Ausreiseverbot für Kinder in Australien???

  • Hi,

    ich habe folgende theoretische Frage.

    Vater Australier, Mutter deutsche, Kind unter 18 Jahre = beide Staatsbürgerschaften.

    Die Mutter möchte nun gerne mit Kind zu Besuch nach Dtl. fahren. Nun höre ich immer wieder, dass man dazu eine Unterschreift des Vaters benötigt um das Land verlassen zu dürfen.

    Ebenso habe ich jetzt schon 2 Mütter gehört (Neuseeländerinnen), deren Kinder sind Australier und "Kiwies"....der Vater gab die Unterschrift nicht und so sind beide Mütter noch NIE mit Ihren Kindern (Teenager) bei Ihrer Familie in Neuseeland gewesen.

    Angenommen, man geht mit seinem Ehepartner im Streit auseinander und man bekomm die Unterschrift nicht zur Ausreise, sei es auch nur auf Urlaub... da könnte man ja das Land nicht mehr verlassen, denn welche Mutter läßt schon Ihre Kinder zurück.

    Obwohl ich den Hintergrund verstehe, ist mir nicht klar, dass es kein Gesetz geben soll das dieses "Verbot" etwas lockert.

    Das ist doch ein Unding, oder?

    MFG

    funstralia

    PS: Keine Sorgen macht, geht nicht um mich ;)

  • ich glaube nicht das die bei der passport kontrolle fragen ob du das alleiniges sorge recht für die kinder hast oder?
    lg Michi

  • Wenn ich das so lese, wird mir ein "bisschen" klarer, warum der Sachbearbeiter in der Australischen Botschaft Berlin mich bat, eine aktuelle (!!!) rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils mitzubringen, aus dem klar hervorgeht, dass ich das alleinige Sorgerecht für das noch minderjährige Kind habe - und somit der leibliche Vater keine Einwände machen kann. Ich (und auch die Rechtspfleger bei Gericht) waren doch sehr verwundert, denn ein rechtskräftiges Urteil ist ein rechtskräftiges Urteil, egal wie alt das ist - hier in Deutschland...

    Wenn der Fall allerdings so liegt, wie von dir angenommen, dann scheint es megahart zu sein ... oi oi oi...

  • Nur zu gut kann ich mir das vorstellen, denn es ist hier auch so.
    Kein Kind in Brasilien verlaesst das Land allein mit nur einem Elternteil, wenn nicht eine schriftliche Bestaetigung des anderen Elternteils vorhanden ist.
    Jede Fluggesellschaft hier in BR fragt sofort nach dieser (Auslandsflug), ohne ist kein Check-In moeglich. Bei Inlandsreisen ist es hier notwendig gueltige Papiere der Kinder mitzufuehren, wenigstens die originale Geburtsurkunde (sonst kommt man in keinen Bus, der z.B. in andere Staaten faehrt).

    Gruss Christian

  • Ich weiß darüber Bescheid und finde es total richtig so.
    Wir hatten über die Jahre etliche Vorfälle wo Kinder ins Ausland verschleppt wurden die dann durchs Fernsehen hohe Wogen auslösten.
    Da war ein asiatischer Prinz der beide Kinder mitnahm und die Mutter sie nie wieder sah bis sie 18 waren und sich entschieden das sie bei der Mutter sein wollen. Auch par Libanesen taten das gleiche, die sonst nur bekannt dafür sind das sie in Sydney die Autos stehlen und in Libanon tauchen sie dann wieder auf als Ersatzteile.

    Ohne Einwilligung beider Eltern geht nichts, und das bedeutet in beide Richtungen!

  • Hi,

    theoretisch gibt es dieses Gesetz auch in den Staaten.
    Weder ich noch mein Ex-Mann hatten allerdings jemals Probleme mit dem Kind alleine zu verreisen oder Deutschland oder die USA zu verlassen. Mein Ex-Mann fliegt mit unserem Sohn sogar 1mal im Jahr in den Iran und selbst da fragt bei der Ausreise niemand nach nem Scheidungsurteil.
    Gruss, Yvonne

  • Zitat

    Original von funstralia

    Vater Australier, Mutter deutsche, Kind unter 18 Jahre = beide Staatsbürgerschaften.

