Unterhalt für Kids

  • Hallo,

    bin mir nicht sicher, ob dieses Thema hier hingehört, wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.

    Also, ich werde mit meiner Frau und ihre 2 Kids nach DU gehen.
    Meine Frage ist dahingehend, ob der Kindesvater, der zur Zahlung von Unterhalt an die Kids verpflichtet ist, dann auch weiter zahlen muss, wenn wir in DU sind.
    Ich weiß nicht, ob jemand hiermit schon Erfahrung hat, wenn ja, wäre ich froh, hierüber so viele Info zu bekommen wie möglich.

    Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht sowie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Wir kämpfen schon seit eh um das liebe Geld, mir ist nur wichtig, die Sache abzuklären, ob der Kindesvater auch dann zahlen muss, wenn die Kids im Ausland, sprich DU leben, (ist ja so weit weg).

    Gruß
    Fredy

  • mich haette das jetzt auch interessiert,einfach weil ich neugierig bin.

    wobei ich denke, das sich an der verantwortung des kindesvaters wenig aendern wird, aber es mit der durchsetzung durch die entfernung unter umstaenden schwieriger werden koennte.

  • hi,
    wenn du meine Frau kennen würdest, oh weh, kann ich nur sagen, ne Löwin ist gar nichts dagegen, was die schon alles in Bewegung gesetzt hat, was die Kids angeht, bring mich manschmal zur Verzweiflung, deswegen gehe ich auch mal davon aus, das dass auch noch so weitergeht, wenn wir in DU sind.
    Gruß
    Fredy

  • hallo zusammen,

    also das gleiche habe ich auch.
    Ich habe für meinen Sohn das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Der Vater bleibt hier in De und muß weiterhin für seinen Sohn Unterhalt bezahlen.
    Ich brauchte auch von der Regierung her keine Erlaubnis bzw Bestätigung von ihm das er damit einverstanden ist,das sein Sohn nach DU geht.
    Zum Glück haben wir ein gutes Verhältnis zueinander und wir haben einiges abgesprochen,zum Wohle des Kindes.Zum Beispiel das eine bestimmte Zeit abgemacht wird,wann kind und papa sich übers Internet sehen und reden können.

    Gruß tomtiger22

  • das Problem, ob die Kids sich mit dem Kindesvater treffen bzw. in irgendeiner Form in Kontakt treten können hat sich unseren Jungs eh erübrigt,da diese von ihrem Vater so oft entäuscht wurden, dass die Kids mit dem K-Vater gebrochen haben, es geht sogar soweit, dass einer der Kids Staatsanwalt werden will, um dann endlich etwas machen zu können. Muß schon sagen, ich möchte dann nicht in der Haut des Vaters stecken.
    Gruß
    Fredy

  • Ist ein vollstreckbares Unterhalts-Urteil vorhanden, kann das von jedem TEil der Welt aus vollstreckt werden. Notwendig ist dafür lediglich ein guter Rechtsanwalt, der vor Ort alles tut ... und genügend Mittel bei dem, der eigentlich zahlen müsste. Man kann nur was holen (lassen), wenn auch was da ist. Es hängt also bzgl. der Unterhaltszahlung nicht davon ab, wo sich der Unterhaltsempfänger aufhält.

    Die Geschichte mit ABR und ASR usw. ist ne andere. ... und auf jeden Fall immer eine spezielle.

    Kleiner Tipp am Rande (weil es ja offensichtlich doch einige gibt, die sich mit diesen Problemen rumschlagen): es gibt ein tolles Forum im Netz, einfach mal "Jurathek" googlen. ;)

  • @ fernweh ich hät auch gern die PN....

    ich steh grad vor dem gleichen Problem, bisher lief das alles übers Amt und hab heute erfahren das das Müdelkonto dann aufgelöst wird wenn wir weg sind. Gut ich könnte mit dem KV in kontakt treten, hatten aber in der letzten Zeit viel Theater mit einander, da er jetzt das Sorgerecht auch noch verloren hat und dann komm ich noch mit dem Unterhalt - den wird er mich sicher nicht zahlen so wie ich Ihn kenne. Egal ob´s für´s Kind ist oder nicht.

    Nen Titel habe ich, aber wie soll das funktionieren von Au aus? Reicht nur der Anwalt ??? Oh man steh ich aufn schlauch :-(.

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