohne die Anwartschaft hast du ja keine Garantie, dass sie dich wieder nehmen. Ich schätze aber, dass sie einen zumindest dann, wenn man den vollen Tarif zahlt auch wieder aufnehmen würden. Mit Mindestsatz o. ä. könnte es m. E. nach schon kritisch werden!?

      Grüße aus dem Norden, viel Erfolg und Spaß DU
      Mat
      @ Sydney
    • RE: freiwillige GKV

      hallo,
      @Mr.D die letzte krankenversicherung bei der du versichert warst, muss dich wieder aufnehmen. das ist gestzlich geregelt, steht im sgb V. auch ohne anwartschaft. das wurde geaendert, unter ulla schmidt. ich wuerde mir das geld sparen.

      @go2sydney bist du gestzlich versichert, oder kannst du dich da ueber der grenze freiwillig versichern?? bei gesetzlich wirst du keine chance haben, ansosnten muesstest du eigentlich rauskommen, da du ja dann die moeglichkeit hast dich auch privat zu versichern.

      gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

      viele gruesse
      petra
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/B0A2C2967FC4D1F373C778E17E48B0CC.jpg[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nanape0 ()

    • RE: freiwillige GKV

      Hallo Petra,

      ich bin freiwillig in der GKV versichert (über der Grenze). Ich denke auch, dass ich da rauskomme - kann ja sogar wie in SGB V §175 Abs. 4 gefordert

      ...Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist...

      die neue Mitgliedschaft bei Austhealth nachweisen...

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • freiwillige GKV

      @nanape0

      Hallo Petra,

      danke für den Tipp. Wenn ich mich aber für die Zeit in DU (ca. 3 Monate) privat von Deutschland aus versichere, ist dann nicht die "Private" meine Letzte?

      Vielleicht hast Du dafür auch eine Antwort?

      Denke das es auch für Andere interressant sein könnte.

      Gruß Andi
      Nur weil ich nicht bekomme was ich möchte :(, nehme ich noch lange nicht alles was ich bekommen kann. :] :D
    • Huhu,

      ich bin mir nicht so sicher, ob es jetzt gravierende Unterschiede gibt bei der Beendigung der GKV wenn man freiwillig oder pflichtversichert ist. Uns wurde geraten, den Termin des Arbeitsverhältnisendes nicht auf den letzten eines Monats zu legen sondern auf den ersten des Folgemonats - denn ist man nur einen Tag im neuen Monat versicherungspflichtig, dann ist man abgesichert für den kompletten Monat. Ich war allerdings nicht freiwillig sondern gesetzlich versicherungspflichtig bei der GKV.

      Andere Sache noch: für 9 Euro monatl habe ich die Pflegeversicherung bei der GKV laufen lassen - denn falls man hier doch zum Pflegefall wird, hat man zumindest in Deutschland noch Versicherungsschutz. Allerdings muß man dann auch als Pflegefall nach Deutschland zurück kehren - für eine Pflege in Australien zahlen sie leider nicht.

      Eine Anwartschaft haben wir nur für die private Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung gehabt, allerdings haben wir nach einem Jahr das beendet. Wir sind mit PR hier und eine Rückkehr ist nicht absehbar, das Geld sparen wir uns also und haben dafür bei Medibank eine private Zusatz KV abgeschlossen.

      LG
      Bille
    • hi bille,
      doch es besteht ein unterschied. wenn du arbeitest und unter der versicherungsfreigrenze liegst, musst du krankenkasse zahlen, pflichtversichert und dann kommst du nicht raus (solange du gehalt bekommst).
      ich gebe dir mit der pflegeversicherung recht, weil um da leistungen zu bekomme, musst du in den letzten 3 (od waren es doch 5) beiträge gezahlt haben, um leistungen zu beziehen.
      muss halt jeder fuer sich entscheiden und die konsequenzen tragen.


      liebe gruesse
      petra
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/B0A2C2967FC4D1F373C778E17E48B0CC.jpg[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nanape0 ()

    • So, habe gestern Abend die Kündigung geschrieben und habe das soeben bei der lokalen Geschäftsstelle der GKV abgegeben.

      Zumindest der Berater hat keine Probleme mit der Kündigung gesehen. Er hat nur die Punkte
      • freiwillig versichert (bei Selbstzahlung)
      • Police der neuen Versicherung liegt bei

      gesehen und meinte, dass ich dann ja nach der Rückkehr wieder automatisch versichert wäre (was ich dann SO einfach doch nicht ganz glaube).


      Zumindest scheint es damit auch bei der Konstellation mit 2 Monaten Resturlaub vor Kündigungstermin möglich zu sein auf eine australische Versicherung "umzustellen". Damit kann ich in meinem Fall 2 Monate volle Versicherungsbeiträge in D sparen :]

      @Mr. D: ich würde das so machen wie ich: bei der freiwilligen GKV kündigen (ggf. mit Anwartschaft - dann bist du sicher). Und die 3 Monate mit einer AuslandsKV (z. B. DKV, HanseMerkur oder günstig: über STA Travel) absichern.

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • RE: freiwillige GKV

      Original von Mr.D
      @nanape0

      Wenn ich mich aber für die Zeit in DU (ca. 3 Monate) privat von Deutschland aus versichere, ist dann nicht die "Private" meine Letzte?

      Gruß Andi


      Hallo Andi,
      genau diese Auskunft, das die Private" die letzte Versicherung ist, hatten wir vor 2 Jahren von der Krankenkasse erhalten, aber erst nach einer Rückfrage bei der Rechtsabteilung der Krankenkasse

      Der Sachbearbeiter der Krankenkasse meinte, die Anwartschaftsversicherung könnten wir uns sparen, da nach Rückkehr die Krankenkasse uns wieder aufnehmen müsste. Da es noch Unklarheiten gab, hat er bei der Rechtsabteilung angerufen und diese hat genau vor dieser Falle - Private ist die Letze - gewarnt.

      grüße
      Elvira
      Elvira
      Reiseberichte unter wolff-in-au.de
    • freiwillige GKV

      Hallo Zusammen,

      vielen Dank für die Tipp´s.

      Denke das ich es hinbekomme, in der GKV zu bleiben.

      Aber eigentlich will ich ja versuchen auf Dauer in DU zu Leben (wenn nur nicht das Alter wäre).

      Da es ohne Punkte für´s Alter ja unmöglich ist auf die 65 Punkte zu kommen, es sei denn, das es bei gesponserten Visa´s wie bei der vorherigen Regelung 20 Punkte weniger auch reichen würden. ?(

      Evtl. werden ja demnächst neue SMP veröffentlich-die das möglich machen. 8)

      Denke mache bei Gelegenheit mal ne´n neues Thema auf. (oder einer von Euch hat ein ähnliches Problem & kommt mir zuvor). :]

      LG Andi
      Nur weil ich nicht bekomme was ich möchte :(, nehme ich noch lange nicht alles was ich bekommen kann. :] :D