Aber genau das ist doch der Punkt. Meine Freundin und ich haben lange für diesen Trip gespart und uns mit dem Trip einen Traum erfüllt. Wir haben absichtlich bei einem der größten Anbieter gebucht und nicht nur krampfhaft auf billig. Ja, ich habe einen Fehler gemacht als ich die AGBs unterschrieb, aber eine große Wahl hat man ja nicht. Unterschreiben und erfolgreich Auto mieten oder es lassen und ohne Auto da stehen. Wir haben wiederholt sowohl bei dem deutschen Vermittler als auch bei der Britzmitarbeiterin vor Ort gefragt, ob uns denn jetzt noch irgendetwas passieren könne. Die Antwort war immer die gleiche: Sie sind umfangreich abgesichert. Anna hat Recht, die Schlange bei Abholen des Autos war lang, die Mitarbeiter sicher im Stress. Auch als die Mitarbeiterin die Übergabe des Autos nur pro forma abwickelte und wir fragten, ob es nicht möglich sei, die kleinen Schäden ins Protokoll aufzunehmen, meinte Sie nur, dass uns bei dem Versicherungspaket keinerlei Schaden am Auto zur Last gelegt werden könne und dass Sie sich keinen Fall vorstellen könne, in dem wir die Kaution nicht zurück bekämen. Ja, vielleicht waren wir dumm und naiv, aber wir haben vertraut. Bescheuert, weiß ich jetzt und werd diese Erfahrung teuer bezahlen. Aber ich habe mich in Sicherheit gewogen, dachte alles richtig gemacht zu haben. Ich hatte 5 geile Wochen in Australien, was bleibt ist ein verdammt bitterer Nachgeschmack. Nachforderungen in der Höhe wie sie jetzt zur Diskussion stehen, können auch nicht im Interesse des Vermieters liegen. Ich bleibe dabei: Auch die Vermieterseite hat eine gewisse Informations- und Beratungspflicht besonders weil es sich um solch ein kostspieliges Unterfangen handelt.
Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?
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Annie82 -
3. März 2011 um 08:44
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Hallo Annie,
hast Du denn eine Rechtsschutzversicherung? Und Dich mal mit dem Veranstalter, bei dem Du gebucht hast in Verbindung gesetzt? Wenn es ein deutscher Veranstalter ist, gilt ja das deutsche Recht.
Und wie läuft das Ganze jetzt ab? Wer stellt die Forderung? Warum schreibst Du vorerst 20.000 $ ? Für was sind die?
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Hallo Anna,
mit dem Vermittler hab ich mich in Verbindung gesetzt, aber außer dass der mir erzählt hat, dass das Selbstverschulden ist und ich für die Kosten aufkommen muss, kam dabei nichts heraus. Die Forderung stellt Britz. Haben bereits als ich noch in Australien war, meine Kreditkarte unangekündigt mit den ersten 3.500 Dollar belastet. Zurück in Deutschland habe ich dafür natürlich einen Rückbuchungsantrag gestellt, der immer noch in der Schwebe ist. Natürlich fand Britz das nicht so toll, aber ohne Kostenaufstellung oder irgendeine Grundlage was dieser Betrag nun abdeckt, möchte ich kein Geld bezahlen. Bevor es hier wieder reihenweise Aufschreie gibt: heißt ja nicht, dass ich mich der Zahlungsverpflichtung entziehen will. Die 20.000 $ sind der derzeitige Stand der aufgelaufenen Kosten, es wurde bereits angekündigt, dass sich dieser Betrag noch erhöht. Eine Aufstellung wie sich der Betrag zusammensetzt wollen sie uns in den nächsten Tagen zukommen lassen.
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Irgendwie weiss ich nicht, worauf du hinaus willst, annie, der Thread lautet "Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?"
Die Erlaubnisfrage ist ja geklärt, ebenso wer fuer den Schaden aufkommen muss. Was in den AGB´s drinsteht, ist ja auch ausfuehrlich besprochen worden.
Nachdem ich den gesamten Thread nochmal durchgelesen habe, kann ich Annie ja auch verstehen, da macht man einen Traumurlaub, und will auf Nummer Sicher gehen, bezahlt man extra fuer die "Rundum-Sorglos-"Versicherung, dann bleibt man plötzlich stecken, weit und breit niemand und keine Hilfe in Sicht... also drueckt man auf den Notfallknopf (welcher normale Tourist wuerde in der Situation anders reagieren?), und dann kriegt man hinterher mit, dass alle "Versicherungen" fuer die Katz sind, dass man noch womoeglicherweise noch eine ganze Weile fuer den Urlaub "blechen" muss...
