Laptop in Singapur Airport kaufen bei 2h Aufenthalt?

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    • Laptop in Singapur Airport kaufen bei 2h Aufenthalt?

      Hallo zusammen,
      wir fliegen mit British Airways via Singapur nach Sydney, Aufenthalt sind 2h, wobei es im gleichen Flieger weitergeht (wohl nur auftanken und Crew/Catering austauschen). Schafft man es in der Zeit mal schnell im Flughafen shoppen zu gehen? Hatte überlegt mir dort einen Laptop zu kaufen...
      Down under 2012
    • RE: Laptop in Singapur Airport kaufen bei 2h Aufenthalt?

      hallo
      warum soltest du in Singapore am flughafen ein laptop kaufen? die preisen sind nicht besser ( am aiport) wie in Europa, und was mit garantie, in eu gibt es gezetslich 2 jahre garantie.

      und fur manche ein problem nicht fur jeden programme sind wohl in English.

      ich habe auchh schon nach ein kamere umgesehen und dan nicht gekauft.
      weiter 2 stunden zwischen landung und abflug is nicht gerade viel um dan shoppen zu gehen.

      Walter
    • Hallo,
      das wird wohl nicht klappen.
      Als ich neulich da war ging das kurz raus aus dem Flieger
      durch eine Kontrolle und schon war man wieder im Wartebereich.
      Die Zeit zum wieder Einchecken hat gefühlt nicht einmal gereicht um auf Toilette zu gehen. ;) Waren so ca. 30 bis 45min. die man warten mußte. Ich glaube nicht das die Zeit reicht einen Computer zu kaufen es sei den man weiß schon ganz genau welcher es sein soll und der ist auch da und man muß nicht an der Kasse anstehen. Dann könnte es eventuel gehen. Ich glaube aber eher nicht.

      Vize :flag
    • @swagmanneke
      In D-Land gibt es eine gesetzliche Gewährleistung, die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers.

      @Nique10115
      Falls Du noch nicht geflogen bist, denk mal über das Tastaturlayout nach. Günstigerweise ist das in Englisch ;( ....mal von Gewährleistung und Garantien abgesehen...

      Gruß,

      Marcus
    • @Maloe
      ich weis das Deutsche handler immer von gewahrleistung reden.

      ABER das geht direkt gegen die EU regelung in.
      je handler der neuwaren verkauft muss laut EU gesetz 2 jahre garantie geben. das heist in die erste 6 monate muss der handler beweisen das der fehler nicht vorhanden waar beim verkauf. nacher( die restlichen 18 monaten mus in princiep der kaufer beweisen das der fehler vorhanden war beim kauf.

      die 2 jahre sind auch da fur baterien im laptop . was auch immer verweigert wird.

      noch ein anderes beispiel Apple verweiget in Belgien die 2 jahre garantie und bleibt bei ein jahr. was pasiiert nun der verkaufer mus die 2 jahre geben.
      Und ob D-B NL oder jedes anderes land im EU hat sich da an die regeln zu halten.

      Walter
    • Für das möglicherweise wenige (wenn überhaupt!) gesparte Geld würden mich die komische Tastatur, der komische Netzstecker, die je nach Hersteller komischen Garantiebestimmungen und die komischen Fragen der Zöllner sowohl in Australien wie auch bei der Rückreise in der Heimat stören.
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN
    • Original von Bluey
      Für das möglicherweise wenige (wenn überhaupt!) gesparte Geld...


      Genau, denn im Bereich Laptop sind ja wohl die Preise hier nicht zu hoch angesetzt.

      Ergibt sich nur die Frage, ob der Themenstarter unsere Meinung noch interessant findet! Die Anfrage war ja schon vom Sommer!
      You'll never never know, if you never never go!

      Grüße Olaf

      1994 - Tassie & NSW
      1998 - QLD & NSW
      2002 - WA-SA-NT-WA
      2003 - WA
      2004 - VIC-SA-NSW-ACT-VIC
      2007 - NZ
      2010 - WA-SA-NT
    • @Walter,

      entschuldige bitte, aber das ist falsch! Ich war selber viele Jahre Händler und kann Dir versichern, dass ALLE Gesetze IMMER nur von Gewährleitung sprechen. Die missbräuchliche Benutzung des Begriffs Garantie ist einer der weit verbreiteten Irrtümer in der Bevölkerung.

      1.) Gewährleistung: Jeder Verkäufer muss, laut Gesetzt, eine Gewährleistung für seine verkauften Waren übernehmen. Diese beträgt 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass kein Sachmangel vorliegt, danach kehrt sich die Beweispflicht um und der Kunde muss beweisen, dass der Sachmangel schon beim Kauf bestanden hat.

      2.) Garantie; Freiwilliges Versprechen des Herstellers eine erweiterte Gewährleistung auf sein Produkt zu übernehmen. Hier ist der Hersteller frei von gesetzlichen Auflagen, so gibt z.B. Kia 7 Jahre Garantie auf seine Autos, der Händler muss aber nur 2 Jahre für die Gewährleistung grade stehen.

      Wenn Du mir noch immer nicht glaubst, klick.

      Gruß,

      Marcus