Frage zu "Authorized Copies"

  • Hallo liebe Community,

    Ich stecke grade mitten in meinen ganzen Visa-Vorbereitungen, aber da grade ein kleines Verständniss Problem.

    Für mein Skilled Migration Visa, muss ich als Computer Professional meine Skills bei der Australien Computer Society anerkennen lassen. Die wiederum brauchen von meinen Zeugnissen etc. "authorized copies". Was mir jetzt nicht ganz klar ist...wenn ich meine Zeugnisse jetzt zb. hier übersetzen lasse http://www.austs.de gelten die dann autom. als beglaubigt da sie Durch ein NAATI Büro übersetzt wurden? Oder muss ich mit den Übersetzungen dann nochmal zu einem Notar oder so, um die authorisieren zu lassen?

    Liebe Grüße
    Phil

    EDIT:
    Oh und noch eine Frage... Ich muss für die Australian Computer Society nicht nur meine Zeugnisse etc. vorlegen, sondern auch detailierte Beschreibungen was meine Tätigkeitsfelder usw. waren. Die muss ich mir ja quasi selbst schreiben. Darf ich die auch selbst in english schreiben, oder muss ich die auf deutsch machen und auch durch ein NAATI Büro übersetzen lassen?

    Einmal editiert, zuletzt von Phil999 (3. Juli 2008 um 12:38)

  • Hi Phil,

    die Antwort auf Deine erste Frage lautet höchstwahrscheinlich leider ja. Das heisst nachdem alle Docs übersetzt wurden, müsste ein Notar sie noch beglaubigen. So verhält es sich zumindest bei meiner Berufsanerkennung ( im Gesundheitsbereich).Eine alleinige Übersetzung und Beglaubigung durch den Übersetzer selbst reicht bei mir nicht.

    Gruß

    Wolverine

  • Hallo Phil,

    du musst erst die deutschen Dokumente kopieren (schwarz-weiß), diese dann beglaubigen lassen, hab ich bei uns auf der Gemeinde gemacht (Standesbeamter). Ich wollte erst auch zum Notar aber der hat es dann nicht geschafft jede Seite einzelnen zu beglaubigen, war ein ewiges hin un her. Außerdem wollte er pro Beglaubigung € 15 haben, was mir dann auch zu viel war, der Standesbeamte hat es gratis gemacht.

    Die beglaubigten Dokumente scannst du dann ein und mailst sie an austs oder wen auch immer. Die übersetzen dann die Beglaubigung gleich mit. Deinem Bericht legst du dann den Scan, den du an austs geschickt hast und die Übersetzung bei.

    Nur die Übersetzung alleine gilt nicht als beglaubigt, auch wenn sie von einem Naati Übersetzer gemacht wurde.

    Zu deinem Bericht, den du bei der Australian Computer Society vorlegen musst; den musst du gleich auf Englisch schreiben.

    lg

  • Oh fein, das hört sich doch schon fast nach einem Plan an :)

    Beglaubigen denn Standesamt und Co. eine schon vorher von mir erstellte Kopie? Da muss ich doch sicher das Original mitbringen, oder nicht?!

    Vielen dank für die super Tips!

  • Hi Phil,

    kommt drauf an wie gut du den Standesbeamten kennst. Meiner hat auch ohne Original beglaubigt. Hab ihn einfach die Kopien hingelegt und er hat unterschrieben.

    Musst halt vorab mal nachfragen, wie er oder sie es gerne hätte.

    lg

  • Mei bei uns in Österreich spinnen die wieder mit dem Bestätigen einer solchen Kopie! Diese Pfeifen. Weder das Standesamt noch der Pfarrer wollen mir das Bestätigen.
    Die Gemeinde würde mir das nach langem Zureden machen. Wie soll denn so eine Bestätigung denn aussehen? Reicht das wenn die ihren Stempel auf die Zeugnisskopien setzen? Oder müssen die auch noch Unterschreiben oder einen extra Wisch dazu legen?

    Vielen dank für eure nette Hilfe


    EDIT:
    Oh und grade fällt mir noch etwas ein. Genügt als Alternachweis eigentlich auch eine bestätigte Kopie dess Reisepasses? Oder muss das die Geburtsurkunde sein?

    Einmal editiert, zuletzt von Phil999 (3. Juli 2008 um 15:02)

  • Hallo Phil,

    bin auch Österreicher, wohne aber in einer kleinen Gemeinde, dort war es unproblematisch.

