Fragen zur VISA-Prozedur (subclass 136)

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    • Fragen zur VISA-Prozedur (subclass 136)

      Hallöchen lieben Community,

      da ich grade beim Ausfüllen meines Visa-Antrags bin und mir manche Fragen nicht ganz klar sind, bin ich recht happy das Forum hier gefunden zu haben :) Vielleicht könnte mir jemand ein paar Tips geben, der/die sich der "Prozedur" schon mal unterwerfen hat müssen ;P

      Und zwar geht es um das Skilled Independant Visa (subclass 136). Mein Job fällt gottseidank in den Bereich IT-Professional (Webadmin/Webprogrammierung/Sysadmin) und den IELTS Test hab ich auch schon erfolgreich abgeschlossen. Allem in allem komm ich (laut meiner Rechnung) auf die benötigten 120 Punkte im PointsTest.

      1) Ich muss einen Altersnachweis erbringen. Hier war mein erster Gedanke, die Geburtsurkunde. Aber die müsste ich natürlich übersetzen lassen. Im Pass steht ja auch mein Geburtsdatum drin...würde das nicht auch als Altersnachweis reichen?

      2) Was die Übersetzungen deutscher Dokumente betrifft, ist mir nicht ganz klar, ob diese Dokumente nur von staatlich beglaubigten Übersetzern gemacht werden dürfen, oder ob dies auch ein befreundeter Übersetzer für mich tun dürfte.

      Ich war auch schon am Überlegen eine Agentur zu beauftragen für das ganze Visa-zeug...aber ich muss gestehen, die Preise der meisten Agenturen sind mir doch etwas zu heftig. (NUR das diese prüfen ob ich alle Dokumente beisammen hab, und sie dann abschicken)

      Ach, vielleicht noch dazu zu sagen (weis nicht obs wichtig ist), ich bin Österreicher.

      Lieben Gruß
      Flo
    • RE: Fragen zur VISA-Prozedur (subclass 136)

      Hi!

      Also

      1) Ob dein Pass ausreicht weiß ich leider nicht, deine Geburtsurkunde muss aber dann in jedem Fall als beglaubigte Übersetzung bzw. als beglaubigte Kopie einer Übersetzung vorliegen.

      2) Alle nicht englisch-sprachigen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen bzw. als beglaubigte Kopie einer Übersetzung.
      Kopien einer beglaubigten Übersetzung (!!) reichen nicht aus.

      Übersetzen kann die Dokumente imho jeder, nur müssen diese dann von einer qualifizierten Person (staatlich anerkannt) beglaubigt werden - was dann aber wahrscheinlich aufs selbe rauskommt.

      Eine Argentur zu beschäftigen lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn ma die entsprechenden Englisch-Skills nicht hat, um die Dokumente der DIMA zu verstehen.

      Andere Frage am Rande - du musst, insbesondere im Bereich IT, deine Qualifikation in Australien anerkannt bekommen (hier durch die ACS - Australian Computer Society). Relevant hierfür ist deine Ausbildung und deine Berufserfahrung. Ist das geklärt ?

      Ich habe mich selbst mit diesem Thema etwas eingehender beschäftigt, komme auch aus Österreich und bin ebenfalls in der IT tätig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von libi_at ()

    • RE: Fragen zur VISA-Prozedur (subclass 136)

      Hallo,

      wie Stefan schon sagte als erstes benötigst Du die Anerkennung der ACS
      ohne kannst Du den Antrag nicht stellen, ich habe das Prozedere auch mit dem 136 durch.

      Gruß Volker
    • Danke für die super flotten Antworten :)

      Ok, also brauch ich das deutsche Original im Prinzip garnicht beglaubigen lassen, sondern nur das in english Übersetzte. Ich werd mich mal beim Notar schlau machen.

      Hm das die ACS meinen Beruf anerkennen muss, war mir bei dem Visa nicht bewußt. Was muss ich dafür anstellen um diese Anerkennung zu bekommen?

      lieben Dank nochmal für die Hilfereichen Tips von vfranz und libi!

      Flo
    • Original von Flo99
      Danke für die super flotten Antworten :)

      Ok, also brauch ich das deutsche Original im Prinzip garnicht beglaubigen lassen, sondern nur das in english Übersetzte.


      Sofern nicht auch das Original gefordert wird, ja. Ansonsten musst du davon auch eine beglaubigte Kopie beilegen.


