Welches FInanzamt ist zuständig nach Abmeldung?

  • Hi zusammen,

    ich werde Anfang des Jahres zurück nach Australien ziehen und mich in Deutschland abmelden. Da ich im April heirate und direkt nach der Eheschliessung meinen Namen ändern werde, muss ich mich abmelden, da ich sonst die Namensänderung nicht beim Generalkonsulat erklären könnte. In den Monaten Januar/Februar werde ich allerdings noch Gehalt in Deutschland beziehen. An welches Finanzamt richte ich also meine Steuererklärung für 2011, wenn ich gar nicht mehr in Deutschland gemeldet bin? An das FA des letzten Wohnsitzes?

    Kann ich Australien als Erstwohnsitz angeben und einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten? Dann müsste es ja eigentlich möglich sein, den Namen beim Konsulat zu ändern, da Erstwohnsitz in Australien und die Steuererklärung in Dtl beim FA des Zweitwohnsitzes durchzuführen, oder?

    Eine weitere Frage:
    Da ich ja durch die Heirat in eine bessere Steuerklasse rutsche - muss ich das eigentlich direkt nach der Heirat erklären oder kann ich das auch erst im Rahmen meiner Steuererklärung machen? Da ich in Australien heirate, muss ich die Ehe erst in Deutschland registrieren, um in der Steuererklärung die bessere Klasse zu haben oder reicht eine Apostille der Heiratsurkunde aus?

    Schonmal vielen Dank im Voraus.

    PP

    Einmal editiert, zuletzt von PP_89 (16. September 2010 um 10:27)

  • Zunächst gibst Du deine Steuererklärung immer in dem FA ab, wo Du zuletzt gemeldet warst.
    Einen Steuervorteil kannst Du leider nicht erwarten, da dieser erst ab Tag der Heirat gültig wird und auch erst dann, wenn er in Deiner Steuerkarte eingetragen ist. Da bist Du ja schon längst in Australien. Von daher kannst Du dir die ganze Umschreiberei und Apostille eigentlich sparen.

    Allerdings würde ich mal mit dem AG sprechen, ob er mit der letzten Lohnzahlung nicht einen internen Steuerausgleich machen kann.
    Dann musst Du für die 2 Monate keine Steuer bezahlen und gehst mit deiner Steuererklärung zum Jahresende mit 0 € raus, es sei denn, Du verdienst in diesen 2 Monaten mehr als den Steuerfreibetrag.

    Ruf doch einfach mal beim zuständigen FA an. Die müssen dich dazu auch beraten und nicht nur kassieren.

    Gruss
    Mario

  • Danke auch Dir :)

    Soweit ich weiss gibt es den Steuervorteil aber rückwirkend für das Steuerjahr. Das heisst, dass es völlig egal ist, was auf der Lohnsteuerkarte steht - ich kann theoretisch am 31.12.2010 heiraten und für das gesamte Jahr 2010 den Differenzbetrag Steuerklasse 3 zu SK 1 zurückverlangen.

    Das mit dem Steuerausgleich funktioniert leider wegen Überschreitung des Freibetrages nicht.

    Werde wohl mal beim Finanzamt anrufen ...

    Einmal editiert, zuletzt von PP_89 (16. September 2010 um 13:43)

  • Hab nochmal nachgelesen.
    Den Steuervorteil beim Lohnsteuerjahresausgleich gibts tatsächlich dann für das ganze Jahr.
    Den Lohnsteuervorteil gibts ab dem Folgemonat der Eintragung in die Steuerkarte. Und die brauchst Du ja dann nicht mehr.
    Ob Du nun ne Apostille brauchst, kann Dir sicher das FA sagen.
    Die sollen sich mal nicht so anstellen :rolleyes:

    Schade dass das mit dem internen Lohnsteuerausgleich nicht klappt. Hätte Dir viel Arbeit gespart und im Februar hätte es nen ordentlichen Zuschlag gegeben. :]

    Gruss
    Mario

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