Fragen zu 457 - mal wieder

  • Hallo,

    nachdem ich schon lange fleißig im Forum mitlese und auch schon ganz viele nützliche Infos bekommen habe, muss ich nun doch noch einige Fragen stellen. Aber erst mal kurz zu mir:
    Ich bin Architektin (FH-Studium) und möchte in 2008 mit meinem Mann für (zunächst) ein paar Jahre nach Australien. Ich kann mich nicht für ein independent skilled visa bewerben, da ich durch mein FH-Studium keine Anerkennung als Architektin bekomme (wurde in einem anderen thread ausführlich behandelt). Daher bleibt mir nur das 457. Nun habe ich auch schon einen Kontakt zu einem Arbeitgeber, der mich vielleicht sponsorn möchte (Nähe Cairns). Im März fliege ich mit meinem Mann für einige Wochen runter um ihn persönlich zu treffen und auch um noch 2-3 weitere Interviews abzumachen. Wenn wir zurückfliegen, hoffe ich ein Jobangebot zu haben und einen Visaantrag stellen zu können. Da ich jetzt Zeit habe, möchte ich schon möglichst viele Unterlagen vorab besorgen bzw. übersetzen lassen.

    Nun zu meinen Fragen:

    Ist es richtig, dass ich keine Berufsanerkennung machen muss?

    Muss ich den IELTS-Test machen oder nicht? (Architect steht in der Gruppe 2 der ASCO-Liste.)

    Der Med-Check besteht beim 457 nur aus einem X-Ray?

    Was muss in meinem Lebenslauf für den Antrag alles drin stehen und wie muss er aufgebaut sein?

    Employment References: Was muss drin stehen? Wie mache ich das bei Selbständigkeit (Macht einen Großteil meiner Berufstätigkeit aus)? Muss ich auch Angaben zu meiner Berufsausbildung machen (Industriekauffrau)?

    Das wären meine brennensten Fragen. Weitere kommen bestimmt noch auf.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    rini

    TRÄUMER haben vielleicht keinen Plan, aber Realisten haben keine VISIONEN...

  • Hi,

    bin auf einem 457er hier. Vielleicht hilft Dir das weiter:


    ist es richtig, dass ich keine Berufsanerkennung machen muss?

    Habe ich nicht machen muessen. (Bin allerdings ITler/Projektleiter.)


    Muss ich den IELTS-Test machen oder nicht? (Architect steht in der Gruppe 2 der ASCO-Liste.)

    Habe ich nicht machen muessen. (Bin allerdings ITler/Projektleiter.)


    Der Med-Check besteht beim 457 nur aus einem X-Ray?

    Ja. Bei Erwachsenen. Kinder machen eine allgemeine aeztl. Untersuchung. Kein x-ray.


    Was muss in meinem Lebenslauf für den Antrag alles drin stehen und wie muss er aufgebaut sein?

    Habe meinen cv (3 Seiten) beigefuegt, mit dem ich mich auch hier in AUS beworben hatte. Enthielt (1 Seite) meine persoenlichen Details und auf 2 Seiten die Projekte in denen ich gearbeitet hatte inkl. kurzer Beschreibung meiner Aufgaben.


    Employment References: Was muss drin stehen? Wie mache ich das bei Selbständigkeit (Macht einen Großteil meiner Berufstätigkeit aus)? Muss ich auch Angaben zu meiner Berufsausbildung machen (Industriekauffrau)?

    War in Europa auch Freiberufler und habe mir Referenzen von meinen letzten drei Auftraggebern geben lassen (habe ich sowieso fuer meine Bewerbungen gebraucht). Diese habe ich dann beigefuegt. Wg. Ausbildung: Man muss eine uebersetzte & beglaubigte Kopie des 'hoechsten' Abschlusses (Diplomzeugnis...) beilegen. Die Beglaubigung machen zertifizierte Uebersetzungsbueros.


    Vielleicht beantragt Dein AG das Visum ja auch durch eine Migrationsagentur ? Diese helfen dann auch weiter.

    Gruss, r.

  • Hallo rini!

    Ich bemühe mich jetzt auch mal so gut wie möglich zu antworten:

    Zitat

    Original von rini
    Ist es richtig, dass ich keine Berufsanerkennung machen muss?

    Das wurde doch schon mal in einem Thread behandelt, bzw. Lemmi hat eine allgemeine Umschreibung dazu geliefert - ich kopiers mal raus:

    "apropos...mir fällt da grad noch ein, die nötige Berufsanerkennung beschränkt sich wahrscheinlich auf all die Berufe, die irgendwie auf eine Art registriert sein müssen. In Schluckers Fall der Elektro-Beruf, dann bestimmt alles medizinische, Lehrer, und noch ein paar weitere, aber auf keinen Fall die Masse. "

    Zitat

    Original von rini
    Muss ich den IELTS-Test machen oder nicht? (Architect steht in der Gruppe 2 der ASCO-Liste.)

    Dazu gabs auch schon mal was.

    Zitat

    Original von rini
    Der Med-Check besteht beim 457 nur aus einem X-Ray?

    Ja

    Zitat

    Original von rini
    Was muss in meinem Lebenslauf für den Antrag alles drin stehen und wie muss er aufgebaut sein?

    Da würde ich dich gerne an die Job Hunting Advice Seite von CareerOne weiterleiten - die haben den australischen Lebenslauf (=resumee) sehr gut beschrieben - auch den cover letter dazu.

