Permanent Resident und Geburt in Australien => Staatsbürgerschaft?

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    • Permanent Resident und Geburt in Australien => Staatsbürgerschaft?

      Hallo,

      bei uns steht zwar kein Kind an, jedoch würde uns interessieren, welche Staatsbürgerschaft ein Neugeborenes bekommt, wenn man als deutscher Permanent Resident in Australien lebt?
      Kann man da eine doppelte Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen?

      Thx,
      downundersurfer
    • RE: Permanent Resident und Geburt in Australien => Staatsbürgerschaft?

      Original von downundersurfer
      Hallo,

      bei uns steht zwar kein Kind an, jedoch würde uns interessieren, welche Staatsbürgerschaft ein Neugeborenes bekommt, wenn man als deutscher Permanent Resident in Australien lebt?

      Die Deutsche.


      Kann man da eine doppelte Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen?


      Glaube nicht so einfach...

      Gug ma hier:
      bva.bund.de/cln_046/DE/Aufgabe…df/Beibeh_Merkblatt1P.pdf
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    • RE: Permanent Resident und Geburt in Australien => Staatsbürgerschaft?

      Guten Tach,

      Original von downundersurfer
      bei uns steht zwar kein Kind an, jedoch würde uns interessieren, welche Staatsbürgerschaft ein Neugeborenes bekommt, wenn man als deutscher Permanent Resident in Australien lebt?

      Die deutsche und die australische.
      citizenship.gov.au/current/
      -> Australian Citizen by birth

      Original von downundersurfer
      Kann man da eine doppelte Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen?

      Die braucht man nicht beantragen, da das Kind die schon eine doppelte Staatsbürgerschaft hätte.
      Falls Du einen Beibeihaltungsgenehmigung meinst, die braucht das Kind mMn auch nicht, da nur wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsbürgerschaft erlangt, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Nichtvorliegen einer BBG verliert (außer bei Beantragung einer schweizer oder anderen Staatsangehörigkeit eines EU Landes.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Germanwings ()

    • also, fuer uns oesterreicher gilt:

      das "geburtsrecht": wird ein kind oesterreichischer staatsangehoerigkeit in einem anderen land geboren, in dem es automatisch die fremde nationalitaet hat (in euerm fall die austrlalische als kind von residents), dann darf es ganz offiziell zwei staatsbuergeschaften haben und behalten! ;)
    • Beide Staatsbürgerschaften automatisch.

      Was die Beibehaltungsgenehmigung angeht, sowas brauchen Kinder nicht. Ein Kind unter 18 kann nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn eine andere beantragt wird - die einzige Möglichkeit, dass ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wäre durch ein Vormundschaftsgericht.

      Es machen sich ja viele deutsch-australische Eltern in Deutschland Sorgen, dass ihr deutsches Kind die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie in London die australische beantragen (denn diese erhält das Kind nicht von Geburt). Das ist unbegründet.
    • Original von Leonie
      ...

      Was die Beibehaltungsgenehmigung angeht, sowas brauchen Kinder nicht. Ein Kind unter 18 kann nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn eine andere beantragt wird - die einzige Möglichkeit, dass ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wäre durch ein Vormundschaftsgericht.

      Es machen sich ja viele deutsch-australische Eltern in Deutschland Sorgen, dass ihr deutsches Kind die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie in London die australische beantragen (denn diese erhält das Kind nicht von Geburt). Das ist unbegründet.


      Mir wurde vom Konsulat aber ein Formular zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergschaft fuer minderjaehrige zugeschickt. Ich glaube demnach, dass Kinder sehr wohl die deutsche Staatsbuergerschaft verlieren koennen, wenn sie nach der Geburt eine andere annehmen.

      Gruss Christian
    • Original von cwoern

      Mir wurde vom Konsulat aber ein Formular zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergschaft fuer minderjaehrige zugeschickt. Ich glaube demnach, dass Kinder sehr wohl die deutsche Staatsbuergerschaft verlieren koennen, wenn sie nach der Geburt eine andere annehmen.