Wer liest heutzutage denn noch die ganzen mehrseitigen Paragraphen und AGB´s, wenn man sich den "Keine-Sorge"-Paket bezahlt...
Genauso irrefuehrend (bzw lachhaft) ist doch beispielsweise diese "umweltfreundliche" Blueefficiency der Marke Mercedes:
die Werbung verspricht, dass man der Umwelt zugute das Auto kauft: weniger Spritverbrauch, etc
Liest man das Kleingedruckte: diese ach so tolle Technik funktioniert nur im sogenannten "Komfortbereich"... d.h. unter den ersten 10 km funktioniert das sowieso nicht, weil der Motor erst mal warm werden muss bzw auf Betriebstemperatur. Wann hat man in Deutschland die Umgebungstemperatur von 15-30 Grad? Der letzte Sommer war zu heiss, und der Winter zu kalt...
Also wenn dieser Beitrag zur Umwelt grade mal zu 10 oder 20% des Jahres beisteuert, ist das eigentlich lachhaft, und Irrefuehrung (durch Werbung) des Kunden...Aktuellstes Beispiel ist doch auch dieses E10-Sprit, nicht weniger lächerlich...
Aber zurueck zum Thema:
annie, vielleicht wäre dein Anliegen hier etwas anders ruebergekommen, wenn du gleich von Anfang an das so klar gestellt hättest, was da abgelaufen ist (welch eine Ironie, dass die Versicherung das dir gegenueber das auch nicht so klar stellt)...
Rueckbuchungsantrag macht das Ganze nicht billiger, und zeigt dem Vermieter bzw Versicherer gegenueber eine gewissene "Nichteinsichtigkeit / Uneinsichtigkeit", das macht stärkt nicht grade deine Position gegenueber ihnen, dass sie dir etwas nachkommen (können / sollen)....Läuft wahrscheinlich darauf hinaus, dass du halt (ein teures) Lehrgeld zahlst (bzw zahlen musst), und dass dein Beispiel ein gutes Beispiel fuer die anderen sein kann, wie es einem ergehen kann, oder dass man sich 2 x ueberlegt, was man mietet bzw die AGB´s ganz genau durchliest
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Wenn man schon unbedingt auf Fraser Island Sand fahren muss und dann noch den Wagen unter Wasser setzt, kann man doch nicht dafür den anderen die Schuld in die Schuhe schieben.
Selbsteinsicht wäre immer ein Weg zur Besserung.
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In Anbetracht der Höhe der Forderung würde ich mich ernsthaft um Rechtsberatung bemühen. Und vor allem Belege anfordern und nicht mit einer Aufstellung abspeisen lassen. Ich finde es übrigens ein Unding, ohne Ankündigung Geld von der KK abzubuchen. Bei AI haben Sie kein Recht auf eine Kaution, also dürfen sie auch nur die üblichen 200 $ abbuchen. Kannst Du die Karte nicht sperren?
Bei was für einem Veranstalter in D hast Du denn gebucht? Wie hast Du gebucht und was für Buchungs-Unterlagen hast Du erhalten? Klar wirst Du erst mal abgewimmelt. Wenn man Dir AI verkauft hat und Du hast die AGB bei Vertragsabschluß nicht bekommen, sehe ich durchaus Chancen für Dich.
Viele Online - Camper-Vermittler haben die AGB der Veranstalter auf ihrer Homepage zur Einsicht. Das ist korrekt. Aber falls Du über ein Reisebüro oder über einen Reisekatalog gebucht hast, kann der Fall anders aussehen. Das soll nur ein Gedankenanstoß sein. So etwas kann nur ein Fachmann feststellen.
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Zitat
Original von emu
Wenn man schon unbedingt auf Fraser Island Sand fahren muss und dann noch den Wagen unter Wasser setzt, kann man doch nicht dafür den anderen die Schuld in die Schuhe schieben.Selbsteinsicht wäre immer ein Weg zur Besserung.