      Ich bin nicht mehr so genau im Thema Skills Assessment drin, aber in groben Zügen:


      - Auf der ACS-Homepage mal die entsprechenden Seiten ("Skills assessment") suchen und durchlesen.
      - Feststellen welche der Gruppen (A,B,C) deine Ausbildung entspricht
      - Bei Bedarf noch die entsprechende Berufserfahrung sammeln
      - Dann einen Antrag auf das Asessment stellen, Dokumente übermitteln, bezahlen, warten...

      Hier wäre Interessant, welche Qualifikation und Berufserfahrung du hast, eventuell können wir dir so schnell eine ungefähre Auskunft geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von libi_at ()

    • Dank dir für deine "Helfende Hand" libi :)

      Ja, hab die ACS Seite grad gefunden und bin beim durchlesen.

      Ich arbeite seit ca. 5-6 Jahren (so ganz genau hab ichs grad nich im Kopf) als WebAdmin. Natürlich kleiner angefangen(damals als Web-Content-Editor) und dann so langsam hoch gearbeitet bis zum Webadmin mit allem drum und dran. (Webdesign, Webgrafiker, PHP Programmierung, etc..). Zwischenzeitlich war ich auch mal für eine weile Technischer Supportengineer für ein Softwarehaus.
      Vor ca. 3 Jahren hatte ich dann noch an der SAE in München studiert und mein Diplom als MultimediaEngineer gemacht. (die SAE hat übrigends ihren Stammsitz in Byron Bay...evtl. hilft das).

      Hoffe das gibt Einblicke genug in Punkto Berufsqualifikation.
    • Danke, das gibt einen prinzipiellen Einblick - also handelt es sich bei diesem Diplom um ein Master- oder Bachelor-Degree ?

      Mit der Berufserfahrung und dem Studium ist es etwas komplizierter.
      Hier wird generell unterschieden zwischen Vollzeit und Teilzeit.

      Hiermit habe ich mich allerdings "mangels Studium" nicht genauer befasst.
      Bin "nur" Ingenieur (d.h. 5 Jahre BHS).

      Welche Gruppe / nötige Berufserfahrung sich daraus ergibt, kann ich dir momentan nicht auswendig sagen, werde die Info aber am Wochenende nachreichen.
    • Dabei handelt sich sich leider auch "nur" um Ingenieur. Ich hab allerdings trotzdem noch Vollzeit weitergearbeitet wärend meiner Studienzeit. (der Studienplan war gottseidank auf solche Berufstätigen wie mich ausgelegt).

      @Susanna
      Danke dir den Tip. So ganz hat mich die Erleuchtung allerdings noch immer nicht gepackt ;)
      Hieße das... Original kopieren und Kopie bestätigen lassen. Dann übersetzen und Übersetzung nochmal bestätigen lassen. Und dann beide Bestätigungen zusammen dem Visa-Antrag anhängen?

      lieben Gruß
      Flo


      Edit:
      Ich hab mir jetzt mal in Ruhe die Guidelines der ACS durchgelesen und bin jetzt unschlüssiger als zuvor. Denn so gesehen würden 3 unterschiedliche Job Descriptions auf mich zutreffen.

      System Manager (=Ich Web Administrator)
      System Designer (=Ich Web Designer)
      Software Designer (=Ich Database Designer)

      Was nimmt man in so einem Fall dann am klügsten. Da man ja nur einen Job "nominieren" kann soweit ich gesehen hab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flo99 ()

    • Original von Flo99
      Ok, also brauch ich das deutsche Original im Prinzip garnicht beglaubigen lassen, sondern nur das in english Übersetzte. Ich werd mich mal beim Notar schlau machen.

      Flo


      Hallo Flo,

      nur kurz zum Einstieg: ich arbeite beim Notar :D

      Also, erst von dem Dokument eine beglaubigte Abschrift machen lassen, dann die Übersetzung. Übersetzung muss mit an die beglaubigte Abschrift drangeheftet sein. D.h., es fallen tatsächlich 2x Kosten an, nämlich für die Beglaubigung (min. 10 Euro+MwSt....hängt davon ab, wieviel Seiten das Dokument umfasst...meistens aber eben nur die 10 Euro)...und dann noch Kosten für die Übersetzung. Die weiß ich allerdings nicht.

      lg
      Susanna der Schlumpf :P
      Liebe Grüße Susanna
      [img]http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=163[/img]
    • Original von Flo99
      Dabei handelt sich sich leider auch "nur" um Ingenieur. Ich hab allerdings trotzdem noch Vollzeit weitergearbeitet wärend meiner Studienzeit. (der Studienplan war gottseidank auf solche Berufstätigen wie mich ausgelegt).


      Ich habe mich hier etwas unklar ausgedrückt, "nur" Ingenieur bedeutet in diesem Falle BHS-Matura.

