Meine Beibehaltungsgenehmigung FAQ

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    • Hab meine Urkunde neulich erst im Konsulat abgeholt.
      Antrag hat 3 Monate gedauert, Urkunde ist 2 Jahre gueltig.
      Hab keine Kinder, aber das sollte keine Rolle spielen, oder doch?
      Fragen?
    • ich hab meinen antrag in oe im juli gestellt, bewilligt wurde er anfang okt., ging also recht schnell.

      ich hab 2 seiten lang unsere "geschichte" (ist ja bei jedem anders) und begruendungen geschrieben, dazu dann die internetausdrucke als belege fuer meine aussagen dazu gefuegt.

      gruende waren zb:
      bei verlust der oe, was ich nicht gewollt haette
      als nicht eubuerger kann ich im notfall nicht ohne buerokratischen und finanziellen aufwand meinen eltern zu hilfe kommen und auf unbestimmte zeit mich in oe aufhalten (visumspflicht)

      als nicht australier:
      hoehere studiengebuehren, keine studiendarlehen, manche jobs werden bevorzugt oder nur an australier vergeben, finanzieller und buerokratischer aufwand mit dem immer wieder erneuern des pr. - nach mehrjaehrigem wohnen overseas (ist gut moeglich, heutzutage ist es naheliegend, international zu arbeiten und auch kontinente zu wechseln) waere sogar der neuantrag des pr notwendig (2000$ nach heutigem stand, all die gebuehren und regelungen werden nicht nur strikter werden in zukunft, sondern auch teurer)
      dazu: kein wahlrecht, schon von bedeutung, wenn man den lebensmittelpunkt in diesem land hat und kinder hat.

      wenn der antrag auch fuer die kinder gestellt wird, haben all diese begruendungen noch mehr gewicht?!

      viel glueck!
    • Ich habe meine Beibehaltungsgenehmigung und doppelte Staatsbürgerschaft seit kurzem unter Dach und Fach. Mich hat die Abteilungsleiterin des Bundesverwaltungsamtes angerufen (hier in Perth!), weil ich mich geweigert hatte, Gebühren für die Kinder zu zahlen, weil davon nichts auf der Website des Generallkonsulats Melbourne steht. Sie hat mir dann gesagt, dass Kinder diese Genehmigung nicht brauchen; die kriegen sie automatisch, wenn die Eltern sie kriegen. Leider bin ich nicht dazu gekommen, diese Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, weil mein Freund in D, der die Bezahlung der Gebühren vorgenommen hat, nicht gerafft hat, dass er für die Kinder nicht zu zahlen braucht und für uns Alle bezahlt hat. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie den Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen, wenn die Eltern sie behalten dürfen.
    • Original von Murph
      Ja, aber habe mich noch nicht in der Tiefe damit befasst. Wie gesagt bin erst am Anfang von dieser Story!


      ?( Warum so ein Aufwand?

      1. Formulare ausfuellen, ausdrucken.
      2. Auf der o.g. Seite 2-3 Beispielantraege offnen, lesen und zusammenschreiben, was zu deiner Situation passt.
      3. Zum Konsulat bringen. Fertig.

      Zu bemerken ist vielleicht noch, dass es bei mir ca 6 Wochen von der eigentlichen Bewilligung bis zum Empfang der vollstaendig gueltigen Urkunde (ein Meisterstueck deutscher Buerokratie) gedauert hat, wg voellig sinnloser Hin- und Herschickerei. :O
    • Das ist ja interessant. Kann ich mir aber wirklich nicht vorstellen. Denn dann würden die vom Amt ja illegal ziemlich viel Geld verlangen für die ganzen unnötigen Anträge.
      Denn auch Kinder verlieren automatisch die deutsche wenn sie keine BBG haben und die austr StaBü annehmen. Ruf doch mal bei der Botschaft an und frage nach einem neuen Pass für deine Kinder obwohl sie KEINE BBG haben, aber die Aussie angenommen haben.
      Ich muss nämlich jedesmal die BBG, auch für Kind, vorzeigen, wenn neuer Pass beantragt wird.


      Hier steht übrigens ganz klar die Gebühren für Kinder drin. Warum sollte das erhoben werden wenn nicht nötig?????
    • Zitat aus dem Antragsformular für Kinder:


      Ich habe davon Kenntnis genommen, dass
      - falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Beibehaltungsgenehmigung führen
      können.
      - ich Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Kindes (Name, Anschrift, Familienstand, etc.) und sonstiger
      Antragsangaben sofort mitteilen muss.
      - für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung, ihre Ablehnung oder bei Rücknahme des Antrages eine
      Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.

      - nur eine mir/uns persönlich oder meinem/unserem Bevollmächtigten ausgehändigte und noch gültige Beibehaltungsgenehmigung vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit schützt. Falls das Kind vorher oder
      nach Ablauf der Gültigkeit im Gastland einbürgert wird, verliert es die deutsche Staatsangehörigkeit.


      Quelle


      Ich lasse mich aber gerne davon überzeugen das es für Kinder unnötig ist und das das nichts kostet, denn dann hätte ich gerne mein Geld wieder.
    • Original von matzi
      Zitat aus dem Antragsformular für Kinder:


      Ich habe davon Kenntnis genommen, dass
      - falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Beibehaltungsgenehmigung führen
      können.
      - ich Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Kindes (Name, Anschrift, Familienstand, etc.) und sonstiger
      Antragsangaben sofort mitteilen muss.
      - für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung, ihre Ablehnung oder bei Rücknahme des Antrages eine
      Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.

      - nur eine mir/uns persönlich oder meinem/unserem Bevollmächtigten ausgehändigte und noch gültige Beibehaltungsgenehmigung vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit schützt. Falls das Kind vorher oder
      nach Ablauf der Gültigkeit im Gastland einbürgert wird, verliert es die deutsche Staatsangehörigkeit.


      Quelle


      Ich lasse mich aber gerne davon überzeugen das es für Kinder unnötig ist und das das nichts kostet, denn dann hätte ich gerne mein Geld wieder.


      Das bezieht sich aber jetzt auf Andeos Kommentar, oder?

      Ich meinte, dass die deutschen Behoerden eigentlich wissen koennten, ob eine gueltige BBG bei Annahme der 2. Staatsbuergerschaft vorlag.
    • Original von schnell-wech


      ?( Warum so ein Aufwand?

      1. Formulare ausfuellen, ausdrucken.
      2. Auf der o.g. Seite 2-3 Beispielantraege offnen, lesen und zusammenschreiben, was zu deiner Situation passt.
      3. Zum Konsulat bringen. Fertig.

      Zu bemerken ist vielleicht noch, dass es bei mir ca 6 Wochen von der eigentlichen Bewilligung bis zum Empfang der vollstaendig gueltigen Urkunde (ein Meisterstueck deutscher Buerokratie) gedauert hat, wg voellig sinnloser Hin- und Herschickerei. :O


      Ok, so weit alles klar. Ich habe am 16/5 von dem Generalkonsulat in Sydney Bescheid bekommen, dass der Antrag zur Bearbeitung nach Köln geschickt wurde und das bis zu 4 Monate (also bis September) dauern kann.

      Was passiert nun als nächstes? Bekommt man eine Mail/Post aus Sydney oder hört man was aus Köln?

      Würde mich über Erfahrungen anderer freuen. Es wird jetzt langsam spannend...

      Thanks.

      Gruss
      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yowie_wa ()