Einfaches Führungszeugnis oder Überbeglaubigung

  • Hallo an alle,

    ich bin grade dabei, mich mit der Thematik "Führungszeugnis" zu beschäftigen. Dabei habe ich auf der Website des Bundesjustizamtes gelesen, dass manche ausländische Behörden ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung oder Apostille verlangen.

    Welche Form ist für das Visum notwendig? Reicht ein einfaches Führungszeugnis aus?

    Freue mich über Eure Antworten bzw. Erfahrungen. Danke vorab.

  • kuckuck ,

    ich hatte mir die einfache Version fürs 136er Visum ausstellen lassen .

    Desweiteren hab ich es auch nicht übersetzten lassen , sondern so wie es war eingeschickt ! 8)


    Natürlich alles ohne Gewähr , nachher hat sich wieder was geändert :D


    Gruss Max

  • Hallo Fernweh,

    für Australien ist normalerweise eine Apostille erforderlich. Nachlesen kannst du das hier:

    http://www.dnoti.de/arbeitshilfen.htm#IPR

    dort unter
    6. IPR und ausländisches Recht
    dann unter
    Legalisation und Apostille

    findest du die immer aktuelle Liste, welches Land was verlangt, ob nun Legalisation oder Apostille oder eben gar nichts.

    Ich spreche hier nicht aus Erfahrung, sondern kann dir nur das sagen, was das Gesetz sagt.
    So wie es sich hier allerdings anhört, haben wohl auch schon genügend Leute ihre beglaubigten Sachen ohne Überbeglaubigung eingereicht...und es hat funktioniert.

  • Hi

    in der Anleitung der DIAC steht nichts über eine Postille. Da steht genau wo (Einwohnermeldeamt) man was (Polizeiliches Führungszeugnis) beantragen soll. Und das war es auch schon. Ja, es steht in der australischen Anleitung sogar in deutsch drin.

    Ich hab meines auch übersetzen lassen, obwohl ich nicht weiss, ob das nötig ist. Es steht immerhin im Booklet, dass alle nicht-englischen Dokumente übersetzt werden sollen.

    Gruss, Thomas

  • Danke für Eure Antworten.

    Da wir sowieso den Schnellservice nutzen wollen und alles in Berlin abgeben, wird laut Erfahrungsbericht mancher hier im Forum die deutsche Version ausreichen.

    Oh Mann, worüber man so alles stolpert, wenn es intensiver wird... :rolleyes: Und dabei sind das noch die kleinen Brötchen. Aber man will ja nix verkehrtes einreichen. :]

  • Missverständnis
    Mit

    Zitat

    es steht in der australischen Anleitung sogar in deutsch drin


    meinte ich nicht, dass da steht, man soll es deutsch einsenden,
    sondern es wird in der australischen Erklärung die deutsche Bezeichnung "Polizeiliches Führungszeugnis" erwähnt.

    Gruss, Thomas

  • mir hat man beim einwohnermeldeamt erklärt, dass Länder wie z.B. australien die Gültigkeit des Führungszeugnisses nur mit apostille anerkennen... ?( ?( ?(

    naja wie dem auch sei... wir haben die Dinger mit apostille bestellt und die dann auch übersetzen lassen...

    gruss peg

  • @Lemmi

    Hatte es so verstanden, wie du es nochmal erklärt hast ;) und wollte nur zum Ausdruck bringen, dass wir das Dingens auf australischem Boden innerhalb Deutschlands beantragen - und da hatte ich von einigen gehört, dass man für die Dokumente keine Übersetzungen braucht, sogar die Statements in deutsch ausreichen usw.

    carlo

    Ja, genau die Info hatte ich auch (was die Übersetzung betrifft), nur bei der Überbeglaubigung bin ich gestern abend etwas ins Grübeln gekommen.

    Danke Euch.

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