      Gruss Christian


      Hi Christian,

      Wenn ein Elternteil australisch und das andere deutsch ist, nehmen die Kinder keine weitere Staatsbuergerschaft an, sondern haben beide von Geburt an und brauchen sich auch nicht spaeter fuer eine davon entsheiden. Wie das bei einem nicht-australischen Elternteil ist, weiss ich alledings nicht.
      When you're in Australia, you're REALLY in Australia !!
    • Original von Stine
      Original von cwoern

      Mir wurde vom Konsulat aber ein Formular zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergschaft fuer minderjaehrige zugeschickt. Ich glaube demnach, dass Kinder sehr wohl die deutsche Staatsbuergerschaft verlieren koennen, wenn sie nach der Geburt eine andere annehmen.

      Gruss Christian


      Hi Christian,

      Wenn ein Elternteil australisch und das andere deutsch ist, nehmen die Kinder keine weitere Staatsbuergerschaft an, sondern haben beide von Geburt an und brauchen sich auch nicht spaeter fuer eine davon entsheiden. Wie das bei einem nicht-australischen Elternteil ist, weiss ich alledings nicht.


      Aber wie verhält es sich wenn Eltern für ihr deutsches Kind nach der Geburt und vor der Volljährigkeitandere Staatsbürgerschaft beantragen? Laut Aussage des Generalkonsulat Sydney am "Service" Schalter dort muss das Kind dann bei Erreichen des 18ten Lebensjahres eine Entscheidung treffen............
    • Hallo Hannes,

      Original von Germanwings
      Aber wie verhält es sich wenn Eltern für ihr deutsches Kind nach der Geburt und vor der Volljährigkeitandere Staatsbürgerschaft beantragen?

      Nach § 25 Abs. 1 StAG verliert das Kind in dem Fall die deutsche Staatsangehoerigkeit ebenfalls! Im Gesetz heisst es naemlich: "Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte."

      gesetze-im-internet.de/rustag/__25.html

      Ich nehme mal an, dass in Euerm Fall "die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte":

      gesetze-im-internet.de/rustag/__19.html

      Somit muss man schlussfolgern, dass Kinder ebenfalls eine Beibehaltungsgenehmigung benoetigen, wenn die Eltern fuer sie eine andere Staatsbuergerschaft beantragen und sie die deutsche aber behalten wollen/sollen.


      Original von Germanwings
      Laut Aussage des Generalkonsulat Sydney am "Service" Schalter dort muss das Kind dann bei Erreichen des 18ten Lebensjahres eine Entscheidung treffen............

      Bin mir nicht sicher, aber ich glaube das ist nur relevant fuer in Deutschland geborene Kinder nicht-deutscher Staatsbuerger, da diese Kinder unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch die deutsche Staatsbuergerschaft bekommen, sich dann aber mit 18 entsprechend fuer eine entscheiden muessen. Koennte mich aber taeuschen. Hab mir die Gesetze nicht alle durchgelesen. :D


      Cheers,
      Joerg
    • mh da habe ich jetzt mla eine noch "doofere" Frage. Also bei usn steht es auch nicht an, aber irgendwann ja vielleihct. Was ist denn wenn der eine Partner shcon eine doppelte Staatsbürgerschaft hat (Australisch- amerikanisch) und der andere deutscher wäre. Bekommt das Kind denn zwei? Und die Eltern müssen sich entscheiden? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kind drei haben kann. Gerade mit der deutschen.
    • Original von JetteGiraffe
      mh da habe ich jetzt mla eine noch "doofere" Frage. Also bei usn steht es auch nicht an, aber irgendwann ja vielleihct. Was ist denn wenn der eine Partner shcon eine doppelte Staatsbürgerschaft hat (Australisch- amerikanisch) und der andere deutscher wäre. Bekommt das Kind denn zwei? Und die Eltern müssen sich entscheiden? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kind drei haben kann. Gerade mit der deutschen.


      Wohl schon, denn meine Kinder besitzen bereits Dual-Citizenship und mit einem erfolgreichen Antrag auf Beibehaltung haetten sie nach Annahme der australischen dann drei. Die Tatsache der bereits doppelten Staatsbuergerschaft wurde in einer Antwortmail vom Konsulat nicht als Hinderungsgrund angesehen, einen Beibehaltungsantrag fuer die Kurzen zu stellen.

      Gruss Christian
    • Diese Frage wollte ich auch gerade stellen. Bei uns haette das Kind bei einer Geburt hier dann auch 3 Staatsangehoerigkeiten. Ich hatte bis jetzt noch nie von jemanden mit 3 Staatsangehoerigkeiten gehoert. Wuerde mich interessieren, ob das von der Botschaft genehmigt wird.
    • Huhu,

      mein Sohn hat auch 3 Paesse. Den Deutschen durch mich, den US auf Grund seiner Geburt & Vater und den Iranischen auch wegen seinem Vater...

