Hallo,
bin mir nicht sicher, ob dieses Thema hier hingehört, wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.
Also, ich werde mit meiner Frau und ihre 2 Kids nach DU gehen.
Meine Frage ist dahingehend, ob der Kindesvater, der zur Zahlung von Unterhalt an die Kids verpflichtet ist, dann auch weiter zahlen muss, wenn wir in DU sind.
Ich weiß nicht, ob jemand hiermit schon Erfahrung hat, wenn ja, wäre ich froh, hierüber so viele Info zu bekommen wie möglich.
Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht sowie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wir kämpfen schon seit eh um das liebe Geld, mir ist nur wichtig, die Sache abzuklären, ob der Kindesvater auch dann zahlen muss, wenn die Kids im Ausland, sprich DU leben, (ist ja so weit weg).
Gruß
Fredy