Bei welchen Ämtern sollte / muss man sich abmelden?

  • Hallo,

    Ich (23, männlich) bin derzeit in der Vorbereitungsphase für meinen 1-jährigen Australienaufenthalt (Working Holiday). Hierbei stellt sich mir die Frage wo ich mich überall abmelden muss / sollte. Es geht hierbei nicht um so Sachen wie Kündigung des Handvertrages, Fitnessstuido kündigen, etc. sondern um folgende Punkte, wobei mir der Punkt 3 die meisten Kopfschmerzen bereitet

    1. Beim Arbeitsamt als arbeitslos melden: Dieser Punkt ist klar. Ich werde allerdings meinen Job selbst kündigen und bin dann für 3 Monate „gesperrt“ richtig?

    2. Bei meinem Wohnort abmelden: Ich habe schon oft gehört, dass man sich bei seiner Meldebehörde abmelden muss. Ist dies so richtig? Ich selbst wohne in München bei meinen Eltern (Mietwohnung)

    3. Beim Kreiswehrersatzamt Genehmigung für Auslandsaufenthalt einholen: Nach einiger Recherche im Internet bin ich darauf gestoßen, dass man sich beim zuständigen Kreiswehrersatzamt eine Genehmigung einholen muss, wenn der Auslandsaufenthalt mehr als 3 Monate beträgt (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html Absatz 2 ). Muss man dies unbedingt machen, bzw. ist dies so üblich? Ich bin eher durch Zufall drauf gestoßen und habe davon auch noch nie was in irgendwelchen „Vorbereitungstipps“ für Australien gelesen / gefunden !?! Des Weiteren habe ich gelesen, dass man diese Genehmigung nicht so einfach kriegt, etc. In meinem Fall ist es so, dass ich kein Grundwehrdienst / Zivildienst machen muss, da ich erst vor kurzem eingebürgert wurde (bin somit Deutscher). D.h. nach meiner grundlegenden Erfassung könnte ich höchstens noch gemustert werden mit folgendem (äußerst unrealistischen) Ziel: dass ich im „Verteidigungsfall“ (Krieg) als Reservist einbezogen werden kann....

    Punkt 1 ist, wie bereits gesagt, klar. Nur was ist mit Punkt 2 und v.a. Punkt 3 ? Gibt es sonst noch irgendwelche Ämter bei denen ich mich unbedingt abmelden muss?

    Fragen über Fragen.... :)

    Gruß
    michael

    Einmal editiert, zuletzt von michael123 (29. März 2008 um 05:59)

  • Zitat

    Original von michael123
    2. Bei meinem Wohnort abmelden: Ich habe schon oft gehört, dass man sich bei seiner Meldebehörde abmelden muss. Ist dies so richtig? Ich selbst wohne in München bei meinen Eltern (Mietwohnung)

    Du kannst aber musst dich nicht abmelden, wenn der Wohnraum dir auch weiterhin zur Verfuegung stehen wuerde.

    LG
    matzi

  • Abmelden musst du dich nicht. Du verlegst ja nicht deinen staendigen Wohnsitz nach Australien.
    Post usw geht alles zu deiner Adresse und deine Eltern koennen dich dann ja informieren.

    Arbeitslosen melden ja. Gib das hier mal in der Suche ein. Ich denke da wirst du Antworten finden.

    Auch zum Thema Wehrdienst wirst du in den Forensuche 'ne Menge finden.

    Ansonsten faellt mir nix ein, wo du dich noch unbedingt abmelden muesstes (Also von Amts wegen ;) )

    LG
    Ela

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  • Bei ein Jahr im Ausland würde ich mich aber bei bei der GEZ abmelden oder wie das Ding heute heißt, warum löhnen wenn man davon nichts hat.Am besten mal beim Einwohnermeldeamt vorbei gehen und dort nach fragen wie es ist wenn man ein Jahr auf Reisen geht.
    Beim Kreiswehrersatzamt muß man sich erst abmelden wenn man gemußtert worden ist.Auch wenn man erst seit kuzen Deutscher ist sind die manchmal ganz Fix mit dem Bescheid der Musterung und ich habe schon welche gekannt die waren älter als du als sie dahin mußten.Egal wie lange man Deutscher ist, am Wehrdienst kommt man erst vorbei wenn die dich ausmustern aber da sich dort ja die Rechtslage öfter schon geändert hat will ich mich da auch nicht 100% festlegen, das müßten die eigentlich wissen die noch in D leben.

    Einmal editiert, zuletzt von MSV (29. März 2008 um 08:32)

  • Das Thema Wehrpflicht und (AUS)Musterung würde mich auch mal interessieren. Mein Sohn hat sein PR-Visum erhalten, wird jedoch seine Ausbildung hier in D erst beenden, bevor er dann seine Chance wahrnimmt, nach Australien zu gehen. Das wird noch >2 Jahre dauern. Er hat vor ein paar Tagen Post von der Bundeswehr bekommen mit der Mitteiltung, dass er im letzten Lehrjahr eventuell einen Musterungs-Termin bekommt. Wie verhält sich das überhaupt, wenn er direkt nach seiner Ausbildung seinen Wohnsitz von Deutschland nach Australien verlegen will. Können die ihn trotzdem "einziehen" - oder gibts da Möglichkeiten, denen klar zu machen, dass das eher sinnfrei wäre (zumal es sicherlich genügend Gleichaltrige gibt, die auch nicht eingezogen werden, obwohl sie nach der Ausbildung leider ohne Beschäftigung zu Hause sitzen)...?

    Falls da jemand Erfahrungen, Tipps oder Internet-Links hätte, wär ich sehr dankbar. Man kann ja nie früh genug mit der Recherche beginnen. Deshalb vorab Danke!

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