      Bisher hab ich nicht davon gehoert das er einen davon abgeben muss.

      Gruss,
      Yvonne
    • also, uns wurde damals nach der geburt der 1. tochter in wien gesagt, dass sie sich mit 18 entscheiden muesste...
      das ganze ist aber eher theoretisch, weil die laender darueber ja nicht kommunizieren ;) also, wer weiss schon, wer welche staatsbuergerschaften hat, sofern sie bei der geburt "erworben" wurden!?
    • Original von wombat07
      also, uns wurde damals nach der geburt der 1. tochter in wien gesagt, dass sie sich mit 18 entscheiden muesste...
      das ganze ist aber eher theoretisch, weil die laender darueber ja nicht kommunizieren ;) also, wer weiss schon, wer welche staatsbuergerschaften hat, sofern sie bei der geburt "erworben" wurden!?


      Das kann zumindest fuer eine brasilianische und deutsche Angehoerigkeit nicht gelten, da man die brasilianische (und ich weiss es sicher auch von Mexiko) gar nicht so ohne weiteres "abgeben" kann.

      Meine Frau und Kinder sind als Brasilianerinnen auch verpflichtet dieses Land auschliesslich mit dem dortigen Pass zu betreten und zu verlassen, sie wuerden mit grosser Wahrscheinlichkeit entweder nicht hereingelassen, aber ganz sicher nicht herausgelassen, wenn sie mit den deutschen Paessen dort antreten.
      Gleiches hat mir ein mexikanischer Freund, der auch Deutscher ist, ueber sein Land gesagt.

      Diese Geschichte mit "18 entscheiden" wird soweit mir bekannt ist, z.B. bei tuerkischen Kindern angewendet/wurde angewendet, die als Kinder (obwohl von 2 tuerkischen Eltern) die Moeglichkeit bekamen/bekommen, die deutsche Staatsangehoerigkeit zu bekommen, wenn sie in Deutschland geboren wurden. Hier wird anscheinend erwartet (bzw. es ist Bedingung), dass sie sich dann mit 18 entscheiden.

      Gruss Christian
    • Hi, also das mit 18 entscheiden ist nur fuer auslaendische Eltern, die seit 7 Jahren eine Niederlassungserlaubnis haben und deren Kindern in Deutschland geboren werden. Die Kinder erhalten mit der Geburt beide Staatsbuergerschaften, muessen sich aber entscheiden. Es gibt tatsaechlich Laender, fuer die ist es nicht moeglich, die StaB abzugeben. Bei anderen muss man einen laengeren Antrag auf Ausbuergerung stellen und diesen dann mit 18 als "Beweis" einreichen, dass man gerade dabei ist, die alte abzugeben.

      Wenn man in so einer Situation mit 18 nichts macht, verliert man die deutsche STaatsbuergerschaft automatisch, da angenommen wird, man moechte die andere.

      Also das mit dem Verlust der deutschen STaatsbuergerschaft fuer Kinder stimmt schon so, wie ichs gesagt hab - habs vom Auswaertigen Amt abklaeren lassen. Es gibt aber eine Ausnahme, naemlich wenn der Sorgeberechtigte ebenfalls die neue Staatsbuergerschaft annimmt und die deutsche dadurch verliert - dann verliert sie auch das Kind.

      Wobei das jetzt mit der Geburt fuer Kinder von deutsch-australischen Paaren nicht relevant ist. Denn obwohl man einen Antrag nach London schicken muss, wird es jedenfalls von den Deutschen so angesehen, dass die Staatsbuergerschaft mit der Geburt erworben wurde.
    • aha, na so ganz blick ich da nicht durch ?(

      wie ist das eigentlich mit australiern, die per abstammung australier sind und die 2 jahre in australien leben muessen, um die staatsbuergerschaft an overseas geborene kinder weiter geben koennen??
      diese kinder "erwerben" die australische staatsbuergerschaft ja nicht wirklich, es gibt auch keine ceremony, sie werden nur eingetragen und erhalten den "wisch".
      gilt das aber quasi rueckwirkend im zusammenhang mit beibehaltung der dt./oesterr. staatsbuergerschaft?? ?(