    Lass dir einfach auf jede Kopie einen Stempel samt Unterschrift draufgeben. Dann kannst du hinterher dazuschreiben, wer unterschrieben hat, die Funktion, die Adresse von der Gemeinde und die Tel.nummer dazu. Sonst brauchst du nichts, hat bei mir auch einiges an Überzeugungsarbeit gebraucht, bis ich den Standesbeamten soweit hatte.

    lg

  • Also in Frankfurt macht es defintiv kein Standesbeamter und auc ein Pfarrer nur wenn man Mitglied seiner gemeinde ist, da hatte ich als Heide natürlich schlechte Karten ;)

    Aber mein Notar war glücklicherweise auf der anderen Strassenseite und hat mich komplett nur 500€ :baby: gekostet

  • 500€!!! 8o

    Da müsst ich mich mit unserem Standesbeamten zusammentun, wäre ein schöner Nebenverdienst. Er stempelt und ich brind ihm die Kunden. ;)

  • Hallo
    bei uns in Belgien geht man mit die originalen zum Standesbeamten

    die macht die kopen selber ohne zu lesen. und stempel drauf, unterschreiben und fertig, und das besten an die sache hier bei uns alles umsonst.

  • Zitat

    Original von 0013klbe
    500€!!! 8o

    Da müsst ich mich mit unserem Standesbeamten zusammentun, wäre ein schöner Nebenverdienst. Er stempelt und ich brind ihm die Kunden. ;)

    Allerdings muss ich noch dazu sagen das es Wirklich viele Documente waren!!

  • Hallo Ihr,
    hier noch mal in aller Deutlichkeit:

    Beglaubigte Kopien:
    Könnt Ihr bei der Gemeinde/Stadtverwaltung oder beim Notar machen lassen, je nach Geldbeutel. Bei unseren steht drauf: "Die Richtigkeit der Abschrift/Fotokopie wird hiermit bescheinigt. Ort, Datum, Unterschrift".
    Was also bescheinigt wird ist, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, sonst nix. Insofern verstehe ich auch nicht, warum eine beglaubigende Behörde z.B. keine Kopie von einem fremdsprachigen Dokument machen will. Es wird ja nicht die Richtigkeit des Inhalts bestätigt!

    Beglaubigte Übersetzung
    Bedeutet, dass die Übersetzung von einem von den Behörden - z.B. in D ein vereidigter, in AU ein NAATI-akkreditierter - anerkannten Übersetzer angefertigt wurde und entsprechend korrekt/glaubwürdig ist. Das soll wohl verhindern, dass die englischsprechende Schwiegermutter dem Schwiegersohn, den sie loswerden will, eine Übersetzung anfertigt, die den Tatsachen zwar nicht entspricht, die aber einen Beruf dokumentiert, den er nicht hat, der in Australien aber anerkannt ist (kleiner Scherz).

    Beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung sind also zwei separate Vorgänge, die dazu dienen, dass
    a) beim Kopieren das Dokument nicht gefälscht wird und
    b) beim Übersetzen der Inhalt nicht gefälscht wird.

    Wir haben auch bei AUSTS übersetzen lassen und haben in etwa diese Erklärung bekommen (natürlich ohne die Schwiegermutter).

    Gruß, H

    3 Mal editiert, zuletzt von Heibaum (4. Juli 2008 um 09:50)

  • Zitat

    Original von Phil999
    Hallo liebe Community,

    Ich stecke grade mitten in meinen ganzen Visa-Vorbereitungen, aber da grade ein kleines Verständniss Problem.

    Für mein Skilled Migration Visa, muss ich als Computer Professional meine Skills bei der Australien Computer Society anerkennen lassen. Die wiederum brauchen von meinen Zeugnissen etc. "authorized copies". Was mir jetzt nicht ganz klar ist...wenn ich meine Zeugnisse jetzt zb. hier übersetzen lasse http://www.austs.de gelten die dann autom. als beglaubigt da sie Durch ein NAATI Büro übersetzt wurden? Oder muss ich mit den Übersetzungen dann nochmal zu einem Notar oder so, um die authorisieren zu lassen?

    Liebe Grüße
    Phil

    EDIT:
    Oh und noch eine Frage... Ich muss für die Australian Computer Society nicht nur meine Zeugnisse etc. vorlegen, sondern auch detailierte Beschreibungen was meine Tätigkeitsfelder usw. waren. Die muss ich mir ja quasi selbst schreiben. Darf ich die auch selbst in english schreiben, oder muss ich die auf deutsch machen und auch durch ein NAATI Büro übersetzen lassen?

