Hallo an alle,
ich bin grade dabei, mich mit der Thematik "Führungszeugnis" zu beschäftigen. Dabei habe ich auf der Website des Bundesjustizamtes gelesen, dass manche ausländische Behörden ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung oder Apostille verlangen.
Welche Form ist für das Visum notwendig? Reicht ein einfaches Führungszeugnis aus?
Freue mich über Eure Antworten bzw. Erfahrungen. Danke vorab.