Meine Freundin ist Australierin und nach sehr langwieriger Suche haben wir für sie Arbeit in Deutschland gefunden. Die Sprachschule, in der sie arbeiten wird, will sich um ein Visum mit Arbeitserlaubnis kümmern, sobald sie hier ist, d.h. sie soll als Tourist einreisen.
Allerdings hat sie mich bereits vom 2. März an für 90 Tage besucht und Australiern ist es laut Homepage der Dt. Botschaft in Australien nur gestattet sich für maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Schengen Staaten aufzuhalten.
Ihr Job würde allerdings schon am 25.8. beginnen, ein paar Tage vorher zum Aklimatisieren sollte sie auch hier sein. Laut obiger Regel ist es ihr also untersagt, als Tourist einzureisen. Die Sprachschule macht schon Druck und wenn wir bis Mittwoch keine Zusage haben, dass sie wirklich im August schon hier sein kann, wird die Sprachschule den Job anderweitig vergeben, d.h. die ganze Suche wäre vergebens gewesen.
Seitens der Bundespolizei (Frankfurter Flughafen) habe ich nun folgende Info erhalten: "Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem nationalen Recht australischen Staatsangehörigen weitere Erleichterungen eingeräumt. Es ist zu beachten, dass diese Erleichterungen nur in Deutschland und nicht in den weiteren Schengen-Staaten Anwendung finden.
Danach können Australier ungeachtet eines Voraufenthaltes auch für einen über drei Monate dauernden Aufenthalt, der die beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit einschließt, visumsfrei in die Bundesrepublik einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise (aber vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) zu beantragen."
Kennt jemand diese Regelung? Warum weiß die deutsche Botschaft in Australien oder die örtliche Ausländerbehörde nichts über eine solche Regelung?
Für jegliche Tipps und Hilfe wäre ich dankbar.