    Szenario:
    Die Mutter verwendet bei der Ausreise den deutschen Pass des Kindes, da es ja beide Staatsbuergerschaften hat..........
    Aus welchem Grund sollte denn ein Grenzbeamter in Australien eine deutsche Mutter mit ihrem deutschen Kind bei der Heimreise/Urlaubsreise hindern? Es ist doch erst mal gar nicht klar, dass das Kind auch austr Staatsbuerger ist.........

    Soviel wie ich weiss, wird es erst zum Problem wenn die Mutter nicht mit dem Kind zurueckkehrt. Denn dann kann ihr Kindesentfuehrung vorgeworfen werden und die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein.


    LG
    matzi

  • Ich finde das Gesetz absolut richtg wie es ist, und es sollte auch auf keinen fall gelockert werden. Es ist absolut nicht alleinigem Interresse was nur die Mutter will.

    Leider weiss ich das es in De ein wenig anders lauft, wenn die Eltern nicht bei der geburt des Kindes Verheirtete waren. Der Vater hat in diesem Fall keinerlei rechte und ist auf den guten willen der Mutter angewiesen.

    Man darf eben nicht vergessen, das es nicht nur die Mutter ist die ein Elternteil ist, ebenso auch der Vater, was Muetter aber immer wieder gerne nicht war haben wollen.

    Und hier Tips zu geben, wie man das ganze umgehen kann, finde ich das letzte, wie NTF schon schrieb, es wurde genuegen Kinder drm Vater genommen.

  • Zitat

    Original von Glen

    Und hier Tips zu geben, wie man das ganze umgehen kann, finde ich das letzte, ........


    Hallo Glen,
    sicher ist das Gesetz wichtig und schuetzt nicht nur die Vaeter.
    Es gibt auch genug Vaeter, die versucht haben ihre Kinder zu entfuehren und nicht nur Muetter.
    Dafuer gibt es ja auch das gegenseitige Auslieferungsgesetz (wo ich nicht genau weiss wie das heisst). Jedenfalls wird dem Elternteil, der mit dem Kind verschwindet, das Kind sofort entzogen und wieder in das Land zum anderen Elternteil gebracht.
    Wo jetzt hier angeblich Tipps zur Umgehung gegeben wurden, kann ich nicht erkennen.

    LG
    matzi

  • Zitat

    Original von matzi


    Wo jetzt hier angeblich Tipps zur Umgehung gegeben wurden, kann ich nicht erkennen.


    Na den Hinweis einfach mi dem Deutschen Pass auszureisen Pass auzureisen um zu versuchen das Gesetz damit zu umgehen.


    Aber ich will mich hier nicht zusehr darauf einlassen, da ich sonst an die decke gehe.

  • Ich sehe es so, das Gesetz schützt zum ersten natürlich beide Elternteile und Kinder / er .

    So kann theoretisch keiner der beiden das Kind Entführen. Was ich aus der Sicht sehr gzt finde.

    ABER ich verstehe nicht, warum man nicht einen "Auslandsaufenthalt" gesetzlich regeln könnte. Zum Beispiel bei Familienfeiern oder Sterbefällen. Welche Mutter lässt denn Ihr Kleinkind bei einem Mann der zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit hat...aber aus berufl. Gründen die Zeit nicht findet sich um sein Kind in der Regel zu kümmern. Dies gilt auch umgedreht (Vater soll Kind bei Mutter lassen, weil Sie die Einstimmung nicht gibt)

    Viele Menschen handeln doch dann eher aus Wur und verweigern die Unterschrift. Und das soll man so einfach hinnehmen?