Deine Reaktion ist heftig ! Schau mal hier:
http://www.apollocamper.com/press_locations_fraserisland_adv.aspx#
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn alles ganz easy gesehen wird
Noch einmal: Die meisten Mieter von 4WD-Fahrzeugen haben keine Erfahrung. Man könnte ja jetzt den Spies umdrehen und denken, wenn sie gewarnt wären, würden sie das Fahrzeug nicht mieten.... Ich sehe da auch die Vermieter in der Verantwortung.
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Zitat
Original von @nna
ich beziehe meine Aussage nicht auf den Vertrag, sondern auf die Tücken des Allradfahrens. Darauf sollte man speziell hinweisen bzw warnen. Mit der Auswahl hat das nichts zu tun - da sind alle Vermieter gleich.Das sehe ich ähnlich. Eine verantwortungsbewusste Vermietung, die möglichst umfangreiche Schäden vermeiden will, sollte meiner Meinung nach schon auf einige Gefahrenpunkte hinweisen und vor allem auch ausreichend Zeit, gerade bei Neulingen, für eine Fahrzeugübergabe einplanen und auch aufwenden.
Dazu gehört IMMER Strandfahren/Gezeiten/Wasserschäden sowie die grundsätzliche Geschwindigkeit auf gravel roads.
Die Frage, ob das erste Mal 4WD gefahren wird, gehört ebenso dazu.Mein Lob an TCC: dort muss ich mir nicht aufwändig die kompletten AGB´s durchlesen, um auf solche Fallstricke aufmerksam zu werden.
Der Hinweis, dass keine AI-Versicherung Wasserschäden übernimmt, taucht mehrfach schriftlich und mündlich auf.
Inzwischen wurde auch auf die zunehmende Zahl von schweren Unfällen auf gravel roads durch zu hohe Geschwindigkeit reagiert.
Bei Fahrzeugübernahme muß ein Extraformular unterschrieben werden, dass eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten wird.annie82, es tut mir echt Leid für dich.....aber du hast es ja schon selbst geschrieben....raus kommt ihr aus der Nummer nicht mehr.
Auf den Kosten bleibt ihr wohl sitzen...LG
pauline -
Zitat
Original von @nna
Ich finde es übrigens ein Unding, ohne Ankündigung Geld von der KK abzubuchen. Bei AI haben Sie kein Recht auf eine Kaution, also dürfen sie auch nur die üblichen 200 $ abbuchen. Kannst Du die Karte nicht sperren?
Häää? Was erfindest Du da?Dieser ominöse erste Abschnitt des Artikels 24 AGB
The Customer acknowledges that they are responsible for all costs for the following damage irrespective of Excess Reduction options that may have been taken. Damage as identified below is specifically excluded from any Excess Reduction or 4WD Easy Cover limitation of liability and the Customer remains fully liable for all costs incurred.... bedeutet auf Deutsch übersetzt:
Der Kunde anerkennt, dass er für sämtliche Kosten für die nachfolgenden Schäden verantwortlich ist, ungeachtet allfälliger abgeschlossener Selbstbehaltsreduktions-Optionen. Die aufgeführten Schäden sind ausdrücklich von jeglicher Selbstbehaltsreduktions oder 4WD Easy Cover Haftungsbeschränkung ausgeschlossen, und der Kunde ist vollumfänglich für alle angefallenen Kosten haftbar. -
Zitat
Original von Bluey
Häää? Was erfindest Du da?[/I]
Oooh, Du hast recht !!!!!! Asche auf mein Haupt ...
Da habe ich mich jetzt auf das verlassen, was man immer bei der Übergabe gesagt hat, daß er KK-Print nur für diese 200 $ verwendet wird. Bei der nächsten Anmietung werde ich mir die AGB auch genau durchgelesen.
Das ist übrigens genau das Problem bei AGB. Der geneigte Leser interpretiert sie oft im eigenen Sinn
Da ertappe ich mich auch immer wieder dabei.
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Hallo Annie und Rest,
Kann man den Thread evt. umbennenen und/oder "sticky" machen?
Ich glaube das hilft vielen Leuten die so blauäugig wie Annie denken Fraser und 4WD das kann man so machen wie einen Fiat in Neapel mieten und dann Amalfi runterheizen.
Ich bin nämlich sehr überrascht (und ich wohne hier jetzt 1 Jahr und hab so einige Offroad Strecken hinter mir), dass man gegen bestimmte Situationen in einem so heftigen Rahmen NICHT versichert ist.
