Wiedereinreise von Australier nach Deutschland innerhalb eines halben Jahres?

  • Meine Freundin ist Australierin und nach sehr langwieriger Suche haben wir für sie Arbeit in Deutschland gefunden. Die Sprachschule, in der sie arbeiten wird, will sich um ein Visum mit Arbeitserlaubnis kümmern, sobald sie hier ist, d.h. sie soll als Tourist einreisen.

    Allerdings hat sie mich bereits vom 2. März an für 90 Tage besucht und Australiern ist es laut Homepage der Dt. Botschaft in Australien nur gestattet sich für maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Schengen Staaten aufzuhalten.

    Ihr Job würde allerdings schon am 25.8. beginnen, ein paar Tage vorher zum Aklimatisieren sollte sie auch hier sein. Laut obiger Regel ist es ihr also untersagt, als Tourist einzureisen. Die Sprachschule macht schon Druck und wenn wir bis Mittwoch keine Zusage haben, dass sie wirklich im August schon hier sein kann, wird die Sprachschule den Job anderweitig vergeben, d.h. die ganze Suche wäre vergebens gewesen.

    Seitens der Bundespolizei (Frankfurter Flughafen) habe ich nun folgende Info erhalten: "Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem nationalen Recht australischen Staatsangehörigen weitere Erleichterungen eingeräumt. Es ist zu beachten, dass diese Erleichterungen nur in Deutschland und nicht in den weiteren Schengen-Staaten Anwendung finden.
    Danach können Australier ungeachtet eines Voraufenthaltes auch für einen über drei Monate dauernden Aufenthalt, der die beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit einschließt, visumsfrei in die Bundesrepublik einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise (aber vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) zu beantragen."

    Kennt jemand diese Regelung? Warum weiß die deutsche Botschaft in Australien oder die örtliche Ausländerbehörde nichts über eine solche Regelung?

    Für jegliche Tipps und Hilfe wäre ich dankbar.

  • Hi,

    zum eigentlichen Thema kann ich leider nix sagen (frag vielleicht mal AussieHans) aber ich finde "gut" mal zu lesen, das es andersrum auch nicht so einfach ist.

    Ich finde viele Deutsche haben den Eindruck, das jeder nach Deutschland kommen kann, solange er will und machen kann was immer man moechte.

    Soweit ich weiss sind es in Deutschland sogar zwei Paar Schuhe, Visum und Arbeitserlaubnis.

    Sorry fuer das Off-topic.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Ich denke das unsere Erfahrungen schon etwas lange her sind, und das sich Gesetze seitdem geändert haben. Mein Frau reiste in Deutschland ein und bekam erst mal ein drei Monate Tourivisum, ohne Arbeitserlaubnis. Das wurde wieder sechs Monate verlängert, ohne Arbeitserlaubnis. Sie ging dann einfach Arbeiten. Als sie nach drei Jahren, einige Tage vor wir Deutschland verließen, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekam, wer der Beamte beeindruckt, das sie schon zwei Jahre ein festen Job hatte...Go figure

    Es lohnt sich absolut, bei mehreren Ausländerbehörden sich beraten zu lassen, und sich dann sozusagen das beste Angebot zu nehmen :D

    Gruss
    Hans

    2 Mal editiert, zuletzt von AussieHans (2. Juli 2008 um 15:07)

  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

    An das Working Holiday Visum hatten wir auch schon gedacht (sie ist noch nicht 30), allerdings muss sie bei Beantragung des Visums bereits ihr Rückflugticket vorlegen. Sie wollte jedoch ein one-way Ticket kaufen, da sie nicht weiß, wann sie wieder zurück möchte. Außerdem muss sie für die komplette Zeit eine Krankenversicherung vorlegen können. Da sie sich laut dt. Botschaft nur für eine gesetztliche Krankenversicherung anmelden kann, wenn sie Arbeit und Einkommen hat, bliebe nur eine Auslandskrankenversicherung, was bei längerem Aufenthalt nicht nur schnell teuer wird sondern eigentlich auch unnötig, da sie sich bei Arbeitsaufnahme sowieso bei einer dt. Krankenkasse anmelden muss.

    Als Partnerin einreisen und hier leben wäre wahrscheinlich auch nur möglich, wenn wir verheiratet wären.

    Mittlerweile habe ich folgendes gefunden: Homepage auswärtiges Amt - Thema Procedere bei der Ausstellung eines Arbeitsvisums:

    "Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird."

    Leider wird nicht erwähnt, ob auch hier die 90-Tages-Frist einegehalten werden muss oder ob Australier auch ungeachtet eines Voraufenthalts diese Regelung in Anspruch nehmen können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!