Hi,
ich war also gestern beim Bürgeramt, um alles für die Berufsanerkennung beglaubigen zu lassen. Wie einige vielleicht wissen, verlangt die Berufsanerkennungsbehörde (in meinem Fall die ANMC) einen Extrastempel unter den deutschen Beglaubigungsstempel, der folgendes aussagen soll:
"I certify that this is a true copy of the original document" +name +date...
Vor Wochen war ich schonmal beim BA um einfach mal nachzufragen, ob die auch den englischen Stempel unterschreiben, Antwort: Ja, das machen wir! (Und da hab ich mit der Chefin dieses BA gesprochen!).
Gestern also, nachdem alles beglaubigt war, zückte ich den Stempel und bat die Sachbearbeiterin diesen zu unterschreiben. Da entgegnet sie mir, dass die sich nochmal informiert hätten und das BA rechtlich nur in der Lage wäre deutsche Beglaubigungen durchzuführen. Es ging also kein Weg rein.
Dieser Stempel ist aber eine notwendige Bedingung für Doku-beglaubigung für die ANMC.
Oder hätte ich zuerst alles übersetzen lassen müssen und anschließend beglaubigen?
Wolverine