Ich glaube das ist 99% der Mieter von Allradwagen auf Fraser (und sonstwo) nicht bewusst so wie die meisten mit den gemieteten Wagen fahren.
Ich als 4WD Besitzer habe die Mieter ja bisher fast schon ein bisschen beneidet, da ich DEUTLICH vorsichtiger fahre als die Typen die mit nem Mietwagen auf Fraser unterwegs sind.
@Annie: habe eine Mischung aus Verständnis (als Touri) und Unverständnis (als 4WDer) Dir gegenüber. Viel Glück bei den Verhandlungen.
cheers
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@andi: threads pinnen oder wie du schreibst sticky machen (ich denke, wir meinen das gleiche) ist sinnvoll. aber nur dann, wenn man zuerst ins forum geht und danach bucht und wenn es sich um fakten handelt, die weitestgehend unwiderruflich sind.
da sich die AGB der vermieter aber in regelmaessigen abstaenden aendern, wuerde ein derart angepinnter thread bei aenderung der AGB den forenbetreiber zur mithaftung verdonnern.
somit bliebe nur als gepinnter hinweis die moeglichkeit im "unterforum mietwagen" einen thread mit dem DEUTLICHEN VERWEIS auf alle buchungsrelevanten stolperfallen zu starten und ebenfalls DEUTLICH darauf hinzuweisen, dass es sich um erfahrungsberichte der user handelt, die zum zeitpunkt des erstellens galten und moeglicherweise mittlerweile ueberholt sind. dort koennten dann user notieren, was ihnen bei ihrer ersten buchung seltsam vorkam oder womit sie schlechte erfahrungen machen mussten.
und auch dabei gilt dann als regel, dass man den vermieter nicht nennen darf, wenn man durch ein "missverstaendnis" in eine solche lage gelangt ist wie der TE hier in diesem thread, da es ansonsten einer rufschaedigung gleich kommt.
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Worauf soll eigentlich die Diskussion hier rauslaufen? Im Endeffekt gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder ich akzeptiere die vorgelegten AGB's vor Ort oder ich lasse es bleiben. Darüber zu diskutieren, ob die Bedingungen gerecht sind oder nicht, macht keinen Sinn. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob ich mir die AGB's vorher genau durchgelesen habe oder nicht.
Ich habe immer ein ungutes Gefühl, wenn ich die AGB's unterschreibe und meine Kreditkarte zücke. Aber wer wird schon, wenn er/sie im Büro von Britz sitzt und der Wagen vor der Tür steht sagen, na wenn ihr solche gemeinen AGB's habt, dann lasse ich es bleiben. Wird sich wohl kaum wer finden....
Ich hatte auch schon zweimal den Fall, dass die AGB's die ich vor Reiseantritt vom Vermittler bekommen habe, nicht indent mit jenen vor Ort waren....
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Zitat
Original von 0013klbe
Worauf soll eigentlich die Diskussion hier rauslaufen? ....Diese Diskussion weckt das Bewußtsein für vertragliche Tücken. Es geht ja weniger darum, ob die AGB rechtlich Bestand haben, als darum wie die Sache gehandhabt wird.
Es geht auch nicht darum, eine einzelne Firma an den Pranger zu stellen, sondern den ganzen Berufsstand incl der Vermittler. Man bekommt für viel Geld eine AI Versicherung mit der angeblich alles abgedeckt ist. Die Übergabe der Fahrzeuge erfolgt meist mit überforderten, unerfahrenen Kräften. Man wird buchstäblich auf jeden Furz in der Besteckschublade hingewiesen, aber wie man das Fahrzeug behandelt wissen die selbst nicht.
Ich habe schon heute morgen wieder viel dazu gelernt
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Ja!
irgendwo anpinnen, dass man bei Anmietung eines Allrad Fahrzeugs die Konsequenzen kennen sollte.
Es scheint ja eher eine Verschleierungstaktik bei den Vermietern vorzuherrschen. Siehe Werbevideos: Da wird suggeriert das mit dem "extremely offraod capable camper" alles "no worries" sei.
Es muss ja kein Anbieter genannt werden.
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@Annie:
wurdet ihr denn eingeführt in Sand Driving?
zB Reifendruck ablassen, ausgraben etc.
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Hallo Annie,
das ist ja wirklich ärgerlich...