    Zitat

    Original von rini
    Employment References: Was muss drin stehen? Wie mache ich das bei Selbständigkeit (Macht einen Großteil meiner Berufstätigkeit aus)? Muss ich auch Angaben zu meiner Berufsausbildung machen (Industriekauffrau)?

    Das sind ja mehrere Fragen:
    1) Mein Agent hat mir damals einen Musterbrief geschickt - allerdings für den Beruf des Restaurant Managers (vielleicht kannst dich aber trotzdem daran anhalten):

    EMPLOYMENT CERTIFICATE AND DUTY STATEMENT
    In respect to (name)

    This letter serves to confirm that our company employed (name) (D.O.B XXX) from XXX to XXX in the position of restaurant manager.

    (name) assumed the following tasks and duties in her portfolio:

    Planning and organising special functions;
    Arranging the purchase and pricing of goods and services according to our restaurant budget;
    Inspecting dining facilities to ensure that they comply with health regulations and are clean, functional and suitable of appearance;
    Conferring with customers to assess their satisfaction with restaurant service;
    Selecting, training and supervising waiting and restaurant staff;
    Maintaining records of stock levels and financial transactions;
    Taking reservations, greeting guests and assisting in taking orders in conjunction with junior staff etc;
    The successful overall management and smooth operation of the restaurant.

    At the time of (name)`s resignation, her annual remuneration package amounted to approximately XXX.

    Please do not hesitate to contact the writer, should you require any more details in this regard.

    2) Ich war auch zwei Jahre selbständig - da hab ich einfach meinen Accountant (Steuerberater) einen Bestätigungsbrief schreiben lassen, dass ich selbständig einen Betrieb geführt habe und in dieser Zeit für XXX verantwortlich war (so ähnlich wie beim Employment Certificate)

    3) Also bei mir hat sie nur die Erfahrung und Ausbildung in dem Beruf interessiert, in dem ich mich um das Visa beworben habe


    So, rini, ich hoffe das hilft dir weiter

    lg Anja

  • Vielen Dank für eure Antworten! Den Thread zur Berufsanerkennung hatte ich trotz intensiver Suche nicht gefunden - warum auch immer....

    Ich bin nun schon etwas schlauer, aber da ich nicht so ganz genau weiss, ob ich als Architektin zwangsläufig eine Registrierung benötige, sind meine Fragen zur Berufsanerkennung und zum Sprachtest für mich noch immer nicht ganz klar.

    Vielen Dank auch für den Link zum CV.

    rini

    TRÄUMER haben vielleicht keinen Plan, aber Realisten haben keine VISIONEN...

  • Hallo rini

    Die Berufsanerkennung musst Du auf keinen Fall machen, weil Du ja nämlich gar nicht anerkannt wirst!!!

    Du kannst bzw. darfst nicht als Architektin arbeiten und brauchst deswegen auch keine Zulassung bzw. Registrierung. Ein Architekt darf Dich auch ohne Anerkennung nicht offiziell als Architektin anstellen, weil Du auch dafür die Anerkennung und die Registirierung brauchst. Du darfst nur als "Mitarbeiter" im Architekturbüro arbeiten, nicht unter der Bezeichnung Architekt!

    Du kannst Dich dann in dem Fall als "Architektural Associate" anerkennen lassen. Das macht aber nur Sinn, wenn Du irgend eine Anerkennung brauchst. Geht einfach, schnell und billig.

    Hoffe das hilft Dir. Wenn Du mehr Info brauchst, melde Dich einfach.

    Gruss, Thomas

  • X-RAY ist eine Röntgenuntersuchung
    457 ist ein temporäres gesponsortes Arbeitsvisum

    Wenn Du ein Work&Holiday Visum hast interessiert Dich das nicht

    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original von Lemmi1963
    X-RAY ist eine Röntgenuntersuchung
    457 ist ein temporäres gesponsortes Arbeitsvisum

    Wenn Du ein Work&Holiday Visum hast interessiert Dich das nicht

    Gruss, Thomas

    ja noch nicht will aber meine zeit in down under nutzen um eine erste grundlage zum auswandern zu nutzen deshalb sauge ich jede info wie ein schwamm auf danke trotzdem für deine antwort cheers matthias

  • Hallo Thomas,

    also wenn ich recht verstehe, kann ich als Architektin arbeiten, werde als Architektin bezahlt - nur im Visaantrag muss ich mich architectural associate nennen...

    Dein Erfahrungsbericht vor einigen Wochen zur Berufsanerkennung hatte mir schon sehr geholfen, da ich gerade dabei war, die Unterlagen für die Anerkennung als architect zusammenzutragen (In der Hoffnung ich könnte ein Skilled Independent beantragen).

    Wenn ich mich also als architectural associate bewerbe, entfällt natürlich die Berufsanerkennung und wohl auch der Sprachtest. Damit bin ich nun schon deutlich schlauer.

    Vielen Dank dafür!

    Karina

    TRÄUMER haben vielleicht keinen Plan, aber Realisten haben keine VISIONEN...

  • Hi rini

    ob Du ein Architektengehalt bekommst, kann ich nur hoffen. Diese Erfahrung müssen wir auch erst noch machen. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass ein australischer Arbeitgeber auch ein bisschen das Gehalt kürzt, wenn er Dich nicht "voll" als Architekt einsetzen kann. Und das kann er womöglich wirklich nicht, weil Du nicht registriert bist. Also ich meine, es gibt eben Dinge, die nur ein registrierter Architekt machen darf.

    Viel Glück!

    Gruss, Thomas

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