  • EDIT:
    Oh und noch eine Frage... Ich muss für die Australian Computer Society nicht nur meine Zeugnisse etc. vorlegen, sondern auch detailierte Beschreibungen was meine Tätigkeitsfelder usw. waren. Die muss ich mir ja quasi selbst schreiben. Darf ich die auch selbst in english schreiben, oder muss ich die auf deutsch machen und auch durch ein NAATI Büro übersetzen lassen?[/quote]

    Hi Phil999
    das darfst Du selbst schreiben, denn hier handelt es sich ja nicht um eine Übersetzung.

    Einmal editiert, zuletzt von Heibaum (4. Juli 2008 um 09:48)

  • Hi Phil999,
    die Antwort auf Deine 2. Frage lautet NEIN. Es handelt sich hier um einen selbst verfaßten Text, Du kannst ihn höchstens von einem Muttersprachler nachschauen lassen, wenn Du Deinem Englisch nicht traust. P.

  • Also ich habe meine Originaldokumente per Mail (!) an eine Übersetzerin aus Leipzig (hab ich von irgendwem hier aus dem Forum - danke nochmal :D) - deren Kostenvoranschlag lag bei weniger als der Hälfte aller anderen Kostenvoranschläge. Für die Übersetzung hat sie auch gleich die gescannten (!) Dokumente benutzt und mir die fertigen Übersetzungen zugeschickt - gegen eine geringe Gebühr hat sie mir auch gleich mehrere Kopien gemacht und abgestempelt (also Originale). Brauchte also nur Beglaubigungen meiner deutschen Unterlagen, die ich vom Einwohnermeldeamt für €5,- pro Beglaubigung bekam.

  • Hi,
    unserem Übersetzungsdienst haben wir auch nichts per Post schicken müssen, sondern alles per Email zugestellt. Da war quasi die Anfrage alles, was wir machen mußten. Mit den Übersetzungen haben wir einen NAATI-gestempelten Scan unser gemailten Unterlagen bekommen, zusammen mit den Originalübersetzungen.
    Gruß, H.

  • Ich greife den Thread hier noch einmal auf, weil ich echt nicht so sicher bin, ob unsere Vorgehensweise richtig war:
    Wir haben unserem Naati-Uebersetzer eine Kopie der Originale geschickt. Der hat sie uebersetzt und zurueckgeschickt. Unsere Belege sehen jetzt folgendermassen aus: Auf der Vorderseite die Kopie des deutschen Originals und auf der Rueckseite eine Uebersetzung mit dem Stempel des Uebersetzers, dass er die Uebersetzung nach bestem Wissen und Koennen (oder so aehnlich, weiss nicht mehr genau, was auf Englisch da stand) angefertigt hat.

    Nun zu meiner Frage: Wir wollten jetzt nachtraeglich noch eine Kopie der Originale beglaubigen lassen und diese dann zu den ganzen Unterlagen dazulegen. Auch wenn der Uebersetzer noch nicht das begalubigte Dokument in der Hand gehalten hat, kann man dann ja ersehen, dass die beglaubigte Kopie und die Kopie, die der Uebersetzer uebersetzt hat, uebereinstimmen. Es ist dann eben nur nicht der Beglaubigunsstempel uebersetzt.

    Ich bin jetzt etwas verwirrt. Falls jemand genauso vorgegangen ist wie wir (also erst uebersetzen und dann beglaubigen) und damit keine Probleme hatte, dann meldet euch bitte, ansonsten muss ich wohl doch erst meine Kopien beglaubigen und den Uebersetzer nochmal fragen, ob er seinen Stempel nochmal darunter setzt.

    Viel Gruesse

    Vera

  • Hallo Vera,
    bin nicht GANZ sicher, ob ich Dein Problem verstehe, denn wenn Du schon Deine Originale zur Behörde schickst, dann brauchst Du doch nicht nochmal beglaubigte Kopien dazu zu legen?
    Wie auch immer, es kommt sicherlich darauf an, zu welcher Behörde Du die Sachen schickst. Manche berufsanerkennenden Behörden akzeptieren keinen nicht übersetzten Beglaubigungsstempel (z.B. ANMC), manche kümmern sich nicht drum. Da wäre dann Dein Verfahren ok.
    Gruß, Heike

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