  • Zitat

    Original von Glen


    Na den Hinweis einfach mi dem Deutschen Pass auszureisen Pass auzureisen um zu versuchen das Gesetz damit zu umgehen.


    Aber ich will mich hier nicht zusehr darauf einlassen, da ich sonst an die decke gehe.

    Man muss aber doch eh den Pass vorzeigen, in dessen Land man reisen möchte, oder????

  • Zitat

    Original von matzi

    Szenario:
    Die Mutter verwendet bei der Ausreise den deutschen Pass des Kindes, da es ja beide Staatsbuergerschaften hat..........
    Aus welchem Grund sollte denn ein Grenzbeamter in Australien eine deutsche Mutter mit ihrem deutschen Kind bei der Heimreise/Urlaubsreise hindern? Es ist doch erst mal gar nicht klar, dass das Kind auch austr Staatsbuerger ist.........

    ...


    LG
    matzi

    Also wenn man davon ausgeht, dass es sich um eine Auswanderung handelt, wird das Kind vermutlich - aus Visa- oder anderen Kosten- oder Versicherungsgründen eventuell - mit dem australischen Pass eingereist sein. Und schon wirds schwierig, könnte ich mir vorstellen. Ist es allerdings mit dem deutschen Pass eingereist, dürfte es weniger problematisch sein. Wobei sich dann wieder die Frage stellt, ab welchem Zeitraum nach der Einreise die Behörden aufmerksam werden, wenn eine Ausreise stattfindet (ob die z.b. sehen, seit wann das Kind bereits in Australien ist und ob es schon länger als ein normaler Touristen-Aufenthalt da ist). Andererseits kann ja auch ein in Australien geborenes Kind mit 2 deutschen Elternteilen, die sich mit einem Visum längere Zeit in Australien aufhalten, was aber dann die deutsche Staatsbürgerschaft hat, beliebig mit nur Mama oder Papa hin und her gondeln, oder?

    Und ich geh jetzt hier einfach mal davon aus, dass keine "niederen" Gründe vorliegen, sondern einfach Urlaub gemacht werden soll.

  • Zitat

    Original von matzi

    Szenario:
    Die Mutter verwendet bei der Ausreise den deutschen Pass des Kindes, da es ja beide Staatsbuergerschaften hat..........
    Aus welchem Grund sollte denn ein Grenzbeamter in Australien eine deutsche Mutter mit ihrem deutschen Kind bei der Heimreise/Urlaubsreise hindern? Es ist doch erst mal gar nicht klar, dass das Kind auch austr Staatsbuerger ist.........

    Soviel wie ich weiss, wird es erst zum Problem wenn die Mutter nicht mit dem Kind zurueckkehrt. Denn dann kann ihr Kindesentfuehrung vorgeworfen werden und die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein.


    LG
    matzi

    Ich weiss nicht, wie es in Australien gehandhabt wird. Hier ist es so, dass das Kind entweder mit dem bras. Pass ausreisen muss, denn:
    a) Ist das Kind hier mit dem bras. Pass eingereist oder es ist die erste Ausreise ueberhaupt, (dann ist es klar, dass das Kind hier geboren wurde und Brasilianer ist) muss es mit dem bras. Pass ausreisen. Auch hier wollen die Grenzer bei der Ausreise sehen, dass das nicht mitreisende Elternteil einverstanden ist.
    b) Ist das Kind hier mit einem ausl. Pass eingereist, interessiert dies bei der Ausreise als Auslaender die Grenzer ebenfalls nicht. Das nicht mitreisende Elternteil muss auch hier eine Bestaetigung vorlegen (gerade erst wieder in Rio gesehen. Ein deutscher Vater mit deutschem Kind wollte vor mir mit deutschen Dokumenten ausreisen, schon beim Check-in musste er die Bestaetigung vorlegen).

    Es koennte also aehnlich sein in OZ, denn auch in anderen Laendern (z.B. Kolumbien) gibt es diese Regelung zum Schutz eines Kindes, gleich welcher Nationalitaet.