Aber leider ist es tatsächlich so - ich habe es extra nochmal nachgelesen - dass Ihr bei Steckenbleiben selbst verantwortlich seid. Und wenn dann noch Wasserschänden ans Fahrzeug kommen, was beim Befahren eines Strandes zwangsläufig irgendwann der Fall ist, dann kannst du irrsinnig froh sein, wenn es kein Totalschaden ist.
Salzwasser im Fahrzeug bedeutet normalerweise wirklich Totalschaden. Da modert nicht nur alles, es rostet auch dahin und der Vermieter bekommt keine "road worthy" (=Tüv) mehr.Euer Fall hat auch NICHTS mit der generellen GENEHMIGUNG zu tun!!
Ihr habt schlichtweg nicht ausreichend gelesen, bevor Ihr unterschrieben habt.Ihr habt wirklich x-mal unterschrieben, dass Ihr die Mietbedingungen gelesen habt und vermutlich hat Euch Euer Vermittler nochmal drauf hingewiesen, die Bedingungen VOR Abreise zu lesen, damit Ihr Fragen / Vokabular klären könnt.
Wo seid Ihr steckengeblieben? West-Beaches? Das steht ÜBERALL dass das sehr remote ist und dass man da nur mit 4WD ERFAHRUNG alleine rumfahren sollte.
Du musst ein bisschen aufpassen mit Anwalt - Gerichtsstand ist Australien, Du zahlst Übersetzer etc. und da Du x-mal die Verträge unterschrieben hast, wird immer Britz recht bekommen.
Und bzgl. Helikopterbergung: a) man kann auch einen Tag auf andere Touris warten... und b) wer bitte, außer Euch selbst, soll denn den Helikopter zahlen? Steuerzahlen? Warum, die haben doch nichts falsch gemacht.
Versuch halt, Dich an die schönen Dinge des Urlaubs zu erinnern.
Good Luck!
Silia -
Zitat
Original von Silia
Du musst ein bisschen aufpassen mit Anwalt - Gerichtsstand ist Australien.....
Da bin ich anderer Meinung. Wenn das Fahrzeug über einen deutschen Veranstalter gebucht wurde, ist der Gerichtsstand Deutschland. Oder liege ich da falschGegen die AGB klagen halte ich für sinnlos. Eventuell bestünde eine Chance, wenn der deutsche Veranstalter bzw das Reisebüro Fehler gemacht hat. Dazu müßte sich Annie äußern, ob ihr bei der Buchung die AGB ausgehändigt wurden und sie die Möglichkeit gehabt hätte, die Aussage des vollen Versicherungsschutzes zu prüfen.
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Liebe @nna,
Gerichtsstand ist dort, wo der Gerichtsstand des eigentlichen MIETvetrages ist. Und Mietvertrag besteht zwischen dem Inhaber der Fahrzeuge (also THL/Britz) und dem Kunden, Dir.
Mit dem deutschen Büro hast Du einen sogenannten VERMITTLUNGS-Vertrag. Dieser Vermittler ist reiserechtlich auch nicht Veranstallter, nur Vermittler.
Der Vermittlervertrag bedeutet, dass Du ein bestimmtes Fahrzeug zu einem bestimmten Preis mietest. Und der Vermittler hat ja seinen Vertrag erfüllt.Und die Mietbedingungen des Vermieters wurden ja missachtet bzw. das Fahrzeug des Vermieters beschädigt.
Das wird Dir aber ein deutscher Anwalt sofort sagen (müssen), weil Du Dich als Mandantin sonst ins finanzielle (und nervliche
)Unglück stürzen würdest!
Viele Grüße
Silia -
noch ein Nachtrag...
Nimm an, der deutsche Vermittler/Veranstalter hätte die AGB wirklich nicht hingewiesen.
Dann hätte Anna immer noch nachweislich vor Ort unterschrieben, dass Sie die Mietbedingungen und auch die Versicherungsbedingungen verstanden hat.
Sie kommt da wohl nicht drumrum, die Kosten zu tragen.
Hier der Link zu Britz' Mietbedingungen, es ist wirklich nichts verstecktes, nichts hinterhältiges etc:http://www.britz.com.au/CentralLibrary…ments-10-11.pdf
nochmal der Link, falls man hier nicht verlinken kann. Dann setzt vorne das http://www. dran:
britz.com.au/CentralLibraryDocuments/Britz/Australia/Rental-Agreements/English/10-11/Britz-AURental-Agreements-10-11.pdf -
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