Ich denke dass die gesamte Geschichte recht konfus ist und Fakten mit Gefühlsduselei vermischt werden. Ist das eigentlich was weibliches? Ich weiß ja dass ich jetzt Kloppe bekomme :D, aber ich wage die These einfach mal.
Folgende Punkte:
Wenn jemand eine permanentes Visum für Australien anstrebt um mit einem australischen Partner in Australien zusammen zu leben, dann wäre doch die Annahme gerechtfertigt, dass die Zukunft wahrscheinlicher in Australien liegt als in Deutschland. Wieso soll dann eine deutsche Ausbildung besser sein, um auf dem australischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, als eine australische? Das wäre sicherlich auch eine Frage, die ein Case Officer früher oder später im Bezug auf die Absichten und die Ernsthaftigkeit berechtigterweise stellen könnte.
Ein Touristenvisum kann man für bis zu zwölf Monate am Stück bekommen und nicht nur für drei.
ZitatOriginal von yvonnsche
.... Naja, habe auch schon einmal bei der Botschaft in Berlin angerufen und habe mein Problem mit der Ausbildung geschildert. Die Dame am Telefon hat mir dann erklärt, dass es in Ordnung sei, solange ich in den letzten 5 Jahren (bei Beantragung des permanenten Visum), 2 Jahre in Australien gelebt habe und beweisen kann, dass wir in einer Beziehung sind (was bie mir der Fall dann wäre).
Deswegen habe ich denen, dann nochmal ne Mail geschrieben um das ganze schriftlich zu haben, ihre Antwort war aber dann, wie man lesen kann anders.
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Das"Problem" mit der Ausbildung hat mit der 2 aus 5jahresregel für Permanent Residents nichts zu tun, da hat wer was falsch erklärt oder falsch verstanden. -> Eine Pr gilt immer für 5 Jahre und wird nach Ablauf der 5 Jahre wieder "erneuert", wenn man während der Gültigkeit der letzten 5jahres PR mind. 2 Jahre im Land war. Das ist im Moment aber irrelevant.
Relevant ist folgendes im Bezug auf das Partnervisum:
12 Monate zusammengelebt - > temporäres Spouse Visa beantragen, gilt für 2 Jahre
-> weitere 2 Jahre zusammen gewesen- > Pr beantragen, gilt für 5 Jahre (nach 5 Jahren kein weiterer Nachweis zu Partnerschaft mehr erforderlich, man muss nur 2 dieser 5 Jahre im Land gewesen sein)
Bei den 2 Jahren zusammen gewesen gilt, dass Ihr nicht dauernd getrennt sein dürft. Was das heißt ist individuell verschieden. Ich würde global sagen pro Jahr mindestens 3 Besuche a mind. 3 Wochen und währenddessen viele gemeinsame Unternehmungen die man dokumentieren kann , dazu tägliche, nachweisbare Unterhaltung per Email, Telefon, Skype etc, Verschicken von Geschenken zu Weihnachten, Geburtstag, Valentines Tag etc, während Ihr "vorrübergehend" getrennt seid. Vor Ablauf der 2 Jahre wieder zusammen ziehen und das dokumentieren.
Alternativ: nach der Ausbildung in Deutschland Heirat in Australien arrangieren, mit Prospective Marriage Visa nach Australien heiraten und weiter mit der 2jahres temporary residence bis hin zur PR. Dass man für eine Beziehung kein Spouse Visa braucht, steht ja schon weiter oben
Cheers
Hannes