      Genau auf diesem Abschluss basiert die Einstufung in Gruppen bei der ACS.

      Leider bin ich mir in deinem Falle nicht sicher, um welchen (anerkennbaren) Abschluss es sich bei dir handelt.

      ***************** Erklärung "Ingenieur" *****************
      Hierbei muss glaube ich mal die Bezeichnung Ingenieur (Ing.) zum Verständnis aller erklärt werden.

      Ing. = BHS-Matura + 3 Jahre Berufserfahrung in relevanten Bereichen

      Dabei handelt es sich um einen (in diesem Fall) von der Republik Österreich verliehenen Titel. Es muss darum angesucht werden, diese Standesbezeichnung zu erlangen.
      ***************** Ende der Erklärung *****************

      Original von Flo99
      Ich hab mir jetzt mal in Ruhe die Guidelines der ACS durchgelesen und bin jetzt unschlüssiger als zuvor. Denn so gesehen würden 3 unterschiedliche Job Descriptions auf mich zutreffen.

      System Manager (=Ich Web Administrator)
      System Designer (=Ich Web Designer)
      Software Designer (=Ich Database Designer)

      Was nimmt man in so einem Fall dann am klügsten. Da man ja nur einen Job "nominieren" kann soweit ich gesehen hab.


      Ich würde hier deinen aktuellen Job angeben, da die Berufserfahrung nur im Bereich der IT nötig ist.
      Zu beachten ist aber, dass diese Job-Description mit der auf deinem Visa-Antrag (und damit auch mit dem auf der MODL gesuchten) übereinstimmt.
    • Nochmal vielen Dank für dein Engagement libi!

      Ich weis net ob´s die Sache etwas klarer werden lässt... aber Hier kannst du dir die Ausbildung abgucken die ich damals gemacht hab.
      War allerdings schon vor der Ausbildung über 2 Jahre in der IT mit Schwerpunkt WEB.
    • Hallo!

      Was ich da so herauslese ist wohl eher eine schlechte Nachricht für dich.

      Zitat:
      Universitäts-Credits: 50 % des Bachelor of Arts

      D.h. Dass du mit diesem "Kurs" die Hälfte der nötigen Punkte für den Titel "Bachelor of Arts" hast, d.h. de facto keinen "wirklichen" Titel.

      Welches ist dein höchster Schulabschluss ?

      Eine Möglichkeit besteht noch -> RPL (Recognition of prior learning)
      Es ist auch damit Möglich, eine Anerkennung deiner Ausbildung zu erhalten, jedoch sind dann dafür meines Wissens nach zumindest 6 Jahre Berufserfahrung nötig.

      Folgendes ist auch noch zu bedenken:

      siehe acs.org.au/index.cfm?action=show&conID=skillapplication


      We require all RPL Applicants to still provide any relevant education they hold. Applicants who apply for RPL and do not hold a recognised academic tertiary qualification will have deducted from their total work experience a period of relevant IT professional experience deemed necessary to have reached the level of qualification allocated. For example, if an applicant is allocated a qualification level equivalent to a 2-year diploma, they will have two years deducted from the total of their recognized work experience, and therefore eight years in total will be needed. RPL Applicants are expected be able to provide detailed work references.


      Hier bin ich mir selbst noch nicht im klaren darüber, was genau als "tertiary qualification" zählt und was nicht.
    • Hm, wobei ich die 6 Jahre Berufserfahrung in der IT ja hätte.
      Ansonsten könnt ich noch mit Hotel- und Touristikkaufmann (Matura) dienen.

      Mensch die machens einem aber auch wirklich nicht grade leicht die lieben Aussies ;)
    • Hallo!

      Also - als Nachtrag - laut NOOSR wird eine österreichischen BHS-Matura (also z.B. HTBL-Matura) als vergleichbar mit einem "TAFE Associate Degree" eingestuft.

      The Australian Qualifications Framework:

      Higher Education Sector

      Doctoral Degree
      Masters Degree
      Graduate Diploma
      Graduate Certificate
      Bachelor Degree
      Associate Degree
      Advanced Diploma
      Diploma

      Vocational Education and Training Sector

      Graduate Diploma (or Vocational Graduate Diploma)
      Graduate Certificate (or Vocational Graduate Certificate)
      Advanced Diploma
      Diploma
      Certificate IV
      Certificate III
      Certificate II
      Certificate I
      (A Statement of Attainment is a record of completion of one or more units of competency or modules from an AQF course. Although not itself an AQF qualification, it may be counted towards one later.)

      Schools Sector

      Senior Secondary Certificate of Education
      Certificate II
      Certificate I

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