Krankenpfleger sucht Job in Brissie

  • Zitat

    Original von mole
    Hello again,
    Da 4. bei uns nicht existiert, glaube ich, die wollen eine Beglaubigung von der Regierung (in meinem Fall Regierungsbezirk Schwaben), in der dir bescheinigt wird, dass du als Pflegkraft in D arbeiten darfst und dir deine Berufserlaubnis nicht entzogen wurde.....Sehe ich das richtig?

    Wer hat diese Erkenntnis schon?

    LG mole

    Das hast Du richtig gesehen.

    Gruß Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • Suppi! :D :D :D :D
    Wie toll das hier auch einer von meinem Fach voll die Ahnung hat.
    Danke Tim, du bist sehr wertvoll hier für mich!!!!!!!!!!!
    Wenn die Berufsanerkennung durch das ANMC durch ist, hat deren Bestätigung doch unbegrenzte Gültigkeit (ich glaub, so hab ich's gelesen)? Sprich ich kann mich dann von einem "nursing board" registrieren lassen, nach Jobs suchen und dann erst das Visa-Procedere auf mich nehmen? :rolleyes:

    LG mole

  • Hallo Mole, ich weis nicht wie das weitere Procedere ist, da ich, wie geschrieben, nicht mehr weiter gemacht habe, bzgl.Auswandern.Der Zug ist für mich nun abgefahren, weil ich über 45 J. bin.

    Gruß Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

    2 Mal editiert, zuletzt von DustyTim (11. Oktober 2006 um 19:21)

  • Hallo Mole,
    für den ANMC benötigst du entweder den IELTS oder den OET. Für das Visa benötigst du die Test Report Form (TRF) Number welche auf dem IELTS certificate steht. Also nur ein Test ist zu machen. Der ANMC überprüft nur deine beruflichen Fähigkeiten, ob sie dem Ausbildungstand in Australien entsprechen und zwar im Auftrage des Department of Immigration and Multicultural and Affairs. Dieses ist erforderlich damit du dich in Australien registrieren lassen kannst, und nur mit registrierung darfst du als Pfleger Arbeiten. Jedes Bundesland in Australien hat eine eigene Behörde wo du dich registrieren lassen must, du bist dann nur berechtigt in dem jeweiligen Bundesland in dem registriert bist als Pfleger zu Arbeiten.
    Gruß Joka

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!