    Gruss Christian

  • Fazit: Wenn das in Deutschland auch so wäre, würde es nicht so viele verschleppte Kinder geben !!! (Wobei ich mich ernsthaft frage, woran am Checkin-Schalter erkennbar sein soll, ob die Einwilligung tatsächlich die Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteiles trägt oder das Dokument gefälscht ist...).

  • Zitat

    Original von fernweh
    Fazit: Wenn das in Deutschland auch so wäre, würde es nicht so viele verschleppte Kinder geben !!! (Wobei ich mich ernsthaft frage, woran am Checkin-Schalter erkennbar sein soll, ob die Einwilligung tatsächlich die Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteiles trägt oder das Dokument gefälscht ist...).

    Ich bin fast sicher, dass in Dtl. ähnliches Gesetz auch gilt. Sprich, ein Sorgeberechtigter darf nicht ohne Zustimmung das Land oder die Stadt wechseln....Vorraussetzung beide habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In Dtl. wird ein natürlich kaum einer an der Grenze anhalten. Man wird strafrechtlich verfolgt.

    In Dtl. allerdings kann man gerichtlich vorgehen um die Zustimmung zu erhalten.

    Dieses Thema beschäftigt mich im Moment sehr. Meiner Bekannten Ihre Kinder sind nun 18 und würden gern die Familie in Neuseeland kennenlernen, aber auch jetzt zur Passbeantragung benötogt Sie die Unterschrift des Vaters und die gibt es nicht. Also auch keine Neuseeland Reise :rolleyes:

  • Ja, ich meinte ja auch, dass - falls es solch ein Gesetz gibt - das wirklich kontrolliert werden müsste.

    Aber ich bin mir nicht mal sicher, dass solch ein Gesetz existiert. Wir waren mehrmals mit den minderjährigen Kindern meines Mannes (aus erster Ehe) im Urlaub im Ausland (Flugreisen - und wir hatten die Kinderpässe dabei). Die Kinder leb(t)en bei uns - und niemand hat uns je darauf angesprochen, irgendwelche Dokumente verlangt etc. Weder, als wir noch nicht verheiratet waren und ich einen anderen Nachnahmen trug noch nach unserer Heirat.

    Ich denke mal, die gehen beim Checkin einfach davon aus, dass man als Familie zusammengehört und die Kinder gemeinsame Kinder sind. Von der Warte aus betrachtet bräuchten sich - zumindest hier in D - wohl offensichtlich nur 2 Leute am Flughafen zusammentun und sich als Pärchen ausgeben (mal hypothetisch betrachtet) ... und schon wär alles in Butter...

    Auch wenns mich nichts angeht, aber mich würde gerade bei so erwachsenen Kindern doch sehr interessieren, warum ein Elternteil die Unterschrift / Zustimmung verweigert. Kann die denn nicht inzwischen von den Kindern selbst (da ja schon 18 ) gerichtlich eingeklagt werden? Bei einem in vielen Dingen so "überregulierten" Land wie Australien sollte das doch irgendwie möglich sein...

    Einmal editiert, zuletzt von fernweh (27. Februar 2008 um 11:38)

  • Genau das ist eben der Punkt: Kann es in Australien gerichtlich eingeklagt werden???

    Der Vater hat die letzten Jahre kein Interesse an den Kindern gezeigt. Unterschriftsverweigerung soll wohl eher ein "Rachefeldzug" gegenüber der Mutter sein :(

  • Für meinen teil. Ich bin schon oft ins ausland geflogen alleine mit meine kinder inks USA und kein mensch fragt ob die meine kinder sind oder nicht und ob ich eine bewilligung habe von meinem man.

    Ich würde es einfach manchen und paster gg

    lg Michi

    P.s würdes du noch verheiratet sein würdes vielleicht nie auf die idee kommen das man etwas braucht wenn du alleine urlaub machen willst mit deine kinder oder? :)

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